Beiträge von Kodier-Assi

    Naja, wir als Leistungserbringer sind verpflichtet, sämtliche Leistungen anzugeben, die in unserem Haus angeboten werden. Wenn es sich bei der Intervision um eine zielgerichtete, patientenbezogene und therapeutengeleitete Gruppe von Psychotherapeuten und Psychologen handelt denke ich mich, dass dies zumindest auch eine Leistung darstellt.
    Dass es um den einen Patienten ging (was ja nicht zwangsläufig in jeder Intervision so sein muss) würde ich, wie bislang üblich, durch die entsprechende Dokumentation deutlich machen wollen. Ansonsten könnte dies zumindest eine Möglichkeit zur Erreichung von Akkreditierungspunkten darstellen.

    "kein Preissystem [...] sondern es um das Budget geht bzw. um den Leistungsvergleich" - irgendwie stoße ich mich daran, dass sich der Konvergenzbegriff so gut unter dem Deckmantel der Leistung zu verstecken scheint...

    Hallo,
    kürzlich kam die Frage bei uns auf, ob es möglich ist, dass die PsychologInnen bzw. psych. PsychotherapeutInnen (allesamt fest angestellt und entsprechend vergütet) innerhalb der Abteilung eine, alle zwei Wochen stattfindende, Intervision durchführen können, die auch im PEPP-System abbildbar ist.
    Wie wird dies in Ihren Einrichtungen gehandhabt? Gibt es hierbei möglicherweise schon Erfahrungswerte? Mir ist zwar bewusst, dass dies (aktuell) keine Erlösrelevanz hat, jedoch gehe ich davon aus, dass sich die Ausweitung der erlösrelevanten Leistungen im Laufe der kommenden Jahre vollziehen wird, sodass eine frühzeitige Sensibilisierung für die Prozesse sinnvoll erscheint.
    Vielen Dank und beste Grüße :)

    Hallo liebes Forum,

    gibt es Erfahrungen zur Hauptdiagnose F20.5 (Schizophrenes Residuum) mit einer akuten paranoiden Schizophrenie (F20.0) als Nebendiagnose?
    Werden die beiden Diagnosen in Ihren Häusern bei gleichzeitigem Vorliegen ebenfalls so (HD: F25.0; ND: F20.0) miteinander kodiert oder haben Sie hier andere (Kodier-)Wege gefunden?
    Vielen Dank im Voraus und sonnige, kalte Grüße :)

    Hallo helmutwg,

    vielen lieben Dank für die schnelle Antwort! Das mit den Gruppengrößen war mir bewusst und die Rückmeldung hinsichtlich der Gruppendauern ist für mich auch sehr hilfreich.
    Vielen lieben Dank! :thumbup:

    Hallo liebes Forum,

    in unserer Klinik kam kürzlich die Frage auf, ob bestimmte Therapiedauern vom MDK angefochten werden (z.B. Gruppenpsychotherapiedauern im vollstationären Bereich über 75min und länger). Hinsichtlich Gruppentherapien (z.B. künstlerisch: Offenes Atelier o.ä.) im Allgemeinen wäre eine Rechtfertigung dessen vermutlich eher unproblematisch.

    Hat diesbezüglich Jemand schon Erfahrungen gemacht?
    Vielen Dank schon Mal im Voraus und beste Grüße :)

    Top, und erneut vielen Dank!

    "In einigen Bereichen ist eine Kodierung von Operationen mit mehreren Kodes vorgesehen. Dies ist insbesondere für die Abbildung komplexer Eingriffe erforderlich. In diesen Fällen gibt es oft, aber nicht in jedem Fall einen Hinweis beim Kode des leitenden Eingriffs, der auf die gesonderte Kodierung von durchgeführten Teilmaßnahmen eines komplexen Eingriffes verweist" - bedeutet im Umkehrschluss: Jeder OPS, der nicht mit dem Hinweis auf die Gültigkeit auf §17b oder §17d definiert ist, kann diskutiert / angefochten werden?!

    Da habe ich doch gerade fast "$17b" geschrieben... beinahe ein "Freud'scher Verschreiber"

    Aah! :thumbup: Vielen lieben Dank für die sehr aufschlussreiche Rückmeldung!

    Gibt es denn irgendwo eine Art "Auflistung", welche OPS-Codes sich auf welchen Geltungsbereich beziehen?
    So, wie es im Kode 8-985 unter den Hinweisen ja expliziert ist, dass dieser nur in Häusern des Geltungsbereichs §17b relevant ist (was ich blöderweise bei meiner Fragestellung überlesen habe...), fehlt dieser Hinweis in anderen Kodes des OPS-Kapitels 8 (z.B. 8-974 "Multimodale Komplexbehandlung bei sonstiger chronischer Erkrankung" - z.B. Diabetes mellitus).
    Bedeutet dies, dass diese Kodes ohne expliziten Hinweis auch in psychiatrischen und psychosomatischen Häusern (des Geltungsbereichs §17d) relevant sein können?

    Kennt Jemand den Unterschied zwischen dem OPS-Code 8-985 "Motivationsbehandlung Abhängigkeitskranker [Qualifizierter Entzug]" und dem OPS-Code 9-647 "Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen"?

    Abgesehen von "ggf." und der tagesgenauen Abrechnung des letztgenannten Codes fällt mir kein (großer) Unterschied auf... Gibt es Differenzierungsmöglichkeiten, die ich übersehe? Sodass einer der Codes für Alkohol gilt, o.ä.?

    Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße

    Hallo miteinander,

    hat Jemand im Rahmen des qualifizierten Entzugs bereits Erfahrungen mit dem MDK gemacht, ob dieser fehlende "Fachkrankenpfleger Sucht" beanstandet hat?
    In unserem Hause ist nämlich nicht klar, ob diese Fachkrankenpfleger gefordert werden oder nicht.
    Sollte niemand bislang praktische Erfahrungen gemacht haben, bin ich natürlich auch über Einschätzungen und Erwartungen dankbar! :)

    Liebe Grüße

    Hallo Zusammen,

    ich bin soeben über die Kleinstgruppenbetreuung in der vollstationären Erwachsenenpsychiatrie "gestolpert" und habe mich gewundert, dass diese Kodierungen zwar im Definitionshandbuch PEPP auftauchen, jedoch nicht im Entgeltkatalog.
    Weiß jemand, ob diese Form der Betreuung bislang im Grunde genommen irrelevant für die Rechnungsstellung ist, bzw. wie es sonst zu erklären ist, dass diese nicht im Entgeltkatalog auftaucht? Übersehe oder vergesse ich hier etwas? ?(

    Vielen Dank schon Mal und liebe Grüße!