Guten Tag Herr Offermanns,
ich bin Ihrem Hinweis einmal nachgegangen. Bei allein stehenden Patienten wäre nach ambulanten Operationen ausreichend, die fehlende Anwesenheit eines Angehörigen (Laien) durch eine Sitzwache zu kompensieren. Da aber bei der Häuslichen Krankenpflege als Sicherungspflege nur Leistungen der Behandlungspflege zu verordnen sind, können (dürfen? ) wir eine solche Sitzwache gar nicht verordnen. Sehe ich das richtig?
Dürften wir vor diesem Hintergrund mit einer Krankenkasse eine Vereinbarung außerhalb der Richtlinien treffen, wonach wir eine Sitzwache trotzdem verordnen, um eine stationäre Behandlung zu vermeiden? Ist es zulässig, den Patienten eine Übernachtung in unserem Haus kostenpflichtig anzubieten?
Besten Gruß
Hubertus Bürgstein
Brühl
PS: Als wir unsere örtlichen Pflegedienste danach fragten, ob sie eine solche Sitzwache anböten, bekamen wir zahlreiche Gesprächsangebote zur Intensivierung der Zusammenarbeit und die Information, dass die Abrechnung entsprechender Verordnungen einer individuellen Vereinbarung mit der jeweiligen Krankenkasse bedürfe.