Beiträge von Wechsung

    Nun bringen Sie aber meinen Standpunkt ins Wanken. Natürlich ist Q52 bedingt durch E25. Die Tatsache, daß eine OP an den Genitalien in K09 führt läßt ja den Schluß zu, daß die OP-Diagnose Kombination DRG technisch als sinnvoll bewertet wird.
    Das AGS wird natürlich mit Hormongaben während des stat. Aufenthaltes mitbehandelt. Insofern würde ich jetzt doch D002F zugrunde liegende Krankheit als HD als zutreffend erachten. In der Weiterentwicklung des Systems führt es dann vielleicht auch dazu, daß die Eingriffe, die jetzt noch eine Fehler DRG verursachen, in Zukunft \"richtig\" zugeordnet werden.
    Danke erstmal für Ihre Hilfe
    E. Wechsung
    Uniklinik Jena

    Hallo,
    auch wir schlagen uns jetzt zunehmend mit negativen MDK Gutachten zur Lagerungsbehandlung herum. Bisher hatten wir diese immer kodiert, wenn der Patient auf einer INtensivstation lag (Dokumentation der mehrmaligen Lagerung ist im COPRA sehr gut möglich).
    Ihre Liste ist hilfreich, allerdings frage ich mich, warum ich die Lagerung auf der Normalstation als ressourcenaufwendiger einstufen (und damit kodieren) soll als die auf der Intensivstation. Das ist doch derselbe Aufwand. Wenn der Aufwand deutlich erhöht (gegenüber welchem Basisaufwand ??)ist, wird ein OPS kodiert, so ist die Lehre seit es Kodierrichtlinien gibt.
    Ein neuer Einwand des MDK ist nun folgender: Da der PAtient keine neurologische Grunderkrankun hat, dürfte auch keine LAgerung auf neurophysiologioscher Grundlage kodiert werden. Hat jemand solche Argumente schon mal gehört?
    Aus den ganzen Beiträgen konnte ich keine eindeutige BEurteilung dazu entnehmen, ob die Lagerung auf der Intensivstation postoperativ als ressourcenaufwendig und damit kodierbar eingeschätzt wird.

    Guten Tag,
    wie sind Ihre Erfahrungen mit der MDK Prüfung?
    Wir handhaben die Zählung der Entwöhnungszeit auch so, daß die komplette Dauer der Entwöhnung zur Gesamtbeatmungszeit gehört. Der MDK sieht das aber anders und möchte auch während der Entwöhnungszeit nur die Maschinenzeiten bzw. CPAP Anwendung als Zeit akzeptieren. Auch hier bleibt das Problem, das Ende der Entwöhnungsperiode definieren zu müssen.
    Jedenfalls kommen wir derzeit mit dem MDK nicht auf einen gemeinsamen Standpunkt.

    Wir interpretieren die KR so, daß die gesamte Zeit der Entwöhnung als Beatmungszeit zählt, also auch die Abschnitte, in denen der Patient ohne Unterstützung spontan atmet, bis zum Ende des Weaning Schemas. Aber eben auch um diese Zeit müssen wir \"kämpfen\".
    Häufiger haben wir aber die Situation, daß sich die Verfassung des Patienten verschlechtert. Dann beginnen wieder Abschnitte mit Maskenbeatmung, zwischen denen mehr oder weniger lange (2 bis 6 Stunden) Intervalle von Nasensonde/ feuchte Nase liegen.
    In Anlehnung an den erwähnten Fachkommentar DRG 2004 würde ich die Zeiten gern wie dort beschrieben interpretieren. Da gibt es aber große Probleme mit der Akzeptanz durch den MDK.

    Gruß
    E. Wechsung

    Hallo Forum,
    wir haben in Jena Probleme, unsere Auffassung der Beatmungszeit gegenüber dem MDK durchzusetzen.
    Grundsätzlich sind wir so herangegangen, wie es Herr Stern beschrieben hat. Wir sind in der komfortablen Situation, daß unsere Beatmungszeiten elektronisch aufgezeichnet sind (COPRA). Die Ansicht, daß Beatmungszeit solange zählt, bis der Respirator mehr als 24h nicht mehr benötigt wird, findet absolut kein Entgegenkommen. Uns werden maximal die Abschnitte, in denen Maskenbeatmung stattfindet, als gültige Stunden angerechnet.
    Diese elektronische Aufzeichnung macht das Verfahren der BEatmung völlig transparent. Das hat zur Folge, daß alle Sauerstoffgaben zwischen den Maskenbeatmungsphasen sichtbar sind und nicht akzeptiert werden.
    Hat jemand eine belastbare Interpretation der Zählung, die es ermöglicht die Interpretation aus München durchzusetzen? Gibt es dort mittlerweile neue Erfahrungen?

    Hallo,
    hat jemand Erfahrung mit der Kodierung von Leberersatztherapie? Es gibt keine Kodierrichtlinie dafür, wie oft dieser Kode zu verwenden ist.
    Wenn diese Therapie täglich durchgeführt wird, würde ich auf grund der allgemeinen Kodierrichtlinie demnach an jedem Tag 8-858 kodieren und entsprechend viele Zusatzentgelte generieren.

    Mfg Edda Wechsung
    Jena

    [quote]
    Original von BR:
    Vielen Dank für die rasche Antwort.

    Hier zwei Beispiele
    K13.0 Lippenzyste
    5-921.40 Laserdestruktion an der Lippe
    dazu (?) 5-985 Einsatz v. Laser (Das kann natürlich den Fehler gemacht haben

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    D18.05 Hämangiom HNO
    5-915.50 Destruktion
    5-985 Lasertechnik

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    1. Beispiel: Die Prozedur ist eine aus dem Kapitel Verbrennungen, damit landen SIe immer in einer Fehler DRG, wenn es keine entsprechende KHHD gibt.
    Bei den Behandlungen an Haut und Unterhaut muß man immer besonders darauf achten, daß Diagnose und Prozedur zusammenpaßt. Hat man eine Prozedur an Haut und Unterhaut, wird auch als KHHD eine Diagnose mit Bezug zu Haut und Unterhaut gefordert. Im ersten Beispiel hieße das statt K13.0 L72.8.
    2. Beispiel: Hämangiom hat bei uns auch schon zu vielen Fehler DRG geführt. Hier sollte grundsätzlich D18.01 verschlüsselt werden, wenn es Haut und Unterhaut (egal welcher Lokalisation) betrifft.

    Hallo,
    bei der Analyse der neuen DRG für die Dermatologie erscheint mir im Handbuch für die DRG J03 und J04 (Eingriffe an der unteren Extremität) die Zuordnung reichlich unlogisch.
    So gelange ich z.B. mit S70.0 Prellung Hüfte und 1-540 Biopsie an der Lippe in die J04. Fügt man noch L03.10 Phlegmone obere Extremität hinzu, gelangt man in die J03.
    Ich verstehe nicht, warum so viele Prozeduren in den Tabellen für diese DRG stehen, die mit der unteren Extremität wirklich nichts zu tun haben.
    Bisher habe ich mich immer über den Grouper geärgert, der bei fast jeder Biopsie eine Fehler-DRG ausspuckte. Aber das (s.o.)ist doch wohl auch nicht im Sinne des Erfinders??

    Hallo ,
    X07Z ist die neue DRG für Replantation, sehr zu begrüßen. Was sucht aber die Replantation als Prozedur in den Tabellen bei X04 und X05? Nachvollziehbar ist ja noch, daß eine traumatische Amputation nicht automatisch eine Replantation nach sich zieht. Aber gibt es Erfahrungen mit Replantationen nach nicht traumatischer Amputation?
    Vielleicht kann man in Zukunft mit 3 Bänden auskommen, wenn wir noch mehr unlogische Doppeluingen finden, würde die Lesbarkeit ungemein erleichtern :)) :))