Es passt jetzt nicht wirklich hier rein, aber ich finde leider kein anderes Thema dazu.
Kann mir jemand folgenden Fall erklären:
Patient wird in ein anderes KH verlegt. Wird anschließend wieder in das vorherige Krankenhaus zurückverlegt. Patienten wird entlassen und kommt anschließend für paar Wochen in eine Reha.
Muss das erste Krankenhaus jetzt einen Verlegungsabschlag zahlen? Oder muss die Reha überhaupt mit der DRG berücksichtigt werden? Wie ist das zu handhaben?
Viele Grüße