Beiträge von Elphi

    Es passt jetzt nicht wirklich hier rein, aber ich finde leider kein anderes Thema dazu.

    Kann mir jemand folgenden Fall erklären:

    Patient wird in ein anderes KH verlegt. Wird anschließend wieder in das vorherige Krankenhaus zurückverlegt. Patienten wird entlassen und kommt anschließend für paar Wochen in eine Reha.

    Muss das erste Krankenhaus jetzt einen Verlegungsabschlag zahlen? Oder muss die Reha überhaupt mit der DRG berücksichtigt werden? Wie ist das zu handhaben?

    Viele Grüße

    Das thema ist zwar schon was älter aber irgendwie verwirrt mich die Abrechnung von stationären und nachstationären Behandlungen! Wie werden diese denn jetzt abgerechnet?

    Ein mal steht: Sie werden pauschal vereinbart und nicht über die DRG mit abgerechnet
    Dann steht wieder: Sie werden mit der DRG verrechnet. Ausnahme bei nachstationärer Behandlung, darf gesondert abgerechnet werden wenn die Vor-und nachstationären Tage + die Behandlungstage die OGVD überschreiten.

    Da ich morgen Klausur schreibe, wäre ich sehr dankbar über eine schnelle Antwort!

    Vielen dank :)