Beiträge von anna31

    Hallo Forum,

    uns stellt sich im Rahmen einer Klageerhebung die Frage, wie der ICD Schlüssel U80.4 zu kodieren ist.
    Müssen alle im Schlüssel verwendeten Keime vorhanden sein, oder ist es ausreichend einen Keim in unserem Fall Escherichia ( B96.2) mit Aerober Kultur ( U80.4) im Nachweis mit der entsprechenden Resistenz zu beweisen und entsprechend zu behandeln?

    Die Metastasen konnten dem Blasenkarzinom nicht eindeutig zugeordnet werden. Die Tumorsuche verlief also ohne Lokalisierung des ggf. neuen Primärtumors. Im Entlassbrief werden die Schmerzen der Koprostase zugeordnet und nicht der Lebermetastase. Die erneute Karzinomerkrankung war eher ein Zufallsbefund im Kontroll-Sono, welches die Tumorsuche zur Folge hatte.

    Viele Grüße
    anna31

    Hallo,
    Die Patientin wurde mit starken Unterbauchschmerzen notfallmäßig stationär aufgenommen. In der Vorgeschichte bekannter Blasentumor mit Z.n. Cystektomie und Conduitanlage. In der Aufnahmeuntersuchung zeigte sich eine ausgeprägte Koprostase. Unter abführenden Maßnahmen besserte sich die Schmerzsymptomatik schnell. In der Sonokontrolle zeigten sich Lebermetastasen. Es erfolgte eine CT Untersuchung mit multiplen Lebermetastasen und Metastasen im Ober und Unterbauch bei unklarem Primärtumor.
    Was ist in diesem Fall die HD? Die K56.4 oder die von einst diagnostizierte C67.8.( wie vom Gutachter gewünscht). Der Gutachter vom MDK argumentiert " metastasierendes Blasentumorleiden, kommt mit Unterbauchschmerzen, wird abgeführt, aber das Tumorleiden wird mit behandelt und zeigt ein Fortschreiten...........

    viele Grüße

    Hallo,

    uns stellt sich folgendes Problem : Patient kommt zur Aufnahme mit einer massiven Harnblasentamponade unter Marcumartherapie.
    Es erfolgte die operative Versorgung zur Entlastung der Blase. Muss hier die HD die R31 sein, oder kommt hier die DKR D002 mit der HD N32.8 zum Tragen? Den größeren Aufwand hat die Harnblasentamponade gemacht. confused.png
    vG anna31