Beiträge von Künne

    Hallo allerseits!

    Vielen Dank für die Antworten. Meine Frage war umständlich formuliert. Letztendlich geht es um eine aus meiner Sicht eindeutige und häufige Konstellation: ein Kind kommt mit Nahrungsverweigerung oder auch mit Exsikkose im Rahmen eines Infektes zur stationären Rehydrierung. Die Indikation ist unstrittig. Der Infekt wäre ohne die Nahrungsverweigerung oder Exsikkose ambulant behandelt worden.
    Darf man hier die Nebendiagnose, sei es nun Exsikkose oder Nahrungsverweigerung kodieren oder nicht?
    Eigentlich ja sogar durch DKR 1107a Dehydratation bei Gastroenteritis beantwortet.

    Jetzt argumentiert ein Gutachter, dass die mangelnde Nahrungsaufnahme insofern ein eigenständiges wichtiges Problem darstellt, als dass sie den vollstationären Krankenhausaufenthalt begründet aber eine Kodierung als Nebendiagnose nicht gestattet ist, da die Ursache der Nahrungsverweigerung in der Grunderkrankung (Infektion) liegt.

    Ist das haltbar? Sind die DKR so zu verstehen???

    Und weiter einen schönen Tag...
    Künne

    Ist es korrekt oder durch Kodierregeln gedeckt, Nebendiagnosen die ein eigenständiges Problem im Sinne der DKR 003b/d darstellen als nicht zu kodieren zu bezeichnen wenn das Vorhandensein dieser Nebendiagnose erst die vollstationäre Behandlung bedingt?
    Also wenn die Hauptdiagnose alleine ambulant zu behandeln gewesen wäre und erst das Vorliegen der Nebendiagnose eine vollstationäre Behandlung erforderlich machte, darf man dann diese Nebendiagnose nicht kodieren??
    Ich finde das nirgends begründet und Kappes.
    Meinungen?
    Vielen Dank!
    Künne