Beiträge von PEPPY

    Guten Morgen,

    es sind zum größten Teil Patienten mit migrantischem Hintergrund, meist kurzem Aufenthalt, so das sich eine definitive Diagnose schlecht benennen lässt (allein schon durch die sprachliche Barriere). Ich habe schon an die Z03.2 gedacht, jedoch hinterlässt sie auch eine PA18Z =O.

    Mein Bedenken ist immer wieder, jedem gleich in eine psychiatrisch schwerwiegendere Diagnose zu geben. gerade bei den Aufenthaltsmerkmalen.

    Guß PEPPY

    Hallo,

    bei uns ist die Frage aufgekommen, ob wir bei Patienten (meist Kurzlieger) als HD die Z65 / Z58 nehmen könnten. Es generiert sich daraus dann eine PA18Z.

    Wie verhält es sich dann bei der Budgetverhandlung?

    Treten solch HD auch in Ihren Kliniken auf?

    sonnige Grüße

    Hallo,

    die Einstufung hängt von der Hauptdiagnose ab. A steht für akut psychisch Kranke (F32, F41, F20, F25 ...) und S für eine Abhängigkeit.

    Wenn Sie die Depression als Hauptdiagnose wählen, dann ist der Pat. in A einzustufen, auch wenn F10.2 als ND ist.

    Wenn der Patient allerdings im Aufenthalt erst eine Entzugsbehandlung erhält und im späteren Verlauf vordergündig die Depression behandelt wird, stufe ich erst in S ein und dann in A.

    Herzliche Grüße

    Hallo,

    und danke für die Antwort!
    Der Patient verlangte für jeden Tag die verkürzte Behandlungszeit.... in welcher auch Beurlaubungen stattgefunden haben.
    M.E. hat eine teilstationäre Behandlung schon ein Therapiehintergrund. Und Therapieeinheiten würden dann nur vormittags entstehen.
    :whistling::/

    Hallo,

    bei uns im Haus kam die Frage auf, wie viel Stunden ein Patient mindestens in der Tagesklinik sein muss um den Tag abrechnen zu können. Für die Geriatrie sind mindestens 330 Minuten (ohne Transport).
    Finde ich das irgendwo niedergeschrieben?

    Schönes Wochenende @all.

    Guten Morgen,

    immer wiederkehrend höre ich die Behauptung, dass man Leistungen ab nächstes Jahr (PsychVVG) nur kodieren kann, wenn es ausgebildetes Fachpersonal durchgeführt hat.
    Das wir grundsätzlich mit Fachpersonal arbeiten ist klar. Wenn ich jedoch einen Assistenzarzt in Weiterbildung, Krankenpflegehelfer oder ein Psychologe im praktischen Jahr diese Leistungen erbringen, dürften diese Leistungen nicht angerechnet werden (z.B. Einzelgespräche oder Gruppen).
    Ich hatte es bisher so verstanden wenn z.B. ein Psychologe im PJ Gruppen begleitet und er ein Entgelt vom Krankenhaus erhält, können diese kodiert werden. Und man solle, wenn es zu einer Fallprüfung kommt, entsprechende Unterlagen dazu bereithalten.
    Wo steht dies niedergeschrieben? Für jeden Quellenverweis oder Antwort bin ich dankbar.

    ?( Peppy