Beiträge von DWege

    Liebes Forum,
    die Handchirurgie ist aus meiner Sicht ziemlich kompliziert in der Kodierung.
    Bei einem Patienten wird eine Arthrodes der Handwurzelknochen durchgeführt. Kodiert haben die Ärzte:

    5-846.2 Arthrodese Handwurzelgelenk, mehrere
    5-846.3 Arthrodese Handwurzelgelenk, mehrere, mit Spongiosaplastik

    5-783.2 Entnahme Kortikospongiöser Span, 1 Entnahmestelle
    5-784.1a Transplantation, autogen, Karpale

    M93.1 Morbus Kienböck

    Nun meine Fragen:

    1. Kann man aus den Kodes 5-846.2 und .3 nicht besser nur einen nehmen? Ich würde mich für 5-846.2 entscheiden, weil keine reine Spongiosaplastik durchgeführt wurde sondern ein kortikospongiöser Span transplantiert wurde.

    2. Wäre eine reine Spongiosaplastik durchgeführt worden, würde dann der Kode 5-846.3 ausreichen - ohne Entnahme und Transplantation der Spongiosa, denn die ist doch bereits in dem Kode enthalten. Es steht im OPS auch nicht, das Entnahme und Transplantation gesondert zu kodieren sind.

    Ich hoffe, jemand kann mir weiter helfen :sterne:

    Vielen Dank schon \'mal!

    Hallo Simone,
    ich finde auch keinen anderen Kode. Vielleicht kann man noch den
    Kode W64.9 anfügen - zur Kennzeichnung der Exposition belebter Objekte?

    Wie denken andere darüber? :d_gutefrage:

    Gruß
    Dagmar

    Liebes Forum,
    bei einem Patienten wurde eine vordere Kreuzbandplastik durchgeführt und zur Fixierung eine Deltaschraube verwendet.

    Die Plastik ist mit 5-803.1 kodiert. Die Deltaschraube wollte ich mit 5-869.2 (Osteosynthesematerial bei Weichteil-OPs).

    Nun habe ich dazu schon den nachfolgenden Thread

    http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…f0b744530fa196f

    gelesen und bin der Meinung, dass es so richtig ist. Aber unser Oberarzt stört sich an der Formulierung Osteosynthesematerial, da ja keine Osteosynthese durchgeführt worden ist. Er meint, es müsste erst einmal geklärt werden, in welchem Sinne Osteosynthesematerial zu verstehen ist. :d_gutefrage:

    Ich bin ja kein Chirurg, bin aber durchaus der Meinung, dass Osteosynthesematerialien, wie z.B. Schrauben, durchaus für Nicht-Osteosynthesen kodiert werden können - auch wenn sich die Namensgebung widerspricht.

    Wie sehen Sie die Sache?

    MfG
    Dagmar Wege

    Hallo DaVinci,

    umfassende Tätigkeiten im medizinischen Umfeld mit Schwerpunkt Dokumentation findet sich in den Berufen der Medizinischen Dokumentare,
    Medizinischen Dokumentationsassistenten, der FAMIs.
    Wenn darüber hinaus Tätigkeiten am Patienten stattfinden, kann man ebenfalls als Study Nurse arbeiten - also Studienbetreuung. M.E. ist
    Study Nurse aber kein anerkannter Beruf, lediglich eine Qualifikation durch Fortbildung.

    Besuchen Sie doch mal die Internetseiten des DVMD (Verband für Beschäftigte in der Medizinischen Dokumentation).

    http:/http://www.dvmd.de

    :sonne:

    Liebes Forum,
    ich brauche Hilfe wegen einer bei uns selten durchgeführten Prozedur.
    Einem Patienten wurde intraoperativ Eigenblut (geringe Menge) entnommen. Daraus wurde wachstumsförderndes Plättchenkonzentrat hergestellt und dieses im OP-Gebiet verwendet.
    Kann ich die Eigenblutentnahme kodieren (ohne Retransfusion) mit dem Kode 8-803.x?

    Wenn nicht, gibt es sonst eine Möglichkeit der Kodierung?

    Mit freundlichen Grüßen
    aus der Expo-Stadt Hannover

    Dagmar Wege

    Ev. Diakoniewerk Friederikenstift
    Medizincontrolling
    Humboldtstraße 5
    30169 Hannover
    Tel.: (0511) 129-2838
    eMail: dagmar.wege@friederikenstift.de

    Hallo Mia,
    mich würde noch interessieren, ob in den 30 min. auch die Vor- und Nachbereitungszeiten, die Dokumentationen der Physiotherapeuten mit anzurechnen ist.
    Wir kommen sonst nicht auf die 30 min., wenn man diese Tätigkeiten rausrechnet. ?(

    Gruß
    Dagmar Wege

    Hallo Forum,

    ich finde die strikte Einhaltung der Kodierrichtlinie zu diesem Punkt falsch.
    Eine Leistung, nämlich die Biopsie, ist während des Aufenthaltes durchgeführt worden.
    Das man für diese Biopsie ein Ergebnis erwartet, ist doch logisch. Dieses Ergebnis muss doch in die Dokumentation einfließen, schon mal aus rein rechtlichen Gründen. Außerdem soll doch der Befund auch in die Epikrise einlaufen, oder wird die geschrieben, bevor die Befunde vorhanden sind?

    Außerdem entstehen falsche Diagnosenstatistiken, sowohl KH-intern als auch epidemiologisch. Tumorpatienten werden zu gesunden Beobachtungsfällen. Das kann doch nicht gewollt sein.

    Da zeigt sich wieder ganz deutlich die Diskrepanz zwischen Bezahlung nach DRG (je kränker, desto mehr Geld) und vollständiger medizinischer Dokumentation.
    Mein Vorschlag:
    Es sind bereits viele Zusatzkodierungen in den noch SGB-V-Klassifikationen vorhanden. Warum überlegt man nicht, einen Kode aufzunehmen, der deutlich macht, dass das abschließende Ergebnis erst nach der Entlassung vorlag?
    Ich kann mir das gut im OPS vorstellen. Ähnliches haben wir ja bereits für die Patienten, deren ursprüngliche Behandlung nicht durchgeführt wurde. Für diese Patienten wird nämlich auch die Diagnose verschlüsselt, auch wenn keine Leistung erfolgt ist.


    Und dann stimmen auch die Diagnosenstatistiken (zumindest für diese Fälle).

    Herzliche Grüße
    aus Hannover

    Dagmar Wege:vertrag:
    --
    Medizinische Dokumentation
    Dagmar Wege

    d.wege@snafu.de
    http://www.md-wege.de

    Liebe Forummitglieder,

    ich möchte als Hauptdiagnose die Mundatmung (R06.5)
    vermeiden.
    Die Patienten haben oftmals eine vergrößerte Uvula.
    Dafür den Kode J39.2 (Uvulaödem) zu nehmen scheint
    falsch.
    Wenn es sich um eine Hyperplasie handelt, kann/muss ich
    dann den Kode D10.3/D10.5 nehmen oder vielleicht den
    Kode J39.8 (sonst. n.bez. Krankheiten der oberen Atem-
    wege)?

    Ich freue mich über Hinweise!

    Vielen Dank

    Dagmar Wege

    :rotate:

    Liebe Forummitglieder!

    Wenn ich den Kode 5-895.44 verwende, lese ich unter
    5-89, dass die Entnahme von Haut gesondert zu kodieren
    sei (5-901, 5-904).
    Wenn ich dann einen Kode für die Entnahmestelle auswähle,
    erhalte ich den Hinweis, dass Entnahme- und Empfänger-
    stelle gesondert zu kodieren seien.

    Ist in diesem Fall die Empfängerstelle schon durch den
    Kode 5-895.44 gekennzeichnet? (Ich meine JA!)
    Oder muss ich trotzdem noch einen Kode aus 5-902 oder 5-905
    verwenden?


    Mit freundlichen Grüßen
    aus dem sonnigen Hannover
    Dagmar Wege :rotate: