Beiträge von stefalex

    Hallo Anyway, hallo Thomas B,

    erst einmal herzlichen Dank für die Antworten.

    Ich schildere am besten mal einen konkreten Fall:
    eine 55 jährige Patientin wurde mit 1,6 Promille und Suizidabsichten mit Handlungsdruck aufgenommen, im Vorfeld ist ein Alkoholmissbrauch bekannt bei bestehender langjähriger Depression. Aus der Anamnese ging hervor, dass diese Patientin in den Wochen unmittelbar vor der Aufnahme exzessiv getrunken habe. Ein Entzugsdelir ist bis dato uns nicht bekannt bzw. nicht aufgetreten. Die Patientin wurde über 48 Stunden zunächst für ca. 15 Std. halbstündlich, dann stündlich auf Entzugssymptomatik, RR/P und Vigilanz überwacht. Sobald sie unter 1 Promille war, bekam sie Diazepam 4x10mg p. o. als Festmedikation plus zusätzlich 5mg im Bedarf bei einer THD von insgesamt 60mg. Der Bedarf wurde in der ganzen Überwachungszeit lediglich einmal gegeben, da die Patientin eine innere Unruhe beklagte und einen feinschlägigen, kaum wahrnehmbaren Tremor zeigte. Es gab weder Blutdruckspitzen, noch Pulserhöhungen, lediglich etwas Schwitzen. Ab dem dritten Tag erfolgten die Kontrollen der Parameter nur noch 2-stündig, da die Patientin nichts "bot". Ab diesem Zeitpunkt habe ich die Vitalgefährdung als Merkmal herausgenommen, da wir für uns diesen zeitlichen Abstand (2-stündig) nicht als engmaschig definiert haben.

    Meine Argumentation in diesem Fall ist die gleiche wie die unseres Chefarztes, da ich ebenfalls der Meinung bin, dass eine zusätzliche Gefährdung des Patienten, in dem man ihn einem möglichen Delir aussetzt, unter gar keinen Umständen sein darf und eine unterlassene Hilfeleistung bedeutet, die strafbar ist.

    In der Regel halten unsere Ärzte es so, dass wenn jemand intoxikiert kommt, sie ein Überwachungs- bzw. Entzugsschema und zumindest eine Benzodiazepinbedarfsgabe anordnen, sollten sich Entzugserscheinungen zeigen. Selten erhält ein Patient eine Festmedikation, es sei denn, im Vorfeld gab es bereits ein Delir oder der Patient ist bekannt und hatte Entzugserscheinungen. Auf unseren Entzugsschemabögen ist genau festgelegt, welches Medikament in welchem Fall und unter welchen Umständen gegeben werden darf und kann.

    Mal sehen, was der MDK sagt.

    Hallo zusammen,

    wir diskutieren gerade heftig, ob das Intensivmerkmal "Vitalgefährdung" bei Entzug vergeben werden kann, wenn ein Patient durch eine Festmedikation (zB Benzodiazepine) davor geschützt ist. Unser Chefarzt sagt ja, da ohne die Medikation eine Vitalgefährdung jederzeit möglich sei, unser Chefcontroller sagt nein, da ja durch die Medikation die Gefahr gebannt ist.

    Des weiteren bestehen Unsicherheiten, ob dieses Merkmal vergeben werden kann, wenn jemand einen akuten Entzug macht, aber keine Symptome zeigt. In diesem Punkt bin ich der Meinung, dass die Vitalgefährdung durchaus gegeben werden kann, weil die Gefahr ja immer bestehen kann, auch wenn wir nicht sicher wissen, wie ein Patient tatsächlich reagiert. Wir haben ja schließlich durchaus einen erheblichen Aufwand, wenn wir alle 30 Minuten den Pat. auf Wachheit/Schläfrigkeit/ Entzugssymptome/ Blutdruck/Puls und mehr überwachen und dokumentieren.

    Ich bitte um Eure Einschätzung und Meinung.

    Herzlichen Dank

    Viele Grüße

    Hallo,

    wir haben es in unserem Klinikverbund als mindestens halbstündlich definiert, wobei nicht alle Parameter zwingend alle 30 Minuten überprüft werden müssen. Beispiel: Vigilanz, UNW, Entzugssymptome halbstündlich, RR/Puls zB. 1-2 stündlich

    Viele Grüße