Hallo Mergeut,
ja das dürfen Sie. Bisher habe ich den vorgeschlagenen ICD benutzt der mir von der Pathologie vorgeschlagen wurde. In einem MDK-Gutachten wurde jetzt die genaue Bezeichnung nach dem Morphologie- Schlüssel gefordert. Nur leider gab es diesen als Anhang im Systematischen Verzeichnis des ICD im Anhang bis 2015.
Viele Grüße
JAD