Hallo zusammen,
wir sollten das Thema N17.- nochmals "aufleben lassen".
Einige Kassen scheinen nach dem BSG-Urteil B1KR13/14R vom 23.06.2015 (wonach dem KH eine Rechnungsänderung gewährt, jedoch die Erstattung der AWP verwehrt wird), in dem eine chronische Niereninsuffizienz in ein akutes Nierenversagen korrigiert wird, vermehrt MDK-Kodierprüfungen zu veranlassen.
Das BSG verweist auf das LSG zur Klärung der Voraussetzungen zur Kodierung der N17.- im Zusammenhang mit dem Vorliegen einer Exsikkose. Hat jemand Informationen dazu, ob hier mit einem Urteil zu rechnen ist?
Eine Abwertung der Stadien 1 und 2, wie es der MDK in seinem Änderungsvorschlag an DIMDI fordert, ist natürlich auch eine Lösung des Problems!!!
Doch bis es keinen Prüfanlass mehr gibt (da nicht schweregradrelevant) sind wir um Anregungen zur Argumentation dankbar.
Einen guten Tag!