Beiträge von Thunderbolt

    Hallo West,

    in unserem Haus handhaben wir solche \"Uralt\"-Anfragen derart, daß wir auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hinweisen. Konkret auf das Urteil vom 13.12.2001, AZ B 3 KR 11/01 R.
    In diesem Urteil wird u.a. klargestellt, daß eine Überprüfung spätestens unmittelbar nach Rechnungstellung zu erfolgen habe, da ansonsten der Vertragspartner davon ausgehen könne, daß die Rechnung als korrekt angesehen wird.
    Weitere Urteile haben das bestätigt und einen Zeitraum von etwa zwei bis drei Wochen nach Rechnungsstellung als \"unmittelbar\" definiert.

    Anders sieht die Sache aus, wenn der Einspruch als solcher zeitgerecht erfolgte und sich das ganze bis jetzt hingezogen hat (kommt ja leider auch vor). Da werden Sie dann wohl den Kürzeren ziehen. Ansonsten würde ich der Kasse ein (mehr oder weniger) freundliches Schreiben zukommen lassen, in dem klargestellt wird, daß fossile Forderungen nicht akzepptiert werden.

    Ich habe den Eindruck, daß hier Finanzprobleme einzelner Kassen Auslöser derartiger Anfragen sind, die (und alle redlichen Kassenmitarbeiter, die hier anwesend sind, mögen mir verzeihen) aan Dummdreistheit kaum noch zu übertreffen sind und außer unnötiger Arbeit keinen zusätzlichen Nutzen erbringen. Erfahrungsgemäß nehmen diese Anfragen auch schlagartig ab, wenn man auf die bestehende Rechtslage hinweist.
    Wobei mich speziell ärgert, daß ein solches \"Versuch macht kluch\"-Verhalten einiger schwarzer Schafe die ganze Herde der Krankenkassen in Verruf bringt.

    - Und nein, ich bin kein Kassenmitarbeiter - ich gehöre zum gegnerischen Team ;)


    N.

    Nachdem die Kassen meines Wissens pauschal einen Abschlag pro Patient an den MDK leisten, ist es prinzipiell erstmal relativ, was sie dann prüfen lassen. Allerdings ist es bei den meisten Kassen wohl eine (betriebswirtschaftlich durchaus sinnvolle) Regel, vorwiegend Fälle zu prüfen, die diese \"Investition\" in den MDK potentiell auch wieder herausbringen.
    Letztlich sollen die Kassen ja zumindest kostendeckend arbeiten - und das geht eben schlecht, wenn die Gutachten mehr kosten, als sie einbringen.

    Allerdings ändert das nichts daran, daß ich die Finanzierung des MDK (nebst der gesetzlichen Verankerung seiner Rolle) als ziemlich unglücklich empfinde. Meiner Meinung nach wäre es sinnvoller, die heilige deutsche Kuh \"Datenschutz\" etwas aufzuweichen, den Kassen Gelegenheit zu geben, die Abrechnung - unter Wahrung der Schweigepflicht - selber zu prüfen und eine Art MDK unabhängig und pauschal finanziert als eine Art Schlichtungsstelle zu implementieren.

    Ein Kassenmitarbeiter, dessen Intelligenzquotient dezent über dem einer leeren Coladose liegt und der kein blutiger Anfänger ist, wird bei einem halbwegs korrekt (sprich: detailliert) kodierten Fall ohnehin wissen, was mit dem Patienten los ist.

    Von daher empfinde ich dieses ganze Datenschutz-Theater eher als Bremklotz denn als sinnvolle Einrichtung.

    Und Richtlinien für die Begutachtung findet man in Massen auf der Website des MDS ( http://www.mds-ev.de )

    N.

    ...und nachdem ich jetzt noch ein wenig geschmökert habe, verweise ich auf §§ 7 und 8 KHEntgG, in denen es u.a. heißt: \"Die allgemeinen Krankenhausleistungen werden gegenüber den Patienten oder ihren Kostenträgern...abgerechnet...\"

    Dementsprechend besteht der Anspruch auf Kostenerstattung bei allgemeinen Krankenhausleistungen zunächst gegen den Patienten bzw. dessen Krankenkasse.

    Nachdem es unstrittig zum Versorgungsauftrag eines zugelassenen Krankenhauses gehört, Patienten mit defekten Herzschrittmachern zu behandeln, besteht meiner Meinung nach aufgrund §7 KHEntgG ebenso unstrittig ein Anspruch auf Zahlung gegenüber der Kasse, den die Leitung wurdee (auch unstrittig) ja komplett erbracht.
    -Alles andere ist Problem der Kasse.

    N.

    Ich bin ja nun kein Jurist, aber der Meinung, daß grundsätzlich die Krankenkasse in Vorleistung zu gehen hat.

    M.E. liegt ein ähnlicher Fall wie bei einer Gesundheitsschädigung durch Dritte (z.B. ein Unfall oder eine Schlägerei). Hier leistet auch erstmal die Krankenkasse und kann sich dann vom Verursacher die Kosten einfordern (ob das in der Praxis auch so gemacht wird, sei mal dahingestellt).

    Prinzipiell ist es ja nun erstmal so, daß der Versicherte die Leistung in Anspruch nimmt und die Versicherung die daraus entstehenden Kosten zu übernehmen hat, so sie zum gesetzlichen Leistungsspektrum der Kasse gehört.
    Da der Wechsel eines (aus welchen Gründen auch immer defekten) Schrittmachers sicher in des Spektrum der Kassenleistungen gehört, ist das schon mal zu bejahen - und damit besteht ein Anspruch des Leistungserbringers an die Kasse.

    Erst im Zweiten Schritt stellt sich dann die Frage, ob eventuell ein Dritter in Regreß zu nehmen ist. Aber das ist m.E. das Problem der Krankenkasse.

    Wenn dem nicht so wäre, könnte die Kasse auch munter argumentieren:

    \"Der Patient wurde unschuldiges Opfer einer Schlägerei (und hey, sie sind ALLE unschuldige Opfer, nicht wahr?), also - liebes Krankenhaus - hole dir deine Kosten bei dem Verursacher.\"

    oder bei Unfallopfern je nach Schuldlage.....

    Ich würde die netten Damen und Herren von der Kasse mal freundlich nach der gesetzlichen Grundlage fragen, aufgrund derer sie die Zahlung verweigern. Wenn es denn eine gibt (was ich dezent bezweifle), mag selbige u.U. weiterhelfen, dann doch noch an sein Geld zu kommen.

    Freundliche Grüße,

    N.

    Hallo allerseits,

    ich bin zwar kein Nephrologe, sondern \"nur\" Feld-Wald-Wiesen-Mediziner, aber der Argumentation des MDK-Gutachters in obigem Fall vermag ich trotzdem nicht ganz zu folgen.

    Ganz abgesehen vom fachärztlichen Aspekt hakt es da m.E. nämlich schon in der formalen Argumentation. (Auch)Laut Kodierempfehlung Nr. 28 des MDK in der aktuellen Version (Datenbank für Kodierempfehlungen der SEG4, aktualisierte Version vom 21.4.2006) ist es für die Zuordnung einer Nebendiagnose irrelevant, ob der betriebene Aufwand nur für eine oder für mehrere Nebendiagnosen getrieben wurde (z.B. ein Medikament, mehrere Nebendiagnosen. Es genügt in diesem Fall, daß die Krankheitsbilder beim Patienten vorliegen.

    So wie ich es verstehe, geht die Argumentation des Gutachters dahin, daß zwar bei einer N17.9 eine Volumensubstitution, Kontrolle der Retentionswerte etc. Standartbehandlung sei, die N17.9 aber nicht kodierbar sei, weil besagter Aufwand ja aufgrund der Exsikkose ohnehin durchzuführen sei.

    M.E. ist hier schon der erste Fehler des Gutachters, der nicht beachtet, daß EIN Aufwand durchaus MEHRERE Nebendiagnosen begründen kann.

    Zum Zweiten schließe ich mich der Argumentation eines meiner Vorschreiber an, daß ein \"R\"-Kode (R39.2) gemäß ICD nur zu kodieren ist, wenn keine spezifischere Diagnose (die ja gemäß Kodierrichtlinien gefordert ist) vorhanden ist. Fernab von internistisch-nephrologischen Spitzfindigkeiten wage ich aber mal zu bezweifeln, daß sich kein spezifischerer Kode findet.

    Kurz: Ich kann die Argumentation des Gutachters schon auf der formalen Ebene nicht nachvollziehen.

    Die besagten Kodierempfehlungen finden Sie übrigens hier: http://www.mdk.de/beratung/kv/dr…-81_2006-05.pdf

    Herzlichen Gruß und schönes Wochenende,

    N.

    Hallo Herr Dietz,

    ein sprudelnder Quell an Informationen ist die Website des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik:

    http://www.bsi.de

    Diese Site ist übrigens nicht nur in Hinblick auf die Sicherheit von W-LANs llesenswert.

    Die Light-Version finden Sie auf

    http://www.bsi-fuer-buerger.de

    Diese Site ist allerdings eher für den PPrivatnuutzer gedacht, abeer trotzdem sehr interessant.

    Und was die Sicherheit betrifft: Wenn ich geheime Daten aus einem Krankenhaus-System will, warte ich nicht darauf, daß es W-LAN einrichtet, sondern schleichee ins nächste leere Arztzimmer und setze mich da an den Computer - da wird man meistens fündig. Und das stellt m.E. eine viel größere Sicherheitslücke dar, als ein gut verschlüsseltes und gesichertes W-LAN.

    Ansonsten empfehle ich den Besuch der demnächst in Frankfurt stattfindenden ITeG. Dort finden Sie mit Sicherheit jede Menge Informationen und Unternehmen rund um IT im Krankenhaus :)

    Freundliche Grüße aus der Oberpfalz,

    N.

    Hallo Herr Duck,

    müßte es nicht - grammatikalisch korrekt - heißen: \"dikurantebissieindivertivungfil\" ? Das ist ja schon arglistige Täuschung Minderjähriger :biggrin:

    Und um nochmal auf das Thema Forenupdate und Engagement zurückzukommen:
    Auch von meiner Seite nochmal öffentlich (per E-Mail hatte ich ja schon in Zusammenhang mit einem Pproblem) vielen Dank für des Admins Engagement und Mühe.
    Nachdem ich selber ein (deutlich kleineres) Forum mitadministriere weiß ich, was für ein Alptraum ein Relaunch ist und was für ein elendigliches, zeitraubendes Gefrickel es ist, bis alles wieder vernünftig läuft.

    Somit also nochmal :d_bravo: und :knie: ,


    N.

    ®Hallo,

    ich habe mich vor einigen Jahren bewußt zu dem Schritt in die Administration entschieden und durch eine entsprechende berufsbegleitende Ausbildung gezielt darauf hin gearbeitet.

    Die von Ihnen beschriebenen Probleme kenne ich nur zu gut.

    Der (zugegebenerweise schon etwas abgedroschene) Witz: \"Was ist der Unterschied zwischen Controllern und Terroristen?\" - \"Terroristen haben Sympathisanten\" hat durchaus einen realen Hintergrund und tröstet mich gelegentlich über vieles hinweg.

    Viele praktisch tätige Kollegen wollen einfach nicht begreifen, daß die Zeit der vollen Kassen vorbei ist und sie sich der aktuellen Situation anpassen müssen, wenn das Krankenhaus (und damit ihr Brötchengeber) überleben soll.
    Man kann über die Ursachen dieses Verhaltens trefflich diskutieren, aber das macht an dieser Stelle sicher keinen Sinn.

    In unseren Häusern wurde Medizincontrolling Ende letzten Jahres mit einer 10-Stunden-Stelle eingeführt und seit Januar bin ich jetzt vollzeitlich Chief Master of Desaster.
    Schnell funktioniert in einem Krankenhaus meiner Meinung nach erstmal garnichts - da sind schon Institutionen wie Verwaltung und / oder Ärzte und / oder Betriebsrat..... (Liste nach Belieben fortführen) davor.

    Ich bin hier momentan kräftig am rumstänkern, um erstmal sowas wie Struktur reinzubringen und auf wundersame Weise schrecken einige Kollegen jetzt aus dem Winterschlaf hoch und es bewegt sich etwas.

    Lassen Sie sich von der Engstirnigkeit einiger Kollegen nicht entmutigen - es ist nicht jedem gegeben, komplexe Zusammenhänge zu begreifen (und das habe ich bewußt böse formuliert). Und machen Sie nicht den gleichen Fehler wie ich am Anfang, indem sie sich auf Nebenkriegsschauplätzen festnageln lassen. Schaffen Sie sich erstmal Strukturen und Freiräume, in denen Sie arbeiten können. Und vor allem: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.

    Ich wünsche Ihnen viel Glück und vor allem ein dickes Fell.

    N.


    Edit: Tippfehler - diese Tastatur treibt mich in den Wahnsinn...

    Hallo allerseits,

    nur weil es die Kassen probieren, heißt es ja noch lange nicht, daß sie Recht haben :)

    Ich hatte vor kurzem auch so eine \"Altlast\"-Anfrage. Nach meinem Hinweis auf das o.g. BSG-Urteil war die Sache dann erledigt.

    Ich bin zwar kein Jurist, kann mir aber durchaus vorstellen, daß es einen Unterschied zwischen einer Anfrage nach §275 und einer Verjährung gibt, nach der Ansprüche verfallen. Die Verjährung dient ja nur dazu sozusagen einen juristischen Schlußstrich zu ziehen, ab dem etwas rechtlich nicht mehr verfolgt wird.
    Bei einer \"routinemäßigen\" Prüfung, wie sie im Fall des §275 vorliegt kann man wohl davon ausgehen, daß sie zeitnah erfolgt - insbesondere, nachdem der Fall für die korrekte Beurteilung ja auch noch nachvollzogen werden können muß.

    Die Verjährung nach §45 SGBI dürfte eher für Leistungsempfänger interessant sein, die sich ihrer Rechte erst nicht bewußt waren und sie im Nachhinein einfordern wollen. So ist ja im SGBI vorwiegend von den Rechten der Leistungsempfänger die Rede.
    Und aus leidvoller Erfahrung kann ich durchaus bestätigen, daß man als Otto-Normal-SGB-Angewiesener häufig erst im Nachhinein und nach intensiver Beschäftigung mit der Materie bemerkt, was einem irgendwelche Behörden falsch erzählt haben, weil es Sachbearbeiter selber nicht besser wissen.

    Just my two Cents.

    N.

    Hallo Cardiot,

    schauen Sie doch mal in den Anhang 3 des EBM 2000plus. Dort sind meines Wissens einige Durchschnittszeiten für alles Mögliche EBM-abrechenbare angegeben. Zumindest ein grober Abgleich sollte möglich sein.
    Inwieweit das InEK solche Zahlen vorhält, weiß ich nicht, glaube aber im Hinterkopf zu haben, daß es da auch auf der entsprechenden Homepage etwas zum Download gibt.

    Gruß,

    N.

    Allein die ausführlich Diagnostik bei Notfällen ist m.E. kein Argument für eine stationäre Abrechnung.
    Wenn Gital schreibt, am Ende des Tages stelle sich heraus, daß eine stationäre Aufnahme nun doch nicht nötig sei, nehme ich an, daß diese Entscheidung aufgrund der dann vorliegenden Diagnostik fällt. Und das wäre dannn meiner Meinung nach ein klassischer Fall für prästationäre Abrechnung - die in der Mehrzahl der Fälle wohl alles andere als kostendeckend sein dürfte.

    Ob es eine Alternative ist, die Diagnostik, die in diesen Fällen betrieben wird, auf ein paar Tage zu dehnen und dann wirklich stationär abzurechnen, mag man streiten. Das kommt einerseits sicher auf den Einzelfall drauf an und andererseits auch darauf, ob hier wirklich plausibel argumentiert werden kann, daß eine stationäre Diagnostig nötig ist.

    Über die Sinnhaftigkeit von Abrechnungsmodalitäten und Differenzierungen zwischen vor-nach-zwischen-halb-ganz-und-dreiviertelstationär mag man trefflich streiten.

    Aber im Hier und Jetzt sehe ich die oben geschilderten Fälle (leider) als klassische vorstationäre Fälle.

    Ebenfalls besonnte Grüße,

    N.