Hallo West,
in unserem Haus handhaben wir solche \"Uralt\"-Anfragen derart, daß wir auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hinweisen. Konkret auf das Urteil vom 13.12.2001, AZ B 3 KR 11/01 R.
In diesem Urteil wird u.a. klargestellt, daß eine Überprüfung spätestens unmittelbar nach Rechnungstellung zu erfolgen habe, da ansonsten der Vertragspartner davon ausgehen könne, daß die Rechnung als korrekt angesehen wird.
Weitere Urteile haben das bestätigt und einen Zeitraum von etwa zwei bis drei Wochen nach Rechnungsstellung als \"unmittelbar\" definiert.
Anders sieht die Sache aus, wenn der Einspruch als solcher zeitgerecht erfolgte und sich das ganze bis jetzt hingezogen hat (kommt ja leider auch vor). Da werden Sie dann wohl den Kürzeren ziehen. Ansonsten würde ich der Kasse ein (mehr oder weniger) freundliches Schreiben zukommen lassen, in dem klargestellt wird, daß fossile Forderungen nicht akzepptiert werden.
Ich habe den Eindruck, daß hier Finanzprobleme einzelner Kassen Auslöser derartiger Anfragen sind, die (und alle redlichen Kassenmitarbeiter, die hier anwesend sind, mögen mir verzeihen) aan Dummdreistheit kaum noch zu übertreffen sind und außer unnötiger Arbeit keinen zusätzlichen Nutzen erbringen. Erfahrungsgemäß nehmen diese Anfragen auch schlagartig ab, wenn man auf die bestehende Rechtslage hinweist.
Wobei mich speziell ärgert, daß ein solches \"Versuch macht kluch\"-Verhalten einiger schwarzer Schafe die ganze Herde der Krankenkassen in Verruf bringt.
- Und nein, ich bin kein Kassenmitarbeiter - ich gehöre zum gegnerischen Team
N.