Beiträge von Thunderbolt

    Prinzipiell sehe ich kein Problem darin, einen Fall nochmal zu korrigieren und habe mit den Kassen bislang auch keine Probleme deswegen gehabt.
    Bei uns kodieren die Ärzte, das ganze wird dann durch unseren DRG-Assistenten und mich im MedControlling nochmal geprüft, ggf. korrigiert und dann für die Abrechnung freigegeben. Erst dann geht die Rechnung an die Kasse, vorher wird ggf. ein Änderungsdatensatz geschickt.
    Die MDK-Anfragen halten sich absolut in Grenzen und solange man begründen kann, was man da tut und nicht der Eindruck aufkommt, man würde gezielt Upcoding betreiben, werden die Kassen - so gehe ich mal davon aus - auch kein Problem damit haben.
    Ich persönlich telefoniere bei MDK-Anfragen auch ganz gerne im Vorfeld mit den Sachbearbeitern der Kassen. Das hat a) den Vorteil, daß ich dem MDK die Unterlagen schicken kann, die er braucht (manchmal liegen die Fälle ja auch etwas komplizierter), b) einiges auch schon so klären kann und vor allem c) sich ein sehr guter und enger Kontakt mit den Kassen entwickelt hat. Das hat Vorteile für beide Seiten, man kann sich in Streitfragen besser einigen und ich habe den Eindruck, daß dadurch auch durchaus mal die ein oder andere Anfrage WENIGER kommt, weil die Sachbearbeiter durchaus auch wissen wer mit welcher Einstellung da im Krankenhaus sitzt.
    Entsprechend kann ich die Ansicht Ihrer Kollegin nicht nachvollziehen und würde einerseits versuchen, den internen Workflow so weit wie möglich zu verbessern und andererseits munter Korrekturen an die Kasse schicken, wenn diese wirklich Hand und Fuß haben (oder haben könnten ;) )

    Thunder

    Hallo,

    die Krankheit an sich besteht ja noch (sonst würde man ja kaum Medikamente geben :) )
    Wenn der Patient eine Herzinsuffizienz hat und diese vom Krankenhaus mit Medikamenten behandelt wird, hat das Krankenhaus einen Aufwand und somit kann die Erkrankung als ND verschlüsselt werden.
    Anders sieht die Sache aus, wenn der Patient seine Medikamente selber mitbringt und einnimmt (was in der Praxis so gut wie nie der Fall sein dürfte): Dann hat das Krankenhaus keinen Aufwand und somit darf die zugrundeliegende Erkrankung auch nicht verschlüsselt werden.

    Aufwand wäre z.B. auch, wenn die Erkrankung Einfluß auf das Therapieregime hat, also z.B. aufgrund der Herzinsuffizienz eine erweiterte prä-OP-Diagnostik gemacht werden muß, um Risiken für den Patienten auszuschalten.
    Aber immer darauf achten, daß das ganze auch ausreichend dokumentiert ist, sonst hat man spätestens bei einer Nachfrage seitens der Kassen ein Problem :deal:

    Liebe Grüße aus Bayern

    Hallo,
    ich würde als HD das Kniegelenksempyem verschlüsseln, das für die Aufnahme verantwortlich war.

    Als ND die Gonarthrose (ein Aufwand sollte dadurch gegeben sein, daß ich vermute, daß die Mobilisierbarkeit der patientin durch die Arthrose nur erschwert möglich war - aber sicherheitshalber nochmal gucken, ob das auch durch eine entsprechende Dokumentation validiert werden kann), Sepsis durch Staph. Aureus und eine verzögerte Wundheilung, von mir aus auch die Spätfolge nach Komplikation (wobei mich stört, daß zwischen der Punktion und dem Empyem sechs Monate vergangen sind, ohne, daß was war - auf der anderen Seite: wo soll sonst das Empyem herkommen?)

    Als OPS die zweimalige Arthroskopie mit Spülsaugdrainage und die chirurgische Wundtoilette.


    Herzliche Grüße aus Bayern

    Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

    nachdem ich davon ausgehe, daß Medizincontroller das Leistungsspektrum ihrer Klinik kennen, wende ich mich mit einer etwas außergewöhnlichen Bitte an Sie.

    Eine sehr gute Freundin von mir leidet an psoriathrischer Arthritis. Der Befall der Kniegelenke sprach auf eine Radiosynoviorthese hervorragend an. Nun sind die Kiefergelenke befallen. Der behandelnde Kollege traut sich mangels Erfahrung an diese Lokalisation nicht heran.

    Meine Frage an Sie ist nun: Wer kennt einen Nuklearmediziner oder eine Klinik, die eine Radiosynoviorthese auch im Kiefergelenk durchführen?

    Ich bedanke mich schonmal im Voraus,

    mit freundlichen Grüßen,

    Norbert Neumann

    Iiih, Herr Selter, Sie bringen aber garstige Beispiele :erschreck:

    Ich habe den Fall gerade nochmal mit meinem DRG-Assistenten durchgekaut. Zu einem richtigen Ergebnis sind wir aber auch nicht gekommen. Der Knackpunkt ist wohl die Auslegung des Begriffes \"im Zusammenhang mit der Leistung\".
    Versteht man darunter \"direkt durch das Krankenhaus veranlaßt\" ist es in diesem Fall keine Fallzusammenlegung; versteht man darunter \"in irgendeiner Weise mit der Behandlung des Falls zusammenhängend\" (ist jetzt etwas schwammig formuliert, aber ich denke, Sie verstehen, worauf ich hinauswill) wäre es eine.
    Von der medizinischen Argumentation wäre in diesem speziellen Fall m.E. beides haltbar (denn hier ging es direkt um eine Mitbehandlung).

    BTW: Wir haben uns dann hier darauf geeinigt, daß wir im Zweifelsfall schauen würden, was günstiger für´s Krankenhaus ist und es erstmal so probieren :biggrin:

    Herzliche Grüße,

    Norbert Neumann


    Ach ja: Wenn wir schon bei Beispielen sind: Was wäre mit einer Wundinfektion durch mangelnde Wundpflege bzw. Hygiene des Patienten?? Komplikation oder nicht?? :d_pfeid:

    ....allerdings wäre die Antibiotikagabe nicht notwendig geworden, wenn der Patient nicht operiert worden wäre (bitte das \"nicht notwendig\" nicht als Kritik sehen). Insofern ist eben u.U. doch ein Zusammenhang zur erbrachten Leistung zu sehen.

    Allerdings haben beide Fälle (Sin. Pil.-OP und allergische Reaktion) wohl weder die gleiche Basis-DRG, noch ist der erste Fall (OP) aus MDC M oder A. Dementsprechend stellt sich m.E. formal die Frage der Fallzusammenlegung nicht. Oder bin ich da jetzt völlig auf dem falschen Dampfer?? :d_gutefrage:

    Freundliche Grüße,

    Norbert Neumann

    Hallo Herr Selter,

    Zitat


    Original von Selter:

    Die habe ich ja: \"Nach Analyse der Befunde wurde die Thrombose im Sinne eines paraneoplastischen Syndroms gewertet.\"


    Das ist mir schon klar, wobei ich (wie Sie) die Argumentation des InEK nicht so ganz 100%-ig nachvollziehen kann. Problematisch ist aber eben der EINDEUTIGE Bezug auf den Tumor als Ursache. Und hier werden die Meinungen wohl immer wieder auseinandergehen.

    Grüße aus Bayern,

    Norbert Neumann

    Hallo Herr Selter,

    daß Sie mit der von Ihnen genannten Antwort nicht recht Freundschaft schließen mögen, kann ich gut nachvollziehen.

    Aber genau hier
    >>Dies betrifft Symptome, die im Regelfall als eindeutige und unmittelbare Folge mit der zugrundeliegenden Krankheit vergesellschaftet sind <<
    liegt meiner Meinung nach das Problem. Die Thrombose als recht unspezifische Erkrankung mit einer NPL als \"eindeutige und unmittelbare\" Ursache in Verbindung zu bringen dürfte nicht so einfach sein. Dementsprechend sollte man sich eben überlegen, ob und wenn ja wie man das medizinisch-argumentativ auf die Reihe bekommt.

    Wenn (nur um mal Beispiele zur Verdeutlichung zu nennen) ein Primärtumor oder eine Metastase auf ein Gefäß drückt und aufgrund der Stauung eine Thrombose entsteht, werde ich es noch eher mit dem Tumor als HD probieren, als wenn der Tumor eine reine Zufallsdiagnose, völlig woanders lokalisiert und der Patient aufgrund anderer Umstände sowieso bettlägerig ist.

    Wenn ich allerdings eine halbwegs haltbare medizinische Argumentationskette habe, werde ich es im Zweifelsfall versuchen und hoffen, daß der MDK im Einzelfall meine Meinung teilt :erschreck:

    Freundliche Grüße,


    Norbert Neumann

    @ ToDo:

    Touché. Zugegebenerweise gibt es schwarze Schafe auf beiden Seiten. Wobei mein Verständnis (unabhängig von wem jetzt irgendwas kommt) irgendwann mal gegen Null tendiert, wenn die offensichtliche Zielrichtung offenbar nicht mehr das friedliche Miteinander zwischen Kassen und Krankenhäusern ist, sondern Kostenersparnis (bzw. Profitmaximierung) ohne Sinn und Verstand.

    Ich gelobe Besserung :rotwerd:

    Mit freundlichen Grüßen,

    Norbert Neumann

    Hallo,

    nachdem ich mir ganz schnell abgewöhnt habe, medizinisch zu denken (es lebt sich wirklich leichter ohne Verstand) würde ich nach Schema \"F\" vorgehen: Aufnahme innerhalb oGV? Selbe Basis-DRG? Bzw. Innerhalb von 30 Kalendertagen mit gleicher MDC und entsprechend erste DRG Partition M oder A und zweite DRG aus Partition O....

    Ich gebe zu, wenn man gewöhnt ist, LOGISCH zu denken, hat man schon verloren, aber ich würde stur nach Schema vorgehen (meist macht das ja schon der Computer) und medizinische Überlegungen allenfalls als potentielle Begründung gegenüber dem MDK im Zweifelsfall einbeziehen.

    Aber solange es formal korrekt ist, kann es unsinnig bis dorthinaus sein.

    ....und damit wenigstens ein Smilie in der Diskussion auftaucht... :d_zwinker:


    Gruß aus Bayern,

    Norbert Neumann