Guten Morgen Herr Fischer,
ich verstehe Ihr Problem nicht so ganz.
\"Häufiger Nachblutungen\" ist ein rein statistischer Wert. Dazu äußert sich das Gericht so:
>> Die von der Klägerin angeführten möglichen Komplikationen wie \"operationsbedingte Immobilität, Schwell- und Nachblutungsneigung sowie unvorhersehbare postoperative Schmerzintensität\" stellen allgemeine Risiken dieser Operation dar und beziehen sich ersichtlich nicht auf diesen Einzelfall.<<
Rein theoretisch besteht auch das Risiko, daß der Patient auf dem Weg nach Hause einen Autounfall erleidet.
Was erwarten Sie also? Eine dezidierte und detaillierte Anweisung, wann ein Nachblutungsrisiko zu einer stationären Aufnahme führen kann?
Wir reden hier rein von Statistik. Daß man als Arzt -insbesondere, wenn man auch noch chirurgisch tätig ist - immer mit einem Bein im Gefängnis steht, sollte sich herumgesprochen haben.
Und wenn Sie im Einzelfall darlegen können, daß ein Nachblutungsrisiko deutlich höher ist, als in der statistischen Norm und das auch klar dokumentieren wird ein Gutachter in aller Regel nichts dagegen einzuwenden haben.
Nur wird man ein höheres Nachblutungsrisiko nicht damit begründen können, daß man eine Redon eingelegt hat. Allenfalls ist das (aus anderen Gründen bestehende) höhere Nachblutungsrisiko ein Grund für eine Redon. Ob das dann noch ausreicht, den Patienten stationär aufzunehmen ist dann auch wieder Auslegungssache.
Den durchschnittlichen Patienten kann man (das wurde ja schon weiter oben geschrieben) auch durchaus so instruieren, daß er bei einer möglichen Nachblutung reagieren kann (und auch hier sollte man das Dokumentieren nicht vergessen).
Und was die mögliche Haftung betrifft: Ich habe mich mit diesem Thema durchaus mal intensiver beschäftigt und festgestellt, daß die meisten Kollegen, die verurteilt wurden, dieses Schicksal nicht etwa erlitten, weil in Grenzfällen ein Richter die Rechtsprechung des LSG angezweifelt hätte, sondern weil sie entweder wirklich dermaßen gegen die Regeln der Kunst verstoßen hatten, daß man sich nur noch gefragt hat: \" Wie kann man nur?\" oder aber (und das war weitaus häufiger der Fall) weil sie nicht dokumentiert hatten und somit im Nachhinein schlicht nicht mal annähernd nachvollziehbar war, was da eigentlich gelaufen war. - Und in einem solchen Fall darf man sich als Arzt nun wirklich nicht wundern, wenn man Probleme bekommt.
Und - um auf´s Thema zurückzukommen - wer der hier Anwesenden wäre denn (Krankenversicherung mal außen vor gelassen) bereit, einen wesentlich höheren Betrag für eine stationäre Versorgung aus eigener Tasche zu zahlen, wenn das einzige Argument des Rechnungsstellers wäre \"ich hab halt mal ne Redon gelegt....\"???
Herzlichen Gruß,
N.