Beiträge von Thunderbolt

    Hallo Herr Leonhardt,

    das hat bestimmt etwas mit Verzerrungen im Raum-Zeit-Gefüge zu tun :biggrin:

    Wobei es mich bei der gigantischen Übersichtlichkeit der InEK-Website nicht mal wundern würde, wenn das Definitionshandbuch da schon seit geraumer Zeit irgendwo vor sich hinschlummert.

    Herzlichen Gruß,

    N.

    Zitat


    Original von lauqes:
    Werte Kollegen,

    selbst wenn alles stimmt, Erfassung, Kodierung, DRG - was nutzt es mir zu wissen das der Fall bald die OGVD überschreitet - sowohl betriebswirtschaftlich als auch medizinisch....?

    ICh glaube ich stehe auf dem Schlauch!

    Grüsse lauqes

    Hallo lauques,


    das nützt Ihnen vielleicht dahingehend, daß Sie Ihre Ärzte freundlich darauf hinweisen können, daß sie in Begriff sind, einen so richtig teuren Fall zu produzieren, der darüber hinaus gut Chancen hat, vom MDK geprüft und gekürzt zu werden?! 8o
    Abgesehen davon sind Sie im letzten Drittel der Verweildauer - statistisch gesehen und grob über den Daumen gepeilt - ohnehin schon im wirtschaftlich orangefarbenen Bereich.

    Gruß,

    N.

    Werte cherrylette,

    mal abgesehen davon, daß der Femur nicht der Oberschenkelhalsknochen, sondern der Oberschenkelknochen ist, kann ich mich meinen unmittelbaren Vorschreibern in Bezug auf Ihre Ausdrucksweise nur anschließen.
    Ihre Frage wurde Ihnen hier bereits mehrfach beantwortet.

    Ohne intensive Beschäftigung mit den \"Innereien\" des DRG-Systems, ohne Einarbeiten in die einzelnen Definitionsabläufe und v.a. ohne fundierte Kenntnisse medizinischer Terminologie werden Sie wohl eher Unsinn denn ein halbwegs sinnvolles Werk zu Papier bringen.

    Allein, mir kommen nach Ihren Postings Zweifel ob Ihres medizinischen Backgrounds.

    DRG sind kein Hexenwerk, aber ein hochkomplexes Gebilde. Mal abgesehen von Sonderregeln und Ausnahmen ist es schon für einen halbwegs erfahrenen Mediziner problematisch genug, zwischen medizinischer und Systemlogik zu unterscheiden und sich darin zurecht zu finden. Dementsprechend sind die Textbeschreibungen der DRGs, die ja ganze Diagnosegruppen zusammenfassen, die medizinisch gesehen nicht mal was miteinander zu tun haben müssen (sondern eben nur einen ähnlich gelagerten ökonomischen Aufwand gemein haben), nicht mal eben so Wort für Wort zu übersetzen, sondern müssen im Zusammenhang gesehen werden.
    Und dazu benötigt man eben (meiner Meinung nach) neben grundlegendem medizinischem Wissen auch erstmal einen guten Überblick über das Gesamtsystem.

    N.

    EDIT: Kmpf dn Rchtschrbfhlrrnnn

    Hallo cherrylette,

    schauen Sie mal auf http://www.g-drg.de und laden Sie sich da die DRG-Handbücher runter. Dort finden Sie u.a. die Ablaufdiagramme, die in die jeweiligen DRG´s führen.
    Lassen Sie sich vom Umfang dieses Werkes nicht abschrecken - so dramatisch ist es auch nicht.

    Erfahrungsgemäß helfen die Fließschemata beim Begreifen der DRGs ungemein.

    Verzeihen Sie mir aber meine Neugier: Ein medizinischer Laie, der DRGs für medizinische Laien übersetzen will? Ich begreife nicht, was das für einen Sinn haben soll.

    Herzlichen Gruß,

    N.

    Hallo lorelei,

    kann schon mal passieren, ändert aber nichts daran, daß Ihre Ansicht m.E. falsch ist.
    Entscheidend ist die ex ante Sicht des Arztes. Wenn dieser also (medizinisch begründet) der Meinung ist, daß eine stationäre Behandlung notwendig ist und entsprechende Schritte einleitet, ist es irrelevant, ob sich unerwarteterweise der Fall von alleine löst.
    Man mag jetzt sicherlich auf fachlicher Ebene diskutieren, ob in diesem Fall ex ante eine stationäre Aufnahme gerechtfertigt gewesen wäre. Aber das ist dann eher eine Frage der Dokumentation. Generell kann aber meiner Meinung nach nicht gesagt werden, daß eine Nierenkolik auf jeden Fall ambulant abzurechnen ist.

    Abgesehen davon ist aufgrund der aktuellsten Rechtsprechung eine Rückstufung von stationär auf ambulant im Nachhinein nicht mehr ganz so ohne, weil es ein Urteil des Landessozialgerichts NRW (?) gibt, in dem das Gericht die Ansicht vertrat, daß in einer solchen Konstellation die Kasse dem Krankenhaus überhaupt nichts zahlen muß (eine entsprechende Diskussion dazu gibt´s hier auch irgendwo im Forum, wenn ich mich nicht ganz irre).

    Herzlichen Gruß,

    N.

    @ RogerRabbit:

    Volle Zustimmung.


    @ R.Schaffert:

    *lach* Ja, die Helden kenne ich auch. Andererseits sind es gerade jene eher einfach strukturierten Menschen, die man gut darauf eichen kann, daß sie anrufen (oder noch besser in die Praxis / Klinik kommen) sollen wenn \"die Flasche bis dahin voll\" ist - oder eben am folgenden Tag zur Kontrolle.
    In der überwiegenden Anzahl der Fälle kann man den Patienten in der Gewißheit entlassen, daß er eine Beschäftigung darin findet, die Flasche zu hypnotisieren, wie die Schlange das Kaninchen. Und gottseidank leben wir in Deutschland und nicht den USA. Somit unterstellen Richter hierzulande dem Patienten zumindest den IQ, den man benötigt, um den Füllstand einer Flasche beurteilen zu können - wenn der Arzt die Aufklärung über Füllstände und deren Geheimnisse entsprechend dokumentiert hat (denn die patienteneigene partielle Amnesie betreffend deratige Anweisungen kennen Sie ja sicher auch :d_zwinker: )

    Herzliche Grüße,

    N.

    Guten Morgen Herr Fischer,

    ich verstehe Ihr Problem nicht so ganz.

    \"Häufiger Nachblutungen\" ist ein rein statistischer Wert. Dazu äußert sich das Gericht so:

    >> Die von der Klägerin angeführten möglichen Komplikationen wie \"operationsbedingte Immobilität, Schwell- und Nachblutungsneigung sowie unvorhersehbare postoperative Schmerzintensität\" stellen allgemeine Risiken dieser Operation dar und beziehen sich ersichtlich nicht auf diesen Einzelfall.<<

    Rein theoretisch besteht auch das Risiko, daß der Patient auf dem Weg nach Hause einen Autounfall erleidet.

    Was erwarten Sie also? Eine dezidierte und detaillierte Anweisung, wann ein Nachblutungsrisiko zu einer stationären Aufnahme führen kann?

    Wir reden hier rein von Statistik. Daß man als Arzt -insbesondere, wenn man auch noch chirurgisch tätig ist - immer mit einem Bein im Gefängnis steht, sollte sich herumgesprochen haben.

    Und wenn Sie im Einzelfall darlegen können, daß ein Nachblutungsrisiko deutlich höher ist, als in der statistischen Norm und das auch klar dokumentieren wird ein Gutachter in aller Regel nichts dagegen einzuwenden haben.

    Nur wird man ein höheres Nachblutungsrisiko nicht damit begründen können, daß man eine Redon eingelegt hat. Allenfalls ist das (aus anderen Gründen bestehende) höhere Nachblutungsrisiko ein Grund für eine Redon. Ob das dann noch ausreicht, den Patienten stationär aufzunehmen ist dann auch wieder Auslegungssache.

    Den durchschnittlichen Patienten kann man (das wurde ja schon weiter oben geschrieben) auch durchaus so instruieren, daß er bei einer möglichen Nachblutung reagieren kann (und auch hier sollte man das Dokumentieren nicht vergessen).

    Und was die mögliche Haftung betrifft: Ich habe mich mit diesem Thema durchaus mal intensiver beschäftigt und festgestellt, daß die meisten Kollegen, die verurteilt wurden, dieses Schicksal nicht etwa erlitten, weil in Grenzfällen ein Richter die Rechtsprechung des LSG angezweifelt hätte, sondern weil sie entweder wirklich dermaßen gegen die Regeln der Kunst verstoßen hatten, daß man sich nur noch gefragt hat: \" Wie kann man nur?\" oder aber (und das war weitaus häufiger der Fall) weil sie nicht dokumentiert hatten und somit im Nachhinein schlicht nicht mal annähernd nachvollziehbar war, was da eigentlich gelaufen war. - Und in einem solchen Fall darf man sich als Arzt nun wirklich nicht wundern, wenn man Probleme bekommt.

    Und - um auf´s Thema zurückzukommen - wer der hier Anwesenden wäre denn (Krankenversicherung mal außen vor gelassen) bereit, einen wesentlich höheren Betrag für eine stationäre Versorgung aus eigener Tasche zu zahlen, wenn das einzige Argument des Rechnungsstellers wäre \"ich hab halt mal ne Redon gelegt....\"???

    Herzlichen Gruß,

    N.

    Hallo Herr Fischer,

    das ist nun wiederum relativ.
    Denn wann \"erwarten\" Sie denn eine Nachblutung??
    Ich denke mal, daß es in solchen (durchaus denkbaren Fällen) nicht nur darauf ankommt, die Überwachung als solche zu dokumentieren, sondern vor alllem die Begründung dafür, warum ich überhaupt eine Nachblutung mit Fug und Recht erwarten kann.
    Denn spätestens, wenn der \"worst case\" nicht eintritt, kommen Sie sonst in Argumentationsnot.

    Und in den Fälllen, in denen eine Nachblutung erwartet wird, dürfte der Aufhänger für die stationäre Behandlung auch weniger in der Redon und ihrer Überwachung liegen, sondern eher darin, daß die OP ausgedehnter war als geplant / die Gerinnung Probleme macht / der Patient intraoperativ stark geblutet hat.... eben alles Dinge, die ohnehin einen Wechsel von ambulant zu stationär erlauben. - Ob nun mit oder ohne Redon.

    Herzlichen Gruß,

    N.

    Guten Morgen,

    ich habe mit dieser Thematik \"Beurlaubung\" ohnehin meine Probleme. Ich hattte erst vor kurzem einen Fall, in dem der Patient beurlaubt wurde und es um eine Verweildauerüberschreitung ging. Wie soll ich dem MDK plausibel machen, daß der Patient zwar fit genug ist, einen Tag wer-weiß-wo rumzugondeln, aber nicht fit genug, um nicht ambulant weiterbehandelt zu werden?

    Die Argumentation dürfte da eher etwas schwierig werden.

    Mag sein, daß ich da etwas zu preußisch erzogen worden bin, aber wenn ich so krank bin, daß ich stationär ins Krankenhaus gehöre, bin ich normalerweise nicht mehr in der Lage, größere Aktionen zu unternehmen. Und ich hätte als Arzt auch durchaus mein Problem, in einem Fall, in dem der Patient einen Transport benötigt (das impliziert ja, daß es ihm ziemlich dürftig gegangen sein dürfte), \"Urlaub\" zu gewähren.

    Dann soll der Patient gegen ärztlichen Rat gehen. Das enthebt mich meiner Verantwortung und bringt mich wieder in klare Regelungen rein. Denn dann bekommt der Patient den Transport nach Hause und alles andere ist sein Problem.
    Und wenn er dann doch wieder kommt, ärgere ich mich und lege zähneknirschend die Fälle zusammen.

    Herzliche Grüße,

    N.

    Guten Morgen.

    Herr Leonhardt: Gaaaanz ruhig.... :)

    Wieso denn auf die Budgetverhandlungen warten? Die böse Überraschung kommt doch schon bei der nächsten Fallprüfung, wenn der MDK feststelllt, daß die §115-Kategorie-1-Fälle stationär gemacht wurden und die Kasse clever genug ist, sich auf das Urteil des LSG Rheinland-Pflaz zu berufen, nachdem sie dann nichtmal das Geld für die ambulante Behandlung erstatten muß 8o

    Eine Redondrainage alleine ist nun bei Gott kein Grund, einen Patienten im Krankenhaus zu behalten. Begründete (!) Ausnahmen mögen die Regel bestätigen, aber dann geht es normalerweise nicht um Redon-Drainagen, sondern um G-AEP-Kriterien.

    Wobei ich mir ein Lächeln nicht verkneifen kann, wenn ich an das Gesicht denke, das \"unsere\" MDK-Gutachter (zu denen wir im Übrigen ein recht gutes Verhältnis haben und die auch oft genug im Sinne des Krankenhauses entscheiden) machen würden, wenn ich ihnen einen Fall mit Hinweis auf eine liegende Redon als stationär verkaufen wollte.

    Und wenn wir mal ehrlich sind: Üblicherweise ist eine liegende Redon lästig - mehr aber auch nicht. Und ob sie nun im Krankenhaus lästig ist oder zu Hause macht für den Patienten keinen Unterschied (außer, daß es zu Hause dann doch gemütlicher ist - so empfand ich das zumindest, als ich letztes Jahr nach einer ambulanten OP einen Tag mit Redon rumgestiefelt bin). - Auf der Kostenseite sieht das dann aber eben doch ein wenig anders aus. Und da sollte es durchaus auch in unser aller Interesse sein, das System als solches aktionsfähig zu halten.

    Herzliche Grüße,

    N.