Beiträge von Thunderbolt

    Hallo Herr Bobrowski,

    wieso werden Sie da nachdenklich? Das ist ein normales und in seiner Einfachheit auch nachvollziehbares Standartverfahren.
    Und mit Verlaub: Wieviele mehr oder weniger sinnvolle Anfragen sollen die Kollegen im Krankenhaus denn noch beantworten? Wenn ich die durchschnittliche Reifezeit von MDK-Anfragen, BG-Anfragen, Versorgungsamts-Anfragen und wasweißichdennnoch-Anfragen so betrachte (und mir dann auch die - zum guten Teil durchaus nicht unberechtigten Klagen der Kollegen in den Ohren schalmeien, die zwischen der Beantwortung dieser Anfragen auch mal ein wenig Patientenversorgung betreiben dürfen), sollte doch jeder froh sein, wenn die Krankenkassen einen nicht auch noch damit nerven, sondern direkt beim Patienten eine Vorauswahl treffen.

    Über die heilige Kuh Datenschutz kann man sicher trefflich diskutieren. Aber man sollte m.E. die Kirche auch im Dorf lassen. Ein halbwegs fitter Kassenmitarbeiter kann allein anhand eines gut kodierten Falls auch ohne Akteneinsicht oder Zusatzkodes schon ein recht genaues Bild von Zustand des Patienten gewinnen. Das soll zwar nicht bedeuten, daß man den Datenschutz als solchen in die Tonne treten soll, aber es soll zumiindest sagen, daß Kassenmitarbeiter nicht gierig auf sensible Daten der Patienten sind - weil sie die relevanten Informationen ohnehin schon haben.

    Über die Sinnhaftigkeit Kodes in Handbücher einzubauen, die man dann doch nicht schlüsseln darf, habe ich schon oft genug sinniert. Es stellt sich mir die Frage, ob hier nicht eher der Datenschutz ausgehebelt wird - wenn auch unabsichtlich. Denn nehmen wir mal an, ein unwissender Assistenzarzt schlüsselt den \"Suizid\"-Zusatzkode, dann gibt er strenggenommen eine Information an die Kassen weiter, die er nicht weitergeben dürfte. Entweder sollte man also diese Kodes aus den Handbüchern streichen (für die nichtamtlichen Kodes wird das ja jetzt auch endlich mal angedachtt - lange genug hat es gedauert), oder sie kodierfähig machen.

    Und mal ganz ehrlich: Wo liegt der Unterschied zwischen einer Geschlechtskkrankheit und einem Suizidversuch. Für mich als Arzt ist das eine ein Gesundheitsproblem wie das andere. Ich bin immer ein wenig befremdet, wenn im Zusammenhang mit irgendwelchen Erkrankungen von \"Stigmatisierung\" des Patienten gesprochen wird. Was ist denn an einer Krankheit - zumindest im Bereich derer, die beruflich damit umgehen - stigmatisierend? Ein Arzt / Krankenpfleger / Kassenmitarbeiter, der einen Patienten aufgrund einer bestimmten Störung oder Erkrankung stigmatisiert, hat m.E. seinen Beruf verfehlt.
    Dementsprechend sollte man auch im Bereich der Kodierung dieses Getue schlicht bleiben lassen.
    Das Leben ist - insbesondere unter DRG-Aspekt gesehen - schon kompliziert genug.

    In diesem Sinne herzliche Grüße und ein schönes Wochenende,

    N.

    Mal abgesehen vom moralischen Aspekt habe ich schlicht meine Zweifel, daß ein Übergabegespräch (und nichts anderes hat hier ja stattgefunden) überhaupt abrechenbar ist. Ein Konsil ist in meinen Augen etwas anderes als die Organisation einer Verlegung.

    Ich würde in einem solchen Fall erstmal das Gespräch mit dem Krankenhaus suchen - manchmal kommt der ein oder andere Mitarbeiter ja auf krude Ideen, von denen Chef nichts weiß.

    Ansonsten hat der kommentarlose \"Notfall\" mit RTW durchaus seinen Reiz (\"lernen durch Schmerz\").

    Aber wahrscheinlich stellt man dann dem Notarzt oder der RTW-Besatzung das Übergabegespräch dann auch noch in Rechnung.

    Vielleicht wäre die Einrichtung eine \"Patientenklappe\" (so wie die \"Babyklappen\" zum Ablegen von Säuglingen) eine gangbare Alternative??

    Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit neuer Einnahmequellen - aber abgesehen davon, daß ich mir nicht vorstellen kann, daß eine derartige Rechnung Rechtens ist, frage ich mich schon, wo es hinführen soll, wenn Krankenhäuser sich jetzt schon gegenseitig das Leben schwer machen.

    Herzliche Grüße,

    N.

    Ähnliche Erfahrungen gottseidank noch nicht. :)

    §6 FPV regelt in der Tat Verlegungen von voll- in teilstationäre Behandlung, nämlich in §6, Abs. 2, Satz 1 und 2. Allerdings greift diese Regelung nur bei Verlegungen inerhalb des selben Krankenhauses.

    In Ihrem Fall beruft sich die Kasse offenbar auf Abs. 2, Satz 3, der wiederum auf §1 Abs. 3 bzw. §3 FPV bezieht. Und hier ist tatsächlich die Rede von Verlegungsabschlägen.

    Viel interessanter ist jetzt die Frage: Handelt es sich um eine Verlegung oder eine Entlassung mit nachfolgender Aufnahme. Denn hier greifen ja auch unterschiedliche Zeitgrenzen.

    Ich würde die Krankenkasse einfach um etwas spezifischere Auslegung ihrer Interpretation des §6 FPV bitten und mich dann mal im Zweifel an meine Krankenhausgesellschaft wenden. Die haben in aller Regel Justitiare, die sich mit der Interpretation von Paragraphen dann doch besser auskennen.

    Herzlichen Gruß,

    N.

    Mal abgesehen von der (wohl doch recht eindeutigen) juristischen Bewertung sehe ich das Problem eher im Marketing. Der Privatpatient (generell ja entweder Beamter oder eher gut situiert - zumeist mit entsprechend guten Kontakten) erwartet meiner Erfahrung nach auch eine entsprechende Behandlung.

    Schickt man ihm lapidar eine Rechnung ins Haus, die seine Kasse (eventuell mit einem entsprechenden Hinweis, daß die Behandlung so nicht nötig gewesen sei) nicht zahlen möchte, kann man das Geld von ihm vielleicht einklagen. Allerdings kann man sich sicher sein, daß diese Geschichte dann die Runde macht. Und das wird einen dann u.U. den ein oder anderen lukrativen Patienten kosten.

    Nicht umsonst neigen viele Unternehmen auch mal zu Leistungen \"auf Kulanz\". Das ist so im Krankenhaus zwar nicht möglich. Aber man sollte sich a) überlegen, ob man seine Workflows auch für Privatpatienten ncht ein wenig anpaßt und b) nicht mehr Geld verliert, wenn man die Rechnung einfordert, als man damit verdient.

    Gruß,

    N.

    \"Gute Kasse\" / \"Böse Kasse\" ist wie schon angesprochen, sehr subjektiv.
    Ich teile allerdings die Meinung, daß man es nicht auf gut= teilt meine Meinung / schlecht = teilt meine Meinung nicht reduzieren kann.

    Ich empfinde die Zusammenarbeit mit einer Kasse als gut, wenn man Ansprechpartner hat, mit denen man sachlich diskutieren kann. Und deren Anfragen Hand und Fuß haben und nicht den Eindruck hinterlassen, als ob sie mit der Schrotflinte rausgeschossen werden, um krampfhaft Geld zu sparen.

    Und selbst mit diesen -für mich - \"guten\" Kassen prügle ich mich teilweise verbissen herum. Ich respektiere, daß mein Gegenüber genauso dafür bezahlt wird, ein vom Arbeitgeber vorgegebenes Ziel zu erreichen. Daß sich dieses Ziel teilweise diametral entgegengesetzt von meinem befindet, liegt in der natur der Sache. Aber das ist kein Grund, persönlich zu werden.

    Was ich absolut nicht abkann, sind nicht nachvollziehbare Anfragen, zweckmäßigerweise mit patzigen Sachbearbeiterinnen am Telefon. Aber das ist gottseidank eher die Ausnahme.

    Einzelne Kassen möchte ich hier nicht nennen - das wäre unfair, denn ich habe mit der überwiegenden Anzahl von Kassen, mit denen ich bislang zu tun hatte, recht gute Erfahrungen im Umgang gemacht. Was vielleicht auch daran liegt, daß ich ein überzeugter Freund telefonischen Kontakts mit den Sachbearbeitern bin. Und das schafft dann schon eine ganz andere Basis als ein hin- und herschieben von anonymen Briefen.

    Gruß,

    N.

    Uff, endlich wieder mydrg.de online. Man merkt wirklich, was für eine Hilfe dieses Forum bei der täglichen Arbeit ist.

    Mein Kompliment an Herrn Sommerhäuser für die schnelle Wiederherstellung des Forums.

    Ich halte Ihnen die Daumen, daß der Verantwortliche für die DoS-Attacke geschnappt wird.
    - Und vor allem, daß in absehbarer Zeit sowas nicht mehr vorkommt.

    Herzliichen Gruß,

    N.

    Formalismus hin, Formalismus her. Richtig peinlich wird´s, wenn ein MDK (wie letzthin bei uns so geschehen) einen Eingriff aufgrund \"Kategorie 1\" nicht stationär zulassen will und nach dem freundlichen Hinweis meinerseits, daß dieser Eingriff aber \"Kategorie 2\" sei, trotzdem noch eine medizinische Begründung für den stationären Aufenthalt haben will.

    Aber ohne sowas wäre ich arbeitslos. Alles eine Frage des Standpunkts ;)

    Herzlichen Gruß,

    N.

    ACH SOOOOOO ! JETZT kapier ich´s!

    Ich hatte die Betonung falsch gesetzt:

    Meine Interpretation war, daß der MDK akut (Pause) auf chronisches Nierenversagen erkennt.

    Gemeint ist, daß der MDK auf \"akut auf chronisches Nierenversagen\" erkennt.

    Der Begriff \"akut auf chronisches Nierenversagen\" war mir nicht geläufig.

    So gibt das Ganze natürlich einen Sinn.

    Herzlichen Dank für die Aufklärung meines Interpretationsproblems, Frau Jacoby.

    Freundliche Grüße,

    N.

    Hallo bewe,

    ich habe das Tool mal mit Altdaten getestet, um mich überhaupt erstmal einzuarbeiten. Letztlich ist es lediglich als Mittel der Arbeitserleichterung und Argumentationshilfe gegenüber den Kassen gedacht.

    Das Programm selber ist zwar etwas gewöhnungsbedürftig, man kann sich aber recht schnell einarbeiten.
    Auf dem Teller werden einem die Ergebnisse jedenfalls nicht - das ist auch nicht Sinn der Sache. Aber das Auseinanderklamüsern von Katalogeffekten, Upcoding-Effekten usw. gelingt einem im Normalfalll damit offenbar recht gut (zumindest war das in meinen Testläufen so). Es erleichtert einem die Arbeit und laut Aussage unserer FiBu (ich bin erst seit Januar hier zugange - an meinem vorherigen Arbeitsplatz liefen die Budgetverhandlungen etwas anders) werden die Ergebnisse wohl auuch weitgehend von den Kassen akzeptiert. - Wobei das natürlich immer wieder relativ zu sehen ist :)

    Mit freundlichen Grüßen,

    N.