Hallo Herr Dietz,
was ist denn da verwunderlich? Das macht man im \"normalen\" Geschäftsleben doch genauso, schlicht um eine Frist gesetzt zu haben. Versäumt man das, läßt man der \"Gegenseite\" potentiell Spielraum, um das Ganze weiter hinaus zu zögern.
Um ggf. ein Mahnverfahren anstoßen zu können (gilt aber genauso für andere Dinge, um die man sich juristisch streiten kann), müssen Sie u.a. erstmal Fristen setzen - sozusagen als juristische Eskalationskaskade. Damit haben Sie feste zeitliche Ankerpunkte auf denen Sie aufbauen können.
Im Übrigen mache ich das umgekehrt mit Kassen genauso.
Paradebeispiel für eine (wenn auch nicht feste) Frist ist ja auch die Tatsache, daß das BSG urteilte, daß Überprüfungen Zeitnah nach Rechnungsstellung zu erfolgen haben. Wir lehnen Anfragen, die deutlich länger als drei Wochen nach Rechnungsstellung eintrudeln (eine Kasse hat es gerade wieder mit einem Fall aus dem Jahr 20003 versucht :laugh: ) unter Berufung auf dieses Urteil (resp. die dort gesetzte Frist) schlicht ab.
Kurz: Ohne Fristsetzung kein Mahnverfahren - und ein gut organisiertes Mahnwesen ist im wahrsten Sinne des Wortes Gold wert.
Herzlichen Gruß,
N.