Beiträge von Meikel

    Sehr geehrter Herr Selter,

    Ich möchte Sie nicht ärgern. Sie wurden auch nicht zur Entschuldigung aufgefordert, der Satz bezieht sich im Kontext erkennbar auf die, die das DRG-System installiert haben und es am Leben erhalten.

    Es ging anfangs um ein falsches "durch" und dann um ein falsches "und" in Verknüpfungen und das wird nicht richtig nur weil es weggeredet, anders gelebt und damit sozialisiert wird.

    Ich fände es schön, wenn Sie auf die in meinen Augen berechtigte Frage, warum in den deutschen ICD und OPS Katalogen in den Bereichen Orthopädie und Unfallchirurgie keine klaren medizinischen Termini verwendet werden, oder zumindest als Synonyme mit aufgeführt werden, eine Antwort hätten. Ich möchte es einfach nur verstehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Zur Lektüre z.B.: Das deutsche DRG-System: Grundsätzliche Konstruktionsfehler Dtsch Ärzteblatt 2013: 110(39) A-1782. Da geht es um weitere Ebenen, so viel habe ich ja gar nicht angesprochen..

    Sehr geehrter Herr Selter,

    jeder entschuldigt sich mit dem Anderen und am Ende ist es keiner gewesen.

    Nehmen wir das DIMDI. Auf deren Homepage heißt es : "Die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification (ICD-10-GM) ist die amtliche Klassifikation zur Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung in Deutschland." Gilt entsprechend auch für OPS.

    Jedes Jahr werden zwei Bücher erstellt und gedruckt, wir kaufen sie, schauen da rein und sammeln sie im Regal. Trotz der bekannten Probleme gelingt es dem DIMDI nicht in den German Modifications Klarheit herzustellen. Warum auch, Unklarheit nährt auch noch den quatären und quintären Bereich.

    Es ist (wäre) doch ganz einfach für das DIMDI in Klammern in diesen Büchern das Aufzuschreiben, was mit den ungelenken bürokratischen Formulierungen in der Klarheit nicht so deutlich gesagt werden kann. Jeder Prozedurentext der darüberhinaus gehende Erläuterungen benötigt ist unklar, sonst wären die Erklärungen nicht erforderlich. Zusätzlich zu beachtende Inklusia und Exklusiva führt potentiell zu Fehlern mit all den Folgen (quälende Rückfragen, MDK-Verfahren, Streit, Rechtsstreit etc.).

    Wir "spielen" alle mit, weil wir müssen. Und das DRG-System hat sehr wohl was damit zu tun, man baut ja auch bewusst kein Haus auf Sand. ICD und OPS sind kein gutes Fundament. Wer das, wie das INEK akzeptiert wird seiner Verantwortung nicht gerecht.

    So haben wir mit dem MDK ein gutes Benehmen solange klare "Spielregeln" von beiden Seiten beachtet werden. Nutzlose Zeitverschwendung die Diskussionen um die "und´s" und mit´s".

    Und am Ende, wurde hier ja schon diskutiert kann jeder Fehler letztlich einen Abrechnungsbetrug darstellen.

    Das Gutachten für die AOK zum Thema Abrechnungsverhalten in Krankenhäusern gibt es ja schon. Dort heißt es: " kann man das Umfeld, in dem das Abrechnungsverhalten der Kliniken stattfindet, als deliktsförderliche Tatgelegenheitsstruktur beschreiben." Fragt sich nur wer so alles für die Struktur mit verantwortlich ist?

    Nochmal Hallo,

    5-79 ist klar, weil es so ist, weil es das DIMDI etc. so will, nicht weil es inhaltlich und sprachlich richtig ist. Gut ist beim DRG-System wenig. Der Code ist vom Text her falsch und diese sprachlichen und systematischen Fehler stelle ich in Frage. Ich behaupte über den Code ich habe reponiert und eine Osteosynthese durchgeführt, auch wenn ich nicht reponiert habe.

    Und auch bei der prophylaktischen Osteosynthese gibt es einen üblichen medizinischen Sprachgebrauch. Dieser findet sich z.B. in der AWMF Leitlinie (http://www.awmf.org/uploads/tx_szl…_2015-10_01.pdf) hier heißt es wortwörtlich bei der medialen Schenkelhalsfraktur: "Indikation zur Osteosynthese  Prophylaktisch: nicht dislozierte, stabile Frakturen"

    Wir lernen hier also mal wieder medizinischer Sprachgebrauch und Codierkatalog haben andere Definitionen als ein grundlegendes Problem.

    Moin,

    es war nicht nötig den Inhalt meiner Darstellung zu wiederholen. Das nur 5-79 in Frage kommt ist klar, wurde ja auch nicht bezweifelt. Man gelangt aber nicht einfach sondern lediglich wegen der Ausschlüsse zu 5-79 und codiert nota bene eine Reposition mit, die man einfach nicht gemacht hat. Bei den Wortklaubereien, die an anderer Stelle betrieben wird verwundert der ausgesprochen lockere Umgang mit dem "und" hier.

    Eine Rückfrage beim DIMDI erscheint müssig. Was will man da nachfragen? Etwa warum einfachste Grundprinzipien bei der Generierung eines Codes (zwei Bedingungen die nicht immer beide erfüllt werden dürfen nicht in einem Code mit einem "und" zusammengefasst werden) keine Anwendung finden? Sonnige Grüße

    Moin,

    in der OP-Lehre heißt es: " Falls die lange Bizepssehne noch vorhanden ist, wird sie am Oberrand des Glenoid abgesetzt und im Sulcus bizipitalis tenodiert." Machen wir bei der Inversen Prothese immer so. Also gesonderte Codierung da quasi Zugang nicht erforderlich.

    Gruß aus OWL

    Hallo,

    wenn zwei Maßnahmen (Reposition und Osteosynthese) durch ein "und" verknüpft werden, dann ergeben sich schon Probleme.

    Eingestauchte mediale Schenkelhalsfraktur (Abduktionsfraktur). Hier erfolgte keine Reposition, wohl aber eine (prophylaktische) Osteosynthese. Damit wird hier im Fall von Osteosynthese immer falsch codiert (Osteosynthese alleine zu codieren ist ja bei Frakturen nicht zulässig), weil es keinen korrekten Code gibt.

    Der aktuelle (komplett auswärtige) Gutachtenfall hierzu: Eingestauchte mediale Schenkelhalsfraktur. Keine Reposition (siehe OP Bericht), Dynamische Hüftschraube (DHS). Codierung mit Codetext aus OPS-Katalog auf dem OP-Protokoll. Stationsarzt liest u.a. geschlossene Reposition und macht im Arztbrief "folgerichtig" eine dislozierte Fraktur daraus (Lernziel nicht erreicht, da die eigenständige Röntgenbildbetrachtung durchaus zum Job dazugehört ), weil ja reponiert wurde. Später Beschwerden. Röntgen. Versagen der DHS, dies kein Indikations- und kein OP-technisches Problem. Pat. zum Anwalt. Anwalt liest dislozierte Fraktur und klagt wegen falschem Operationsverfahren, weil nach seiner Auffassung klare Indikation für Prothese, getriggert durch die Begrifflichkeiten Reposition und dislozierte Fraktur.

    Dieses Problem mit dem "und" in den nachfolgenden Fällen mit einem "mit" taucht auch an anderer Stelle auf: Der Marknagel: 5-790.3 - Durch Marknagel mit Aufbohren der Markhöhle). Im Alltag erfolgt ein Aufbohren der Markhöhle und dann die Einbringung eines Marknagels der distal verriegelt wird (5-790.5) und proximal eine Gelenkkomponente (5-790.4) hat (wobei es da ja kein Gelenk im eigentlichen Sinne, sondern sich eher um eine Gleitoption Schenkelhalsschraube/-klinge durch Nagel) handelt. Drei Möglichkeiten aber letztlich keine zutreffend.

    In der Schule war das das Problem mit den Schnittmengen. In der Codierlehre ergeben sich bei 2 Maßnahmen 4 Möglichkeiten, wobei die, bei der beide Maßnahmen nicht durchgeführt werden entbehrlich ist und nur Reposition ohne Osteosynthese mit 8 anfängt, bleiben zwei. Es bleibt natürlich auch die Frage warum die Überschrift bei 5-79 spartanisch nur "Reposition von Fraktur und Luxation" lautet?

    Mit einem freundlichen Gruss

    Moin, da der ICPM Katalog in weiten Teilen auf medizinisch konkrete und im Alltag übliche medizinische Bezeichnungen verzichtet wenn nicht gar ganz ignoriert (z.B. fehlt das Humeroradial Gelenk) ergeben sich immer wieder Unschärfen und Interpretationsspielräume, die sich prinzipiell bei einem überdachten ICPM Katalog ausschließen ließen. Es wäre ja kein Problem die wichtigsten (nicht einmal 10) Bursen am Bewegungsapparat mit Namen benannt in Klammern hinter den offiziellen Text zu schreiben.

    Ich habe gestern mit dem MDK Gutachter im Rahmen der In-House Fallbesprechung darüber gesprochen. Hier besteht auch die Tendenz es dem Gesäß zuzuordnen. Je nach Aufwand und Situation handelt es ich bei dieser Bursektomie um einen mitunter größeren Eingriff mit großer Wundhöhle und der Einlage von Drainagen. Damit wäre diesem Eingriff im Katalog über ambulante Leistung zumindest die Ziffer 2 zuzuordnen (analog Schulter und Axilla). An dieser Stelle erkennt man auch den Bruch in der Systematik: Schulter, Oberarm, Ellenbogen, Unterarm, Hand. An der unteren Extremität fehlt vor dem Oberschenkel die Hüfte.

    Die Operation findet zwischen proximalem Femur und der Gesäßmuskulatur statt. Ein Grenzfall.

    Sonniger Gruss

    Hallo, wie wird die Resektion der Bursa trochanterica als alleinige Leistung codiert? 5-859.17 (Leisten- und Genitalregion und Gesäß) oder 5-859.18 (Oberschenkel und Knie). Die korrekte anatomische Bezeichnung lautet Bursa trochanterica m. glutei maximi. Damit denke ich die Zuordnung erfolgt zum Gesäß (gluteal) also 5-859.17. Hintergrund der Frage: .18 ambulante Leistung nach §115b ; .17 keine ambulante Leistung, da nicht im Katalog enthalten. Danke für Ihre Hilfe. Gruß aus OWL

    Hallo,

    Eine Arthrose in der Schulterregion wird mit M19.01 codiert. Dies inkludiert das Sternoclaviculargelenk. Das SC-Gelenk gehört anatomisch zur Funktionseinheit Schultergürtel, da die Beweglichkeit des Armes auch vom SC-Gelenk abhängt. Damit würde ich das SC Gelenk funktionell der Schulter und damit der oberen Extremität zuordnen. Der Arm hat ja nur diese Verbindung zum Rumpf, das Schulterblatt wird über Muskeln gegen den Thorax geführt.

    Die Vergütung mit 5-824.x oder .y (1,4820) ist natürlich ein Witz.

    Bedenkt man, dass eine einfache Radiusköpfchenprothese bereits mit einem RG von 2,3910 belegt ist und eine normale Schulterprothese mit 2,4080 und eine Inverse Schulterprothese mit 2,7900, fragt man sich was da so auf welcher Basis kalkuliert wurde.

    Wirtschaftlich wohl so eine Nummer wie beim Schulterprothesenwechsel. Danke Inek.