Moin,
also einmal Hybrid abrechnen und dann den anderen stationär? es wurde aber nicht mitgeteilt wann der Pat. zum 2. mal kam. Am 03. oder wieviel später?
MfG rokka
Moin,
also einmal Hybrid abrechnen und dann den anderen stationär? es wurde aber nicht mitgeteilt wann der Pat. zum 2. mal kam. Am 03. oder wieviel später?
MfG rokka
Moin,
K52.2 scheidet denke ich aus, wäre sicher in der Anamnese aufgefallen ob es Allergien gibt. Aber der Unterschied A09.0 und A09.9 besteht nur darin wie es gewertet wurde(ärztlich) also infektiös durch Keime(ggf. auch spezifischer kodierbar also bakteriell oder viral, etc.)/bakt.Toxine oder eben unspezifisch. Laut des Hinweises im ICD 10GM zu A09.0 wird vermutlich dieser auch besser passen("...vermutlich infektiösen Ursprungs zu verwenden")
MfG rokka
Aber medizinisch ist es doch eine Wiederaufnahme bei Komplikation. Wäre die gleich gewesen/aufgefallen wäre der Patient doch auch geblieben und raus aus der HybridDRG gewesen. Ich glaube anhand der letzten Urteile wird kaum etwas anderes am Ende (sprich BSG...) rauskommen.
MfG rokka
Moin,
bei Diagnostik hinsichtlich des Primärtumors(hier jedoch als das Palttenepithelkarzinom) wird der Tumor laut Schlichtungsbeschluss HD. Wäre also auch HD C80 mit dann C79.5 als ND und M... zu überlegen? plus C97 und der andere Tumor.
MfG Rokka
Moin,
zum Anhängen an andere Diagnosen gibt es doch aber die F02.8* die geht. Die davor sind spezifisch.
MfG Rokka
Moin, kennen wir auch. Wir kodieren im Block aber in der MD.Tabelle macht er zu jdem Sekundärkode nochmal die Primärcode. Aber das ist reine Datenvarianz (evtl. auch nur bei den Kassen/MD) und kein Abrechnungsfehler! Frag mal in der Leistungsabrechnung an was die genau übermitteln. Muss man dann mit den netten Kassenmitarbeitern nochmal besprechen. Und der MD soll das auch lassen, das als fehlerhaft zu bemängelt(Prüfquote).
MfG rokka
Moin,
Kodierung wäre korrekt.
MfG
rokka
Moin,
formal leider FZF, aber mit der Kasse würde ich den Fall besprechen und ggf. verhandeln (damit wenigstens ein Teil bei rum kommt).
MfG
rokka
Moin,
also ich hatte mal den Umstand dass eine HNO-Ärztin mich wegen eines Einfriffs an eine andere HNO-Ärztin verwiesen oder sogar überwiesen (? schon lange her...) hat. Ginge im Prinzip auch. Aber wer klärt das? wer weiß wer was macht?
Wo wären aber die zumutbaren Grenzen zur Überweisung an einen anderen niedergelassenen Kollegen? Stadt/Landkreis; Bundesland, deutschlandweit?
Kardioversion im EBM,
ok müssen wir also jetzt den vom Kardiologen geschickten Patienten an den Kardiologen zurückschicken, weil er das ja selber machen müsste(kann er ja jetzt abrechnen)? (es sei denn man hätte eine entsprechende Ermächtigung, aber gegen eine solche haben ja die ambulanten Kollegen/KV ja auch oft was dagegen...)
Eigentlich müsste man schon auf den Einweisungscheinen primär Kontextfaktoren fordern, sonst denken die Patienten nachher auch was das hier alles für Idioten sind...
MfG
rokka