Beiträge von rokka

    Ich hab das mit den Kurzzeitfallpauschalen erst nicht verstanden, was die zusätzlich auch noch damit wollen, aber bei Abschaffung(?) der uGVD und der Hybriden wird dann natürlich ein Schuh draus. Aber wenn das potentielle AOP-Anfrageproblem bleibt, ist ja wieder nichts an Arbeit weniger.

    Gegenvorschlag: Jegliche elektive (potentiell AOP-Einweisung) muss mit einem Fragenkatalog von der Kasse geprüft werden (dann gibt es endlich auch mal faire Personalausgaben auf deren Seite). Wenn genehmigt dann keine Anfrage mehr auf ambulant(btw: die könnten ja mit Ihren Ärzten auch gleich die Zweitmeinungsbegutachtungen durchführen).

    Wenn nicht genehmigt, muss aber auch die KKasse eine FA-Praxis/Klinik auftreiben die die Eingriffe überhaupt ambulant durchführen und entprechende Termine in den Kliniken vereinbaren...

    Das könnte dann entweder zu den besagten Einsparungen führen aber ohne ungleichen Nachteil für die Kliniken, zumindest die Krankenhäuser führen keine hinterher unentgeltlichen oder minderbezahlten (stat.) OP's durch. Wäre zumindest fairer verteilt die Organisation, also insgesamt Kosten- und Personaleffizienter.

    Ironie off

    Sorry, macht irgendwie nur noch depressiver,frustrierter...aber bei den Psychologen/Psychotherapeuten wurde ja schon mal vorab direkt gespart, da finde ich in Zukunft vermutlich so schnell auch keinen...


    MfG

    rokka

    Moin,

    Was wiegt nach DKR schwerer die zugrundeliegende Diagnose=HD mesenterialvenenVT mit Ressourcen oder die Ressourcen bei 2 möglichen HD? Allerdings ist hier die Mesenterialischämie ja plausibel nur Folge/Symptom der Mesenterialthrombose. Also falsch machen Sie im Grunde nichts, nur der MD wenn es denn so weit käme könnte es wiederrum auch anders sehen...

    zumndest die KI ist schon mal auf Ihrer Seite ;)

    MfG

    rokka

    Moin,

    Aber eine endoskopische Cholezystostomie nach außen macht doch gar keinen Sinn? Daher hatte ich diesen als Verbindung von GB und Duodenum für richtiger gehalten .43 endoskopisch (mit sogar Hinweis auf selbstexpandierende Prothese im GIT und ggf. zusätzl. HOT axios - was nach perkutan ja gar keinen Sinn machen würde). Aber die 2016/17 Anfrage hat ja offensichtlich auch zu nichts spezifischerem geführt oder ist mein Code dafür doch der richtige? Mir fällt gerade auf dass ja der Hinweis zu diesem OPS genau die endoskopischen Stentzugänge Magen oder Dünndarm benennt welche wiederum das ZE für die selbstexp. Prothese ansteuert...das muss dann doch der richtige sein...

    der Logik nach?


    MfG

    rokka

    Moin,

    da tun sich ja echt Klassifikatorisch-abrechnungstechnische Probleme auf!

    Also eigentlich sehe ich die 8-146.1 und 5-512.13 hier eher nicht als korrekt.

    Unter OPS-Kapitel Operationen an GB findet man den Code 5-510.43 (Cholezystostomie endoskopisch) was ja der Prozedur am besten entspricht nur leider findet sich dieser OPS nicht im Fallpauschalenkatolog (Gruß an die DKG und GKV zur nächsten Vereinbarungsrunde) zum Ansteueren des ZE für eine selbstexpandierende Prothese (Ihre OPS-Codes übrigens auch nicht), und da das ZE verhandelbar ist und das HOTAxios system sehr teuer, sollten Sie auch zusammen mit dem Zusatzkode 5-54a.0 vielleicht in der Kombination ein etwas höheres ZE verhandeln/t haben?! Aber dafür brauchen Sie immer noch ein überhaupt ZE-ansteuernden OPS hier wäre in Ihrem Fall am ehesten der 5-469.k* zu überlegen.

    Alles nur Ideen, hab da noch keine echten abgerechnet und hoffe auf mehr Antworten aus dem Forum.


    MfG

    rokka

    Moin,

    gibt es zu dem Fall ein Urteil? FZF-Problem bei Thrombose besteht ja immer noch...

    MfG

    rokka

    Moin,

    zufällig gefunden das Thema und laut Kodieempfehlung (Thalheimer, der ja auch der Kommission tätig ist) soll über den gesamten Aufenthalt (als Summe) kodiert werden. "(auch addiert bei wiederholten Aplasiephasen);

    zusätzlich sogar auch wenn vor-und nachstationär behandelt wurde.


    MfG

    rokka

    Moin,

    Prophylaxe kein Code und Blutungsanämie darf Code D62.

    Wenn es regelhaft durchgeführt wird, müsste es ja in den Kostendaten auftauchen und dann resultiert ja die entsprechende DRG mit dem berechneten Erlös (so ich das richtig aus anderen Beiträgen verstanden habe) auch ohne die Diagnose?

    MfG

    rokka

    Den Paragraphen zur Zweitmeinung finde ich etwas brisant:

    (3) Der Anspruch auf Vergütung für die Leistung des Arztes oder der Einrichtung,
    durch den oder durch die ein vom Gemeinsamen Bundesausschuss nach Satz 2 be-
    stimmter Eingriff durchgeführt wird, entfällt, wenn dem Arzt oder der Einrichtung vor
    dem Eingriff kein Nachweis über eine eingeholte Zweitmeinung vorliegt. Der Gemein-
    same Bundesausschuss bestimmt erstmals bis zum 31. März 2027 mindestens einen
    und danach jährlich mindestens einen weiteren der planbaren Eingriffe nach Absatz 2
    Satz 1, für den die Einholung einer Zweitmeinung Voraussetzung für die Vergütung des
    Eingriffs ist. Das Nähere zum Nachweis nach Satz 1 bestimmt der Gemeinsame Bun-
    desausschuss in seinen Richtlinien nach Absatz 2 Satz 1.


    Denn schon im ersten Satz steht dass der Anspuch auf Vergütung ohne Zweitmeinung entfällt, für eingriffe für den der GBA einen Anspruch auf Zweitmeinung bestimmt hat(siehe Satz2) und dies tat der GBA ja schon lange für einige Eingriffe! das würde bedeuten schon mit diesem Satz verfiele der Anspruch für die aktuell aufgelisteten Eingriffe.

    Erst im zweiten Satz wird zwar nochmal definiert dass der GBA Eingriffe festlegen soll, für die die Zweitmeinung Pflicht ist, aber zählt das dann auch juristisch sicher zur Eingrenzung auf diese spezifische Fälle?

    wir kennen ja diverse kritische Urteile und passende Auslegungen von Gesetzformulierungen der Parteien im Vergütungsrecht.

    Ich finde das steht gefährlich geschrieben.


    oder übertreibe ich?


    MfG

    rokka