Aber medizinisch ist es doch eine Wiederaufnahme bei Komplikation. Wäre die gleich gewesen/aufgefallen wäre der Patient doch auch geblieben und raus aus der HybridDRG gewesen. Ich glaube anhand der letzten Urteile wird kaum etwas anderes am Ende (sprich BSG...) rauskommen.
MfG rokka