Beiträge von rokka

    Hallo Bruce,

    danke für den netten Hinweis. Aber hat das hier schon jemand geschafft damit den MDK/Kasse umzustimmen oder dem Richter mit der reinen INEK-Bewertung den tatsächlichen Ressourcenaufwand zu begründen? eine vorlegbare Urteilsbegründung(vllcht auch bei nur ählichen Fallkonstellationen) wäre top!

    MfG

    rokka

    Hallo,

    interressante Frage, hatte ich noch nie drüber nachdenken müssen. Daher nachgefragt:

    EBM 19310 u.o. 19320 sind doch abrechenbar. (weiß aber nicht ob der Konsildienst vom Pathologen mit den geringen Beträgen abgedeckt ist?)

    gibt es noch andere Möglichkeiten?

    MfG

    rokka

    Hallo Daniel09,

    ich hatte auch erst mit Kofschütteln reagiert: 90 tage??!!! wer denkt sich sowas aus!!! wurde dann aber beim lesen der S3-Leitlinie fündig:

    Pneumonien, die in den ersten dreiMonaten nach Krankenhausentlassung auftreten, werden ebenfalls als nosokomiale Infektionen gewertet, da innerhalb dieser Zeit noch mit einerKolonisation durch bakterielle Hospitalerreger gerechnet werden muss. Die Grenze von drei Monaten stellt dabei eine geschätzte und nicht evidenzbasierte Periode dar.Auch wenn der weit überwiegende Teil der wissenschaftlichen Literatur sich auf Pneumonien invasiv beatmeter Patienten (ventilator-associated pneumonia, VAP) bezieht, stellt die HAP bei spontan atmenden oder nichtinvasiv beatmeten Patienten angesichts der zunehmenden Morbidität hospitalisierter Patienten und des vermehrten Einsatzes der nichtinvasiven Beatmung (NIV) ein zunehmend wichtiges Problem dar, so dass sich diese Empfehlung nicht auf die VAP beschränkt.

    daher kommen die 90 Tage und muss dann wohl auch so hingenommen werden.

    MfG

    rokka

    Hallo Hr. Münsterländer und an alle anderen,

    haben Sie oder jemand im Forum so eine Konstellation nun schon mal beklagt oder klären lassen?

    Problem liegt ja kostentechnisch nach 4 Jahren immer noch vor 1600 vs. 3000 Euro!!!

    MfG

    reinhold

    ja bitte,

    ich denke auch maschinelle Impulse sollen ja den Harntrakt direkt in Schwingung versetzen sonst würde ja nix passieren, vllcht kann die Firma helfen auf welchem Mechanismus die Therapie beruht, den Patienten auf der Stelle hüpfen zu lassen wäre ja sonst ein kostengünstigere Alternative...

    Anderseits ist die Kapitelzuordnung ja wieder wirklich fraglich

    bin gespannt

    MfG

    rokka

    Hallo,

    also danke für die vielen Hinweise zum nochmal nachlesen, aber eigentlich macht es mir die korrekte Kodierung eher noch unsicherer.Das sind keine klaren Regelungen/Klarstellungen sondern eine, im detail sich widersprechende (auch in Bezug auf den Schlichtungsbeschluss), Farce.

    Und diese Auslegungsmöglichkeiten (ja nun auch vom MD(K)) ist doch nicht hinnehmbar, gerade in Zeiten der kommenden Strafzahlungen! und relevanten Abrechnungsfehlerstatistiken!

    Schon Bsp. 8: Ich wäre nie auf den Gedanken gekommen, nicht das für die Lebermetastasen ursächlich gefundene und behandelte Colonkarziom als HD zu verschlüsseln. Ändert sich also nichts wenn in der vorausgehenden ambulanten oder Notaufnahmesonogr. auch das Colonkarzinom schon gesehen worden wäre? Und wer berechnet eigentlich den Aufwand der OP-Leistungen wenn überhaupt trennbar der jeweiligen oder simultanen OP - bestimmt der (wie stand das da HD/ND entscheidet der) behandelnde Arzt?(LOL)

    Die Beispiele helfen aus Efahrung nur bedingt weiter weil sie immer nur Einzelausschnitte zur Kodierung zeigen(passend zum vorangehenden Text) aber sehr oft nie den realen klinischen Fall widerspiegeln.

    MfG

    rokka

    Hallo Bruce,

    der Vergleich hinkt: Gallensteine als Zufall ohne Behandlung da keine Symptome ist meist irrelvant. Aber ich denke (bin kein Psychiater) eine reine Alkoholkrankheit und eine Polytoxikomanie dürfte doch ein relevanter Unterschied sein; evtl. auch in der Behandlung? was dann ja tatsächlich kodiertechnisch relevant abgebildet werden könnte? Kommt sicher auf die Doku an.

    Aber ich merke gerade da sind wir dennoch einer Meinung nachdem ich Ihre Ausführungen nochmal gelesen habe, bei spezifischem Aufwand wird ja auch der Gallenstein relevant.

    MfG

    rokka

    Hallo,

    die Frage ist doch wie wird pathogeninaktiviert denn ausgelegt im DRG-System oder beim DIMDI, denn definitionsgemäß:

    pathogen (potentiell krankmachend) besteht das Problem ja auch bei den Leukozyten:

    Bestrahlte Blutpräparate finden Anwendung, wenn die Gefahr besteht, durch Transfusion immunkompetenter Lymphozyten eine „Graft-versus-host“ Reaktion (GvH) auszulösen.

    aber auslegen kann man ja so und so.

    Im Netz findet man für Pathogeninaktivierung ja immer spezielle Verfahren; eine Bestrahlung ist aber siehe oben auch eine Form um krankmachendes zu inaktivieren. (selbes Problem wier früher bei SEPSIS o. ANV wer meint was medizinisch und/oder kodiertechnisch)

    Ich hoffe hier auf eine fachlich belegte Aussage (evtl. DIMDI-Kommentare) oder Erfahrungen mit Kassen/MDK-Streit, denn ich will es einfach nur richtig machen also nicht zu viel berechnen oder aben auch nicht zu wenig.

    Bei den überlaufenden Komplexcodebeschreibungen hätte man für diesen Punkt ja wenigstens mal einen differenzierenden Satz also hier besser "Hinw.:" verfassen können.

    MfG

    rokka

    Hallo,

    so wie bei allen ND(ich gehe mal von ND aus weil sie nicht einmal "explizit erwähnt" wurde-Schulung der Kollegen hilft da meist...)

    bei nachvollziehbarem Aufwand

    MfG

    rokka