Beiträge von rokka

    Der Begriff Bolustod leitet sich vom griechischen Wort Bolus für \'Klumpen\' ab. Der Bolustod erfolgt nicht durch Ersticken, sondern durch vagale Reflexe. Todesursache ist ein reflektorischer Herzstillstand.

    Hallo,

    ja und was kodiert man jetzt als Diagnose der BolusTod wurde durch Reanimation verhindert, eine Bolusobstruktion liegt definitionsgemäß nicht vor und eine Asphyxie dann auch nicht im engeren Sinne.

    ???

    MfG

    rokka

    Hallo,

    dieser Schlichtungsbeschluss... pauschales System hin oder her... aber Fall hier macht mir echt Bauchschmerzen:

    Pat. mit aHUS (auch mit Eculizumab-Therapie) vermutl. bei Chemoth./NI/Progress, leider OnkoPatient mit nativCT im Aufenthalt wo der Progress bestätigt wurde.

    Problem HUS als HD mit DRG alleine ohne ND/OPS etc. 12,000E bei L72Z; mit der Onko Dg. als HD mit HUS auf H61A 5000E; das kann doch nicht richtig vom INEK berechnet sein?!...und gegen den Schlichtungsbeschluss kann man ja nun auch nicht mehr hinsichtlich der Ressourcen klagen, oder?

    kann ich da doch was tun? Oder hat MDK und das System recht? Kann ich den Fall also ad acta legen; ohne Bauchschmerzen was zu übersehen??

    MfG

    rokka

    ...weil nicht alle Häuser klagen.

    Da steckt einfach Kalkül dahinter.

    Und Abbrechen können die das Klageprozedere ja immer noch rechtzeitg bevor es wirklich (Kosten-)Ernst wird oder darf man als Klinik auf die Klage bestehen mit dann Rechtskostentragung durch die Kassen? Wäre mir neu. Würde dem Gebaren hier aber vielleicht mal den Riegel vorschieben.

    MfG

    Rokka

    und nochmal Revision:


    hier muss wohl doch der Pulmologe explizit gefragt werden, denn es gibt seltene Fälle wo beides vorliegt aber auch Asthmatiker die Asthmatiker bleiben trotz chron. Obstruktion...also J46 z.B. auch möglich...

    bei COPD u./o. Asthma sind sich sogar die Pulmologen teils uneinig; teilweise werden die Dg. auch für resultierende weitere Therapieoptionen bewertet.

    Sorry für die dann doch nicht so richtige/einmdeutige Klassifizierung

    MfG

    rokka

    Hallo M2,

    vllcht. soll ja genau diese Dg. ein "Mischbild" klassifizieren? oder besser gesagt wenn es nicht trennbar ist und auch ein Asthma (klinisch definiert als voll reversibel) geht in eine chron. Verlaufsform über mit stabiler Einschränkung, geht dann auch kodiertechnisch somit in die J44.-Gruppe die hier mit abgebildet sind. also revidiere ich meine Voraussage und und würde behaupten es geht nur J45/J46 (voll reversibel, reines Asthma) oder nur J44.-- da hier die chron. Fälle(nicht mehr voll reversibel wie bei COPD typ. definiert) enthalten sind.

    hab ich wohl auch was bei gelernt, danke


    MfG

    rokka

    ich würde antworten...die Haus- und Hofwerkstätten optimieren auch die Rechnungen im Rahmen der Möglichkeiten. Oder wozu gibt es laut ADAC mittelerweile Schlichtungsstellen für Autowerkstattrechnungen! Und m.E. kann man tatsächlich in diesem System (Innere Medizin ist da sehr komplex!) nicht "richtig" abrechnen, wenn (wie nicht wenige) mögliche alternative Kodierungen im Rahmen der Auslegungsmöglichkeiten dazu führen, dass unserere Abrechnungen in der Öffentlichkeit als falsch dargestellt werden.

    MfG

    rokka

    Hmm,

    bin mal gespannt was noch kommt. Aber eine ehmlg. MDK-Ärztin (jetzt "wieder" Ärztin) sagt mir das zum Beispiel die erwähnten unklarheiten zwischen Foka und SEG schon immer vom GBA entschieden werden sollten...bisher nur nie erfolgt, keine Zeit? kein Wille?...wie das jetzt bis 2020 alles klappen soll?

    ???

    rokka

    Also dieses Urteil ist mal wieder typisch, da wird solange der Sachverhalt umgedreht bis keine AWP mehr nötig scheint... es ist doch unglaublich, der MDK macht 2. Prüfauftrag AWP berechtigt; Kasse hätte aber nur nochmal nachgefragt??? (war es dann Schlamperei des MDK? dann gerne dort das Geld wieder rurückholen??!!) und zu guter Letzt verwehrt man dem KH die Aufwandspauschale weil sie so nett waren und nochmal Unterlagen geschickt haben und sich nicht quer gestellt haben wegen der Fristen .. diese Juristerei führt genau zu der spürbaren Verrohung und abnehmenden Gespächsbereitschaft zwischen den nunmehr Fronten!

    und dann noch so nebenbei : "MDK...solange befugt, erneut Informationen von den Krankenhäusern anzufordern, wie es dafür sachgerechte Gründe gibt..." na wenn sie es mal auch täten um Fallgerechter zu beurteilen


    keine Worte mehr

    rokka

    Hallo,

    ich denke das kann keiner erklären (bin nur Internist, kein Pulmologe) denn COPD und Asthma so es denn zusammen vorliegt ist doch klinisch bei akuter Exacerbation m.E. nicht zu trennen (was ist jetzt exacerbiert?) und eine Kombination ist doch sehr wahrscheinlich oder? Ich würde beides als exacerbiert verschlüsseln und hoffen das die gleiche DRG -egal mit welcher der beiden als HD- rauskommt. Dann gibts zumindet keinen Streit.

    Mischbilder sind in einem zu komplexen DRG-System halt schwierig (darum sollte man es ja wieder einfacher und pauschaler machen, war zumindest der letzte Tenor in der Politikpresse...)

    MfG

    rokka