Beiträge von rokka

    Ja gut,

    den Gedankengang kann ich nachvollziehen. Diese Kleinlichkeit (bitte nicht als persönliche Kritik oder Beschimpfung ansehen) wurde uns ja quasi von den Kassen/MDK anerzogen, die haben auch schon immer was gefunden was einen staunen ließ. Ich bin leider einer der das DRG-System, lieber wesentlich einfacher und wirklich pauschaler/unkomplizierter hätte für beide Seiten. (leider machen aber selbst die einzelnen Fachgesellschaften auch nicht ohne weiteres da mit - also gefühlt zumindest und durch einige Forumsbeiträge, so richtig hinter die Kulissen blicke ich ja nicht)

    Ich denke aber, dass bei einer vermuteten Fallzusammenführung die VWD-Prüfung als ganzes gesehen werden kann, mit dann halt spätestens Prüfauftragserweiterung vom MDK, geht ja bei denen auch ganz fix...). ImPrinzip hätte die Kasse auch nur einmal den 2. Fall mit allen Fragen inkl. vermuteter FZF prüfen können; eigentlich...also ist Ihre Konstellation schon etwas besonderes, na ja, dann probieren sie es. Letztlich haben sie ja eine gute Argumentation. Die Kasse wird aber erst dem wahrscheinlich zu fragenden Richter (am Ende sogar höchstrichterlich?) folgen. Bin wirklich neugierig was daraus wird, hatte ich so noch nicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    rokka

    Hallo Stei-di,

    ich denke gerade bei der Fallzusammenführung macht ja die OGVD-Prüfung im 2. Fall(aber natürlich nicht nur dort...) erst recht Sinn, da ja die VWD insg. gezählt und somit oft überschritten wird. Da kann doch die Kasse doppelt sparen, erst nur 1 Fall und dann auch noch Tage kürzen. Ausnahme wäre dann nur wenn keine OGVD-Überschreitung entsteht (bei FZF) da denke ich wird gleich mal ersatzweise, falls keine FZF erfolgen könnte, eben gleich mitgeprüft, am besten auch gleich uGVD

    hat alles miteinander zu tun

    mfG

    rokka

    Hallo,

    ich hoffe das passt hier rein:

    eine nichtpankreatitische im verlauf neuentwickelte (bildgebend)"Zyste" am Pankreas (eigentlich EDLypmphompatient mit Chemotherapie, Panzytopenie, komplikativer Verlauf ITS etc.) die aber bei Drainageanlage trübes Sekret mit Eiter entlässt ist doch keine Zyste sondern ein Abszess,oder? Nun steht aber Pankreasabszess nur unter Pankreatitis mit Organkomplikation, dort steht aber als Inklusivum eben Pankreasabszess.

    Darf ich also die K85.91 mit dann 5-520.1 verschlüsseln?

    mit freundlichen Grüßen

    rokka

    Danke für die Mühe, war doch recht interessante Fragestellung. Nur leider bin ich etwas enttäuscht, dass keine Begründung/Erklärung der klassifikatorischen Einteilung vom DIMDI geliefert wird, aber na ja jetzt sind wir alle schlauer. Und wer weiß, vllcht. kommt nächstes Jahr

    dann evtl. noch eine eigene ICD-Nummer dazu...

    MfG

    rokka

    Hallo,

    da hilft wohl nur direkter Kassenkontakt,letztlich wäre doch zu klären ob eine andere Organisation überhaupt möglich war (z.B. Vorabklärung der medikamentösen Weiterversorgung...bei zwangsweise mittlerweile sehr kurzen VWDen). Die Menge auch inklusive des mitgegebenen ist ja tatsächlich zulasten des Krankenhauses gegangen, somit ZE-relevant. Der MDK wird sich nicht beirren lassen, nur den Kassenmitarbeitern könnte man evtl. die reale Situation darstellen.

    Musste das Medikament dauerhaft weitergegeben werden? bei nur einmal abends als letzte Tablette könnte man ja noch den ambulanten Packungspreis vs. ZE-Differenz als Argument anführen(wenn die Kasse so gespart hat).

    Ansonsten WE-Entlassung?

    Ich denke Versuch ist es wert

    MfG

    Reinhold