Beiträge von psychodoc

    Hallo Peppy,


    bei Patient die hochaufwendig sind, in eine P003A kommen, erreichen wir (nicht durchgängig,jedoch in manchen Wochen) 6 TE`s


    Klingt für mich unlogisch. Patienten, die in die P003A kommen, habe sehr lange Phasen von 1:1-Kontakten. Diese gehen ja gerade nicht in die Therapieeinheitencodes ein. Meist handelt es sich um hochakute Patienten (Psychose, Manie, Delir), die lange Fixierungen erfordern (bei uns immer verpflichtend mit 1:1-Kontakt), was aber heißt, dass 25-Minuten Gespräche kaum möglich sind.

    Wir haben nicht optiert, weshalb ich nicht weiß, ob der MDK Baden-Württemberg Fälle ohne TE raus zu streichen versucht. Aber ich würde mich oben von GW genannten Ausführungen voll und ganz anschließen. Es gibt gute Gründe und kommt bei uns auch vor, dass Patienten keine TE haben und trotzdem lege artis behandelt wurden. Die Schwelle von 25-Minuten ist vollkommen willkürlich und etliche Patienten sind nicht gruppenfähig oder psychotherapiefähig (Demenz, Manie)

    Gruß,

    psychodoc

    Hallo Schnabelline,

    ich denke, dass jede Leistung nur dann kodiert werden sollte, wenn sie auch erbracht wurde - und nicht dann schon, wenn sie üblicherweise zu erwarten wäre. Wenn ein ärztliches Gespräch von 25-Min Dauer stattgefunden hat, sollte ja auch kurz der Inhalt dokumentiert werden und nicht nur die Leistung erfasst werden.

    Vorstationäre Gespräche werden in unserer Klinik gesondert abgerechnet und einzeln bezahlt. Therapieeinheiten können nur bei Patienten erbracht werden die stationär oder teilstationär aufgenommen wurden:


    9-649 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen
    Hinw.:Diese Kodes sind Zusatzkodes. Sie können nur in Kombination mit der Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60), der Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-61), der psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-62) und der psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-63) angegeben werden


    Gruß,

    psychodoc

    Liebe Kollege der Häuser, die ORBIS nutzen.

    Uns ist vor kurzem ein gravierendes Fehler im System aufgefallen und mich würde interessieren, ob dies bei anderen ORBIS-Nutzern ebenso der Fall ist.

    Folgendes: Wenn wir in der Leistungserfassung 6 Stunden 1:1-Betreuung erfassen, also genau 360 Minuten, müsste folgerichtig "9-640.06: 6 bis unter 12 Stunden pro Tag" als OPS herauskommen. Denn die 9-640.05 lautet ja "4 bis unter 6 Stunden". Es wird aber von ORBIS die niedrigere OPS generiert. So verhält es sich bei allen Schwellenwerten (2, 4, 6, 12 und 18 Stunden), wenn von der Minutenzahl her genau der Schwellenwert erreicht wird.

    Darüber hinaus ist es ORBIS offensichtlich nicht möglich, einen ganzen Tag mit 1440 Minuten anzunehmen. Aus einem Tag müssen vielmehr 1439 Minuten gemacht werden, damit es ORBIS akzeptiert. Gleiches entsteht, wenn ein 1:1-Kontakt genau um 18.00 Uhr beginnt und genau 6 Stunden dauert. Dann kann nicht 360 Minuten eingeben, sondern nur 359 Minuten, obwohl es von 18.00 Uhr bis 24.00 Uhr genau 360 sind.

    Gibt es Kollegen unter den ORBIS-Usern, denen dieses Problem auch vielleicht aufgefallen ist und die eventuell auch schon eine Lösung dafür haben?

    Viele Grüße,

    psychodoc

    Hallo Jammerkater,

    aus meiner Sicht sind die Intensivmerkmale definitiv gerechtfertigt. Wir schulen unsere Mitarbeiter hier im Haus dahingehend, dass keines der Intensivkriterien zwingend den ganzen Tag vorliegen muss. Davon steht auch nichts im OPS 9-61.

    Es ja auch geradezu typisch für manche Intensivmerkmale, dass sie nur phasenweise am Tag vorliegen, z.B. die Antriebsstörung am Morgen bei schwer Depressiven oder die akute Selbstgefährdung bei fehlender Orientierung nur abends oder nachts bei Patienten mit Delir.

    Die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen erhalten bei uns alle Patienten, die keinen eigenständigen Ausgang, also nur Personalausgang (oder gar keinen Ausgang) haben.

    Was das Merkmal Suizidalität angeht, könnte man in Ihrem Fall ja argumentieren, dass der Patient ja am selben Tag entlassen wurde, mithin also ja nicht suizidal gewesen sein kann. Dem kann man aber widersprechen, indem man den Patient unter Alkoholeinfluss definitiv als suizidal einschätzen und auch entsprechend sichern muss. Nach Ausnüchterung kann es dann mit der Suizidalität vorbei sein. Da aber - wie gesagt - kein Intensivmerkmal den ganzen Tag kontinuierlich vorliegen muss, um eine Kodierung zu rechtfertigen, halte ich es in Ihrem Fall für gegeben. Es hat ja mehrere Stunden an diesem Tag vorgelegen.

    Viele Grüße,

    Psychodoc

    Wenn man die Stellungnahme der DGPPN liest, könnte man aber meinen, dass das PEPP-System tot ist:


    "PEPP, das Pauschalierende Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik, dessen verpflichtende Einführung für 2017 geplant war, ist vom Tisch.


    und weiter:

    "Endlich sind die festen, diagnosebezogenen Tagesentgelte, auf denen das PEPP-System basiert hätte, kein Thema mehr", erklärt der zukünftige Präsident der DGPPN, Prof. Arno Deister aus Itzehoe."


    Ist das so wirklich richtig??

    Die Tatsache, dass das Budget krankhausindividuell verhandelt werden kann, sagt doch noch nichts darüber aus, wie die Erlöse innerhalb des Budgets berechnet werden. Wir werden doch keine Rückkehr zu den alten Pflegesätzen erleben. Und auch kein Regionalbudget a la Itzehoe. Die Aussage von Prof. Deister ist irreführend.

    Meiner Meinung nach bedeuten die BMG-Eckpunkte an dieser Stelle zunächst nur eine Abkehr von der Konvergenz auf den Landesbasiswert und die Möglichkeit, wie bisher das Budget aufgrund individueller Gegebenheiten zu vereinbaren. Die Leistungsplanung basiert wohl aber auch weiterhin auf dem PEPP-Entgeltkatalog, wie wir ihn kennen.

    Wie sehen die anderen Foristen diese Widersprüche?

    Gruß,

    Psychodoc

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    ich bin heute mit der Frage konfrontiert worden, ob die 2:1-Betreuung eines Patienten, den unsere Pflege am Wochenende mehrfach durchgeführt hat, nicht zu einer Verdopplung der auf die OPS anrechenbaren Stunden führen müsste.

    Ich habe dazu im Definitions-Handbuch nichts gefunden. Logisch wäre es, wenn die Stunden verdoppelt würden, d.h. 2 Pflegekräfte machen 2 Stunden eine 2:1-Betreuung, die OPS 9-640.05 (4-6 Stunden) kommt zur Abrechnung. Ich habe das dann aber mit unserem KISS versucht zu simulieren (AGFA, Orbis, PSAP).

    Fazit: Es funktioniert nicht. Es wird nur die OPS 9-640.4 generiert.

    Wer hat Erfahrung mit dem Thema?

    Gruß,

    Psychodoc

    Hallo Kodier-Assi,

    ich kann es leider nicht ändern, dass uns das Inek bestimmte Nebendiagnosen vorgibt (wie auch andere Splitkriterien), die wohl anhand der Datenanalysen des Instituts Patientengruppen mit höherem Aufwand von solchem mit niedrigem Aufwand unterscheiden.

    Jedes Kriterium, das einen Erlössprung zur Folge hat, setzt auch einen Anreiz, dieses zu kodieren. Unethisches Handeln entschuldigt das natürlich nicht. Der Druck auf die Ärzte, diese Merkmale zu kodieren wenn es irgendwie geht, wird allerdings m.E. unausweichlich sein. So ist nun mal die Ökonomisierung der Medizin, die auch vor der Psychiatrie nicht halt macht.

    Mir geht es mit der Liste ja nur darum zu wissen, was das Inek als erlösrelevante Nebendiagnosen aus ihren Datenanalysen herausgerechnet hat. Ob man Diagnosen nun erfindet oder nicht, bleibt jedem selbst überlassen, genauso wie es Intensivmedizinern überlassen ist, ob sie den Patient nicht doch 1-2 Stunden länger beatmen, weil das vielleicht dtl. mehr Erlös bringt ;(

    Gruß,

    Psychodoc

    Ich verstehe die Diskussion um die Borderline-Störung als Hauptdiagnose nicht. Die Erkrankung ist m.E. schwierig zu behandeln. Oft gibt es suizidale Krisen, ausgeprägtes selbstverletzendes Verhalten unterschiedlichster Art, dissoziative Zustände, Risikoverhalten, komorbider Suchtmittelmissbrauch etc.

    Bei uns sind Patientinnen mit der F60.31 oft die Schwierigsten und sind häufig auch wochen- und sogar monatelang in stationärer Behandlung (in der Akutpsychiatrie). In einem spezialisierten Setting wie eine DBT-Station oder Spezial-Psychotherapiestation würden sie dann oft gar nicht mehr behandelt werden, da sie chronisch suizidal sind und häufig nicht absprachefähig.

    Die Erkrankung hat ihren festen Platz in der stationären Psychiatrie. Aus meiner Sicht kann es aufgrund der oft bestehenden lang andauernden Krisenzuständen auch keine Höchstdauer geben. Ich selbst habe Patientinnen schon über 1,5 Jahre am Stück stationär behandelt. Dabei handelte es sich um eine Borderlinepatientin die auch an einer komplexen Traumafolgestörung litt (wie viele andere auch).

    Gruß,

    Psychodoc

    Technisch bin ich so vorgegangen, dass ich sämtliche Basis-PEPPs, die für meinen Bereich relevant sind (Psychiatrie, vollstationär) aus dem Handbuch 2016 durchgegangen bin und aus dem Tabellenwerk die entsprechenden Diagnosen abgeschrieben habe. Dabei musste ich natürlich eine sinnvolle Zusammenfassung ähnlicher Diagnosen (z.B. bei Diabetes mellitus) vornehmen, damit die Liste noch überschaubar bleibt. Diagnosen, die nur zur Eingruppierung in eine PEPP wie die PA16Z führen, interessieren ja an der Stelle nicht, da sie keine Splitkriterien sind.

    Ich hoffe, die Liste bleibt trotz der Zusammenfassung dennoch brauchbar.

    Etwas sinnvoll zusammen zu fassen ist ja immer eine gedankliche Arbeit/Herausforderung, frei nach Goethe:

    "Ich schreibe dir einen langen Brief, weil ich keine Zeit habe, einen kurzen zu schreiben" ^^

    Viele Grüße,

    psychodoc