Beiträge von psychodoc

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    ich finde eine solche Diskussion, wie sie hier im Thread geführt wird gut und wichtig. Leider sind die Definitionen nicht nur dieses sondern auch einiger anderer Intensivmerkmale dürftig und ungenau, sodass es viel Interpretationsspielraum gibt.

    Jeder muss wohl erst einmal hausintern eine eigene Definition vornehmen, wann das IM vergeben wird und wann nicht. Siehe

    Definitionsversuch Intensivkriterien

    Ich halte das IM "Anwendung von besonderen Sicherungsmaßnahmen" nicht für das schwierigste.
    In unserer Klinik liegt es an mir als PEPP-Beauftragten, eine solche hausinterne Definition vorzunehmen.

    Das Merkmals gilt demnach für mich als gegeben, wenn ein Patient aufgrund einer fehlenden Absprachefähigkeit keinen eigenständigen Ausgang hat. Begleitete Ausgänge zur Beruhigung/ Entaktualisierung sind mit dem Merkmal vereinbar. Also muss in der Dokumentation eine ärztliche Anordnung vorhanden sein wie:
    Kein Ausgang oder Ausgang nur in Personalbegleitung

    Im Jahr 2015 hätte ich zudem noch eine Kontaktregelung (1-Std.-Kontakt, 30-Minuten-Kontakt oder noch enger) gefordert, da es ja hieß, dass eine "intensivierte Beziehungsarbeit" begleitend zu erfolgen habe. Diese hätte sich aus der engeren Kontaktregelung ergeben (Regelkontakt ist bei uns alle 2 Stunden). Jetzt ist das für 2016 aber hinfällig.

    Der Unterbringungsbeschluss nach PsychKHG oder BGB ist für mich unerheblich, da er keine Aussage über den aktuellen Zustand des Patienten an diesem Tag trifft, sondern für viele Wochen gültig ist und keinen Ressourcenverbrauch für diesen Tag anzeigt.

    Bei fehlender Absprachefähigkeit und daraus resultierendem fehlendem Ausgang oder Personalausgang entsteht jedoch definitiv ein höherer Ressourcenverbrauch.

    In unserer Klinik arbeiten wir mit durchmischten, sektorbezogenen Stationen und einer fakultativ geschlossenen Stationstür.
    Der Status Türe offen/ Türe geschlossen hilft uns demnach alleine auch nicht weiter. Dabei handelt es sich aus meinerSicht nicht um ein patientenindividuelles Merkmal, es sei denn, die Türe ist genau wegen dieses Patienten geschlossen.

    Viele Grüße,

    psychodoc

    Liebe Forumskollegen,

    ich habe für die Ärztinnen und Ärzte an meiner Klinik eine Hitliste der erlösrelevanten Nebendiagnosen erstellt, also solche, die als Splitkriterium fungieren.


    Die Liste ist gültig für den Erwachsenenbereich, vollstationär. Diagnosen, die nur zu PEPPs ohne Schweregradunterteilung führen, habe ich nicht aufgeführt.
    Ich habe natürlich versucht, die Auflistung der Diagnosen sinnvoll zusammen zu fassen, damit das Ganze überschaubar bleibt.

    Gerne teile ich die Liste mit Ihnen und wäre über Rückmeldungen dankbar, insbesondere mit Hinblick auf mögliche Fehler oder übersehene Diagnosen.

    Viele Grüße,

    psychodoc

    Liebe Experten unter den Forumskollegen,

    mein erster Beitrag beschäftigt sich mit der Frage der Therapieeinheiten als Splitkriterium.

    Bei den PEPPS PA02B, PA03A, PA04A, PA14A und PA15A ist es ja so, dass > 6 ärztliche und/oder psychologische TE pro Woche zu einer Einstufung in die höher bewertete PEPP führen.

    Durch die Änderung des OPS 2016 stimmen aber die Bezüge (unter PA02-25, PA03-26, PA04-33, PA14-20, PA15-27) im Definitionshandbuch nicht mehr, da die Therapieeinheiten in den neuen Code 9-649 ausgelagert wurden. Auch die Bezüge in der "Funktion Psychotherapie mit hohem Anteil" stimmen nicht, da es die Codes 9-624, 9-630 und 9-631 zugunsten des 9-649 nicht mehr gibt.

    Wird das von Seiten des Groupers gelöst, funktionieren nächstes Jahr die Programme nicht mehr oder habe ich da irgendeinen Denkfehler begangen? ?(

    Viele Grüße,

    psychodoc