Beiträge von KlausSeresin

    Hallo Zusammen,
    als Neuling in der Kodierung und auch hier im Forum bin ich mir nicht sicher, ob die Frage an dieser Stelle richtig aufgehoben ist. Ich möchte das einfach mal einstellen und bin gespannt auf Ihre Meinung:
    Bei der Zulassung von Antimykotika wird neben der Gabe bei Erwachsenen und Kindern bzw. Neugeborenen auch zwischen einer Zulassung für die Behandlung einer invasiven Candidose und zur Prophylaxe einer invasiven Candidose unterschieden.
    Das z. B. im Rahmen einer Knochenmarktransplantation oder einer Neutropenie.
    Aus Kostengründen werden aber auch Antimykotika zur Prophylaxe eingesetzt, die hierfür nicht zugelassen sind.
    Darf dieses Vorgehen so kodiert und zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung z.B. als Zusatzentgelt abgerechnet werden?