Hallo,
ich habe zu der Kodierbarkeit der N18 bei nierentransplantierten Patienten Z94.0 mit chronischem Transplantatversagen T86.11 eine Anfrage an das DIMDI gestellt.
Das DIMDI hat folgende Antwort gegeben:
Die chronische Funktionsverschlechterung eines Nierentransplantates wird mit T86.11 in Kombination mit Z94.0 verschlüsselt. Aus klassifikatorischer Sicht sind Kodes aus N18.- nicht anzugeben. Dies ergibt sich aus dem Hinweistext unter T86.-: "Das Versagen der abgestoßenen Organe und Gewebe (z.B. ein akutes Nierenversagen bei Abstoßung eines Nierentransplantates) ist in der Schlüsselnummer enthalten und daher nicht gesondert zu kodieren.") Hinsichtlich der Haupt- und Nebendiagnosen gelten die DKR.
Also unter Beachtung des Hinweises unter dem Kodebereich T86.* ist die zusätzliche Kodierung, sowohl der N17.* (akutes Nierenversagen), als auch der N18.* (chronisches Nierenversagen) nicht zulässig.
LG
Medcat