Hallo miteinander,
wir wurden von den Ärzten der Radiologischen Klinik gefragt warum manche Fälle mit Brachytherapie als Wiederkehrer zusammengeführt werden müssen und andere nicht. Dieser Frage gingen wir nach und kamen zu einem für uns nicht unbedingt nachvollziehbaren Ergebnis. Vielleicht hat jemand Erfahrungen diesbezüglich gemacht oder kann uns sagen, ob wir irgendwo einen Denkfehler haben. Anschließend nun unser Schreiben an die fragenden Ärzte:
Bei mehrmaliger Überprüfung mit verschiedenen Groupern zeigte sich, dass bei einer Kodierung der Prozedur 8-524.4 Brachytherapie mit umschlossenen Radionukliden: Intrakavitär auch ohne Eingabe von weiteren Prozeduren die DRG G12B errechnet wird. Diese DRG hat im Fallpauschalenkatalog keine Kennzeichnung (für eine Ausnahmeregelung), so dass aufeinanderfolgende Fälle mit der gleichen Basis-DRG und innerhalb der oberen Grenzverweildauer zusammengeführt werden müssen und als Wiederkehrer gelten! Dies war bei Herr XY der Fall so dass 3 Aufenthalte zu einem Aufenthalt zusammen geführt wurden.
Überrascht waren wir, dass eine Kodierung der unspezifischen Prozedur 8-524.x Brachytherapie mit umschlossenen Radionukliden:Sonstige ohne weitere Eingabe von Prozeduren in die DRG G60C fällt. Diese ist im Fallpauschalenkatalog gekennzeichnet und kann deshalb trotz gleicher Basis-DRG und innerhalb der oberen Grenzverweildauer nicht als Wiederkehrer abgerechnet werden.
Da aber im obengenannten Fall noch die Prozeduren 1-631Diagnostische Ösophagogastroskopie und 1-633 Diagnostische Gastroskopie kodiert wurden ergibt sich auch mit der Prozedur 8-524.xBrachytherapie mit umschlossenen Radionukliden:Sonstige eine DRG die nicht im Fallpauschalenkatalog gekennzeichnet ist und somit als Wiederkehrer abgerechnet werden muss.
Wir haben sowohl mit der Version 2004 als auch mit der Version 2005 durchgegroupt. Es ergaben sich dabei keine wesentlichen Änderungen! Allerdings muss noch aufgeführt werden, dass die Bewertungsrelation der DRG G12B mit 1,766 im Gegensatz zu DRG G60C mit 0,935 (Stand 2004) höher ist!
Kann uns hier jemand weiterhelfen! Vielen Dank schon im Voraus für die Antworten!
Viele Grüße aus dem verschneiten Schwabenland
Simast