Auch wenn jetzt schon einiges geschrieben wurde,
erst einmal ein Verweis auf die Kodierrichtlinie PD016 für alle Fälle.
Begründungen liegen evtl. am Anfang der Behandlung in der Dokumentation einer erhöhten Betreuungsintensität, Art der Behandlung (ggf. Intensivmerkmal?) oder Gespräche mit dem Pat., welche dokumentiert wurden? Eine ausführliche Suchtanamnese sollte grundsätzlich vom aufnehmenden Arzt dokumentiert werden (da sind wir auch gerade dran).
Natürlich stelle ich mir immer erst die Frage, bzw. den Leistungserbringern vor Ort, ob hier überhaupt ein Aufwand gemäß ND bestand?
Wenn es unklar ist oder keine eindeutigen Begründungen dokumentiert gefunden werden, lasse ich es auch weg, denn ich provoziere kein "Up-Coding", erhalte dadurch Qualität und lande nicht auf der "Black-List", spare Zeit die nicht das daraus resultierende MDK-Verfahren stecken muss und nutze diese Zeit lieber für saubere Rückmeldungen an die Behandelnden das so etwas nicht nochmal vorkommt.
Gruß