Beiträge von MFAimDienst

    Hallo liebe Forum-Mitglieder,

    zum Fall: Am 24.08.2015 wurden Unterlagen fristgerecht zur Prüfung eingeschickt. Mit Datum vom 16.02.2016 erreichte uns dann die Rücksendung der eingereichten Unterlagen mit einem Schreiben des SMD, dass Unterlagen vom stat. Voraufenthalt eingereicht worden sind. Daher sei eine Beurteilung nicht möglich.
    Letztendlich wurden anteilig Unterlagen aus dem angefragten Fall und durch “Unachtsamkeit“ auch Unterlagen aus dem Voraufenthalt versendet.
    Eine telefonische Rücksprache mit der Kasse, ob die Unterlagen denn nun noch einmal eingereicht werden könnten blieb leider ohne Erfolg, die Antwort lautete: Nein, denn nun sei die Frist ja deutlich überschritten. :wacko:

    Meine Frage:
    Hätte hier nicht ein Anspruch bestanden, frühzeitig über diesen Missstand informiert zu werden, sodass entsprechende Unterlagen im Austausch noch hätten nachgesendet werden können? ?(
    Hat jemand schon Erfahrungen in solchen Dingen gemacht, oder gibt es hier eine rechtliche Handhabe?

    Grüße,

    MFAimDienst