Hallo,
hier geht es nicht um Ausgleiche für das einzelne Krankenhaus, diese werden seit Ende der Konvergenzphase über Zu-/Abschläge realisiert. Vielmehr geht es um Ausgleiche bei der Fehleinschätzung der vorjährigen Landesbasisfallwerte (§10 Abs. 1 Satz 1 KHEntgG) sowie vor allem um die Ausgleiche bei verspäteter Vereinbarung. Dabei werden die durch verspätetes Inkrafttreten des neuen BfW entstehenden Differenzen zum alten BfW in den Vormonaten auf die Restmonate der Gültigkeit verteilt.
Gruß
Alles klar, vielen vielen Dank, GW!