Beiträge von Rabazamba

    Hallo,

    hier geht es nicht um Ausgleiche für das einzelne Krankenhaus, diese werden seit Ende der Konvergenzphase über Zu-/Abschläge realisiert. Vielmehr geht es um Ausgleiche bei der Fehleinschätzung der vorjährigen Landesbasisfallwerte (§10 Abs. 1 Satz 1 KHEntgG) sowie vor allem um die Ausgleiche bei verspäteter Vereinbarung. Dabei werden die durch verspätetes Inkrafttreten des neuen BfW entstehenden Differenzen zum alten BfW in den Vormonaten auf die Restmonate der Gültigkeit verteilt.

    Gruß

    Alles klar, vielen vielen Dank, GW!

    Liebe DRG-Gemeinde,

    ich bräuchte Eure Verständnishilfe!

    Die AOK bietet auf

    http://www.aok-gesundheitspartner.de/bund/krankenha…ndex_06607.html

    eine Übersicht von sogenannten vereinbarten und Zahl-Basisfallwerten.

    Verstehe ich es richtig, dass die Zahl-Basisfallwerte die Basisfallwerte der Krankenhäuser sind, korrigiert für Mehr- bzw Mindererlösausgleich? Oder fließt da noch mehr mit rein?

    Falls es nur die Erlösausgleiche sind - deren Höhe steht doch erst nach Ende des Jahres fest, wenn Budget und Erlös verglichen werden können? Wie ordne ich eine mögliche Differenz dann den Monaten zu?

    Viele Grüße und vielen Dank,

    Rambazamba

    Sie werden diese Frage nicht eindeutig beantwortet bekommen. Viele Faktoren spielen eine Rolle bei der Verkürzung der Verweildauer. Durch ein aufwändiges Modell könnten Sie die Faktoren identifizieren und quantifizieren können. Aber, wie gesagt, es ist aufwändig und es ist ein Modell. Je nachdem, was und wie Sie fragen, werden Sie unterschiedliche Antworten erhalten.
    Auf einer sehr aggregierten Ebene (durchschnittliche Verweildauer über alle stationären Aufenthalte in allen Allgemeinkrankenhäusern) haben Sie einen Augenscheinsbeweis erhalten, dass die Dynamik der Verweildauerreduktion zurück gegangen ist. Liegt das am DRG-System und dessen Vergütung oder liegt es schlicht und ergreifend daran, dass es eine Grenze für die Reduktion der Verweildauern gibt (im Extremfall 0 Tage)?

    Das macht Sinn. Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    Hallo liebes Forum,

    wenn man sich die durchschnittliche Verweildauer in deutschen Krankenhäusern ansieht, erkennt man schon seit Anfang der 90er einen starken rückläufigen Trend.
    Kann einer der "alten Hasen" hier mir erklären, wieso das der Fall war? Vor Einführung der DRGs erhielten die Krankenhäuser doch noch Pflegesätze pro Tag - d.h. es gab doch ökonomisch noch gar keinen Anreiz zur Liegezeitreduktion, oder übersehe ich da was?

    Ich hoffe auf erleuchtende Antworten!

    Liebe Grüße,

    Rabazamba

    Hallo liebe DRG-Gemeinde!

    Ich bin System-Outsider, aber mich würde interessieren, ob die U2 Untersuchungen (die Blutuntersuchungen, etc), die auch bei gesunden Neugeborenen ja oft noch im Krankenhaus durchgeführt werden, in irgendeiner Form kodiert werden - also mit ICDs als Nebendiagnosen oder mit OPS Kodes als Prozeduren?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    Rabazamba

    Liebe MyDRG-Forum-Community,

    ich beschäftigte mich als Beobachter von außen mit dem DRG-System und hätte zwei Fragen zu Prüfungen bzgl der (Nicht-)Unterschreitung der UGVD. Es wäre klasse, wenn Sie mir da weiterhelfen könnten.

    1. Findet eine MDK-Prüfung bzgl der UGVD zumeist in Fällen statt, in denen die UGVD in der ursprünglichen Rechnung genau erreicht wurde (also der erste Tag mit Abschlag genau um einen Tag überschritten wurde) oder oft auch wenn die UGVD um mehrere Tage überschritten wurde? Falls Ersteres: hieße das, dass es sich lohnen würde, einen Patienten nicht nur bis zum Erreichen der UGVD, sondern noch einen weiteren Tag zu behalten, weil dies eine UGVD-Prüfung weniger wahrscheinlich machen würde?

    2. Wie verbreitet sind MDK-Prüfungen bzgl der UGVD bei gesunden Neugeborenen (d.h. P67Dlern)?


    Ich wäre Ihnen für Ihre Einschätzungen sehr dankbar!

    Mit besten Grüßen,

    Rambazamba