Beiträge von Zwaennie

    Hallo Forum!

    Ich hätte einmal eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

    In Haus A werden wir die Mindestmengengrenze von 50 Knie-Tep im Jahr 2006 locker übertreffen in Haus B werden wir wahrscheinlich jedoch knapp unter 40 bleiben. Für beide Häuser gibt es verschiedene Budgets und somit dürften in Haus B in 2007 keine Knie-Tep mehr abgerechnet werden. Ausnahmetatbestände nach Anlage 2 greifen für Haus B nicht.

    Für 2007 wird angestrebt und ist auch schon beantragt die beiden Häuser in einem Budget zusammenzufassen!

    Wie gewöhnlich dürfte sich das Prüfungs- und Genehmigungsverfahren für das gemeinsame Budget und die Budgetverhandlungen bis weit in 2007 hinein ziehen (wir haben noch nicht einmal einen Abschluß für 2006)!

    Meine Frage ist jetzt, wie gehe ich in diesem Zustand der Schwebe mit den KNIE-TEP um? Kann/soll ich die KNIE-TEP weiter abrechnen unter der Vorgabe das ja die Budgets zusammengelegt werden sollen oder können die KK die Abrechnung für Haus B verweigern solange noch kein klarer Beschluß da ist? Was passiert mit evtl. abgerechneten KNIE-TEP in Haus B, falls wider Erwarten doch kein gemeinsames Budget zustande kommen sollte?

    Ich freue mich auf Ihre hoffentlich zahlreichen Denkanstöße!

    Hallo Forum!

    Wir sind gerade in unserem Hause dabei, das DRG-Berichtswesen ein wenig zu \"reformieren\". Mich würde hierbei die Meinung des Forums interessieren, was in einem fachabteilungsbezogenen DRG-Berichtswesen dargestellt werden sollte!

    Im Moment stellen wir den Fachabteilungen ihre aktuelle Fallzahl dar, die dann aufs Jahr hochgerechnet wird und dann mit der gültigen Budgetvereinbarung \"verglichen\" wird! Gleichzeitig werden auch die CMI´s gegenübergestellt und daraus werden evtl. Erlössteigerungen bzw. -senkungen berechnet und auch \"geldmäßig\" dargestellt! Ebenfalls wird bei einer gewissen Erhöhung des CMI´s gegenüber dem vereinbarten auf ein evtl. UPCODING hingewiesen. Hinzu kommen noch andere kleinere Dinge, die tun aber hier erstmal nichts zur Sache!

    Mir erscheint das Ganze doch recht dünn und ich würde gerne die Meinung des Forums wissen, was ein DRG-Berichtswesen auf Fachabteilungsebene unbedingt enthalten soll!

    Ich freue mich auf eine angeregte Diskussion!

    Hallo winterth,

    zunächst einmal vielen Dank für die Antwort! Da ich von keiner meiner Quellen ein positives Echo erhalten habe, musste ich mich wohl notgedrungen daran die \"Strafarbeit\" \"zu Fuß\" zu erledigen.

    Habe mal alles aus dem 5-er Bereich des OPS herausgesucht, was nach meiner bescheidenen Meinung als betriebswirtschaftlicher Controller wohl endoskopische Operationen sein könnten, wobei ich Wechsel von endoskopisch zu offen chirurgisch nicht berücksichtigt habe.

    Ich hänge die .txt Datei mal an, vielleicht kann da ja jemand etwas mit anfangen bzw. möchte gerne mal darin stöbern ob sie ziemlich vollständig ist.

    Guten Morgen liebes Forum!

    Ich hätte einmal folgende Frage:

    Gibt es eine Aufstellung von OPS-Schlüsseln 2005 nach \"Bereichen\"?

    Ich benötige nämlich alle 2005èr OPS-Schlüssel zu folgenden Bereichen:

    - Operationen am offenen Bauch
    - Endoskopische Operationen
    - Operationen an Knie und Hüfte

    Evtl. gibt es ja so eine Aufstellung bzw. jemand aus dem Forum weiß, wie man diese OPS-Schlüssel schnell \"herausfiltern\" kann!

    Für Antworten und Anregungen wäre ich sehr dankbar! :ops: :ops: :ops:

    Hallo liebes Forum!

    Im Text zum ZE 2006-36 heißt es:

    \"Zusatzentgelt für Krankenhäuser, bei denen insbesondere wegen einer räumlichen Nähe zu entsprechenden Einrichtungen oder einer Spezialisierung eine Häufung von schwerstbehinderten Patienten auftritt. Vergütung des mit den DRG-Fallpauschalen nicht abgedeckten, wesentlichen zusätzlichen Aufwands, insbesondere im Pflegedienst.\"

    In unserem Haus müsste aus meiner Sicht sowohl der Begriff der räumlichen Nähe (entsprechende sehr große Einrichtung im gleichen Ort) als auch der der Spezialisierung (z.B. Fachabteilung für Geriatrie) erfüll sein. Ich habe lediglich Probleme mit dem Begriff der Häufung! Wann liegt eine Häufung vor? Gibt es dazu irgendwelche Kennzahlen? Oder entsprechene Richtwerte wie z.B. 10% der Fälle sind schwerstbehinderte Patienten, dann Häufung?

    Ich hoffe das Forum kann mir weiterhelfen!

    Ich freue und bedanke mich bereits auf die hoffentlich zahlreichen Antworten!

    Hallo Mikka!

    Vielen Dank für die Antwort.

    DKG-NT ist der \"Tarif der Deutschen Krankenhausgesellschaft für die Abrechnung erbrachter Leistungen und für die Kostenerstattung vom Arzt an das Krankenhaus\"!

    In diesem Leistungskatalog (der in unserem Haus als Leistungskatalog für die Erfassung der Leistungen hinterlegt ist), kann ich die von mir genannten Leistungen nicht finden und war daher daran interessiert ob es in diesem Leistungskatalog (DKG-NT) Ziffern gibt, mit denen sich die von mir genannten Leistungen sachgerecht erfassen lassen.

    Hallo liebes Forum,

    ich hätte mal eine Frage zur Abrechenbarkeit der nun folgenden Leistungen:

    1. Implantation einer intraaortalen Ballonpumpe

    2. Belastungsuntersuchung Ultraschall mit Einsatz von Medikamenten

    Meine Frage lautet: Können diese Leistungen über eine Ziffer im DKG-NT abgerechnet werden und wenn ja, mit welcher?

    Ich bedanke mich bereits im Voraus für Ihre Mühen und Antworten und wünsche allen Forumsteilnehmern einen schönen Tag! :sonne:

    Hallo liebes Forum,

    ich würde gerne wissen ob jemand weiß, wo oder ob man den DKG-NT als Excel-Datei (.xls) bekommen kann?

    Als .pdf habe ich ihn schon, kann damit aber leider nicht viel anfangen und das \"umswitchen\" in eine Excel-Datei würde mir viel zu viel meiner Zeit in Anspruch nehmen, da ich da nicht ganz so bewandert bin!

    Vielen Dank für eure Antworten!

    Vielen Dank Herr Scholze für den Hinweis! Ich habe zwar die \"Suchen\"-Funktion genutzt, war aber anscheinend nicht klug genug den Beitrag zu finden! :sterne:


    Also heissen die Antworten im Klartext, dass sowohl mein Kollege als auch ich \"Recht haben könnten\"? Da niemand weder BMGS oder sonstjemand bereit ist, darüber eine klare Auskunft zu geben? Ab wann eine DRG sachkostenlastig ist kann/wird also frei verhandelt?

    Aber eine Antwort darauf, das der Ausgleichssatz von 33% gleichzeitig die Sachkostenlastigkeit der DRG bestimmt konnte mir auch nicht gegeben werden!

    Einen sommerlichen Gruß liebes Forum! Eigentlich ist es viel zu warm, um sich mit so etwas herumzuschlagen, aber was muss das muss! :sonne:

    Bei der AEB-Erstellung sind wir uns hier im Hause über folgenden Punkt nicht einig:

    Mein Kollege ist der Meinung aus §4 Abs.4 Satz 4 KHEntgG herauszulesen, dass alle DRG´s im Punkt Leistungsveränderungen aufzunehmen sind bei denen eine Veränderung zur vorigen Vereinbarung gegenüber der Forderung festzustellen ist und deren SK-Anteil > 33% ist! Er macht dies am Ausgleichssatz für zusätzliche Leistungen im Jahr 2005 von 33 von 100 fest!

    Ich bin der Meinung, das dieser oben genannte Ausgleichssatz nicht gleichzeitig die Sachkostenlastigkeit einer DRG festlegt! Es kann zwar für eine DRG´s mit hohem SK-Anteil ein anderer Ausgleich vereinbart werden, aber dies bedeutet aus meiner Sicht jedoch nicht, dass alle DRG´s mit einem SK-Anteil über 33% unter diese Regelung fallen. Daher würde ich für die Sachkostenlastigkeit einer DRG 40% nehmen, wie sie auch in unserem AEB-Tool vorgesehen sind! Wobei mich interessieren würde, wer und wie überhaupt diese 40% festgelegt wurden?

    Ich hoffe das Forum kann mir weiterhelfen! Und schon mal Vielen Dank im Voraus und einen sonnigen Tag! 8)

    Hallo liebes Forum!

    Ich habe hier schon allerhand über Begleitpersonen gelesen aber wie man die tatsächlich anfallenden Kosten einer Begleitperson veranlagt, darüber habe ich leider nichts gefunden!

    Hat jemand im Forum zu diesem Thema schon einmal eine Kalkulation durchgeführt und könnte mir weiterhelfen? Mich würde vor allem interessieren welche Kosten angesetzt wurden usw.?

    Ich für meinen Teil würde sonst nehmen:

    Die Kosten für einen Beköstigunstag
    Anteilige Kosten für Reinigung des Zimmers und Bettwäsche
    Anteilige Kosten für Strom, Gas, Wasser usw.

    Hat hierzu jemand noch Ergänzungen bzw. bessere Vorschläge? Ich wäre dem Forum sehr dankbar!