Beiträge von Eastfries

    da kennen Sie die Schreiben unseres Anwalts nicht ... ;)

    Scherz beiseite - ich möchte nicht wieder in diese Grundsatzdiskussion einsteigen. Es ist ja nur verständlich, daß man sich auf seinen jeweiligen Korrespondenten einspielt.

    Aber was passiert denn den Kassen, die sich nicht an die Gesetze halten? Im Endeffekt gar nichts... Aber wenn ein KH beim kontinuierlichen Upcoden erwischt wird...

    Ich werde weiterhin auf mein Recht bestehen - so wie ich gutwillig jeden Fall genauestens prüfe, den wir zurück erhalten und umgehend ändere, sollten uns Fehler unterlaufen sein. ;P

    Greetz

    Hallo Herr Adams,

    es wird die Richtigkeit der DRG angezweifelt? --> in Bezug auf angegebene Diagnosen? Oder geht es um die Einhaltung der DKR?

    In welcher Form besteht denn der Sachbearbeiter auf eine med. Begründung?

    Wenn es um das Verständnis der ICD_ Schlüssel geht, kann man da schon mal was erläutern - schliesslich lassen manche Schlüssel(kombinationen) unterschiedliche Auslegungen zu. Wichtig ist ja nur, keine medizinischen Erkenntnisse über § 301 Daten hinaus zu äußern.


    Zu Ihrem Hauptproblem kann ich nur sagen, daß man auf sein Recht bestehen sollte, oft wirkt das erste Schreiben des RA. (Auch wenn ich nie besonders glücklich bin, wenn ich mal den Rechtsweg gehen muss)

    Aber wenn ich mal Bockmist baue, scheuen sich die KKn auch nicht mich darauf aufmerksam zu machen ;)


    Gruß

    der Eastfries

    Moin Herr Siefert,

    ich kann es mir nicht verkneifen zu fragen:

    Warum sollte die Relativität hier eine Rolle spielen? Bleibt der \"Aufwand\" nicht stets gleich bei gleichgroßen Flächen unabhängig von der Größe des Patienten?

    Vielleicht sollte ich mal versuchen höhere Bewertungsrelationen für Patienten ab 1,80 m zu bekommen.....

    Nur ein Scherz, bitte nicht übelnehmen ;)


    Gruß

    der Eastfries

    Hallo liebe Mitstreiter,

    ich habe folgenden Fall, zu dem ich gerne Ihre Meinung eingeholt häte:

    39 jähriger Patient kommt notfallmäßig nach Zusammenbruch, wird untersucht, überwacht und verlässt das Haus nach ca. 4 Stunden gegen ärztlichen Rat.

    HD R55 (Orthostatischer Kollaps)
    8-930

    DRG F73B
    abz. Abschläge


    Die KK hat den Fall mittels E- Bericht prüfen lassen mit dem Ergebnis, dass wir vorstationär abrechnen sollen, da bei Aufnhahme kein pathologischer Befund mehr bestand.

    Ich bin für jede Meinung dankbar.

    Gruss

    der Eastfries

    Hallo (Herr?) Popp,

    ja dies ist ein mir bekanntes Problem... Teilweise lagen Unterlagen über 1 Jahr beim MDK (Auskunft der KK), was zum Anlaß genommen wurde, Rechnungen auch nicht teilweise zu begleichen. Es wurde dann einfach der gesamte Aufenthalt als fraglich ausgewiesen...

    Gelöst haben wir es in unserem Hause mit vorwiegend allen Kassen (!) soweit, daß unsere Rechnungen innerhalb von 4 Wochen unter Vorbehalt angewiesen werden. Natürlich kommt es innerhalb dieser Frist noch immer zu Nachfragen der KKn - ich löse vermeidliche Probleme gerne telefonisch oder per DTA natürlich immer unter Berücksichtigung des Datenschutzgesetzes ! Sollte sich auf die Schnelle keine Einigung finden lassen, ob durch mich oder den behandelnden Arzt, so geht der Fall zur Begutachtung durch den MDK. Die Rechnung wird dann jedoch unter Vorbehalt angewiesen.

    Wie wir dies erreicht haben - ich weiss es gar nicht mehr.
    Ich habe zu jeder Ablehnung den Fall geprüft, ggfs. sofort wiedersprochen (Standardschreiben) und bei Zahlungsverzug zügig gemahnt. Spätestens nach dem 1. Anschreiben durch unseren RA wurde dann unter Vorbehalt gezahlt.
    Oftmals hat der einfache Kontakt an \"höhere Stelle\" gereicht um Einigungen zu erzielen (Huch die rühren sich ja)...


    (!) Es gibt natürlich immer Ausnahmen. Eine groooooooooße Kasse zieht da nicht mit, aber es gibt ja den Rechtsweg...

    Es ist aber sehr schlimm, wenn Rechnungen kategorisch abgewiesen werden, ohne daß hierfür Begründungen gegeben werden. Die Motivation nahm bei mir persönlich von Tag zu Tag ab - aber man wächst ja an diesen Aufgaben.
    Wie sieht es denn mit Ihrer Kodierqualität aus? ;)

    Gruß

    der Eastfries

    Guten Morgen Mia,

    ich hatte schon des öfteren Codes, die zwar \"passten\", also einen Eingriff eigentlich korrekt abbildeten, jedoch für welche es einen noch spezifischeren OPS gab. Und nach den DKR soll man ja den Code auswählen, der den Eingriff am genauesten umschreibt.
    Vielleicht könnten Sie versuchen nicht Ihren Code zu begründen, sondern den des MDK auszuschließen?

    Evt. meldet sich ja auch noch ein Fachmann hier aus dem Forum... ;)

    Einen schönen Tag (die Sonne brennt)

    der Eastfries

    Hallo Mia,

    ich bin kein Fachmann auf diesem Gebiet, aber unser Diagnosetool arbeitet recht zuverlässig ;)

    Ich komme in Ihrem Fall auf OPS 8-894.1b mit folgendem Textzusatz: \"Tumorexzision Haut mit Wundverschluß Bauchregion\"

    Resultat ist DRG T61B leider nicht T01C, auf welche Sie wahrscheinlich gekommen sind.

    Ich hoffe, ich konnte helfen - das letzte Wort hat bei uns der Operateur.


    Gruss - Eastfries

    Guten Tag zusammen,

    wäre es denn nicht möglich zu argumentieren, daß der Patient der Einweisung nach wegen der Pneumonie (sofern diese auch bei Erstuntersuchung im KH noch alleine Behandlungsbedürftig gewesen ist)aufgenommen wurde und die TAA zusätzlich behandelt wurde?

    Wie wurde denn der E-Bericht verfasst?


    Gruß

    der Eastfries

    Hallo Forum,

    ich habe da mal eine Verständnisfrage zu folgendem Fall:

    Patient wird in Belegabt. aufgenommen (Kostenstelle 3)
    dann wird er intern verlegt auf eine Hauptabteilung (Kostenstelle 2)
    Hier verbleibt der Patient bis zur Entlassung und hat hier auch mehr Belegungstage.

    Nach KFPV - Abschnitt 1 - § 1 - (4) richtet sich die Art der DRG nun nach der Fachabteilung mit anteilig höherer Belegung: also eine Hauptabteilungs- DRG.

    Meiner Auffassung nach sollte doch dann auch die Kostenstelle der Hauptabteilung und nicht die der aufnehmenden Abteilung angesprochen werden? Unser Softwarehaus ist da anderer Auffassung - abgerechnet wird die HA- DRG auf Kostenstelle der BA.
    Dadurch komme ich immer in Schwierigkeiten, wenn ich für die GF Statistiken erstelle.

    Vielleicht hat ja jemand eine Idee oder kann meine Ansicht bestätigen?

    Besten Dank und allen ein schönes Eiertrullern...

    der Eastfries (es wird warm auf der Insel)