Ich kann und werde das eben nicht so locker sehen wie Sie.
Weaning ist etwas was klar und deutlich medizinische Notwendigkeiten aufweist. Diese kann von mir aus der MDK auch gerne prüfen. Das ist auch das gute Recht was dann der MDK hat bzw. die Krankenkassen.
Wobei ich auch noch nie erlebt habe, dass ein Weaning alleine aus wirtschaftlichen Überlegungen durchgeführt worden ist, was natürlich zu Recht angreifbar wäre.
Diese Notwendigkeit in der Abrechnung allerdings anhand von vorgehenden Beatmungsstunden festzumachen ist eben nicht nur fachlich falsch, es ist eine reine Willkür von Seiten des MDKs, die auf keiner einzigen realen Grundlage steht.