Hallo AnMa,
die Aussage, dass es sich bei den Kodierrichtlinien um eine Mindestgrundlage der Regulierung handelt war im Bezug auf eben den aktuellen medizinischen Stand über Diagnostik und Therapie bezogen. Wie Sie ja selbst anmerken spielt dies eben durchaus eine Rolle, und kann von daher bei der Kodierung nicht außer Acht gelassen werden, und das spielt eben bei dieser grundsätzlichen Fragen eben eine klare Rolle. Daher läuft Ihre Argumenation eben selbst ins Leere und in den Widerspruch an sich, wenn Sie eben nur an den Zeilen der Kodierrichtlinie kleben bleiben wollen, und dabei eben die medizinische Auffassung außer Acht lassen wollen, was Sie aber richtigerweise ja gar nicht tun wollen, wie Sie eben schon richtig festgestellt haben sagt eben die Kodierrichtlinie nicht aus wann ein Weaning aus medizinischer Sicht notwendig ist und wann nicht. Daher regelt es schlicht und einfach die Kodierrichtlinie diesen Aspekt eben nicht, und damit können Sie sich eben in dieser Fragestellung auch nicht auf die Kodierrichtlinie berufen.
Sie untermauern nun Ihre Ansicht über ein Gerichtsurteil, was aber zunächst eben nur ein Einzelfallurteil ist, und eben somit zwar ein schöner Anhaltspunkt ist, aber eben keine Bedeutung im Sinne davon hat, dass man nun jeden ähnlichen Fall oder gar gleichen Fall eben auch so sehen kann und darf. So wie Sie auch hier schon richtig festgestellt haben, dass es leider immer so ist, dass wenn man fünf Mediziner fragt, und am Ende mit sechs verschiedene Ansichten dasteht, so ist das eben bei Juristen auch. Es ist durchaus im vorstellbaren, dass ein anders LSG einen ähnlichen Fall völlig anders bewertet wird. Nur mal so als Anmerkung. Die Judikative hat in Deutschland keine gesetzgeberische Kompetenz, sondern kann eben nur Sachverhalte unter den gegenwärtigen gültigen Regeln beurteilen, und hat nur dann das Recht zum sogenannten Richterrecht, wenn ein Sachverhalt nicht eindeutig oder gar nicht geregelt ist. Allerdings hat dieses Richterrecht eben dann auch keine Anwendung auf jeden anderen Fall, wie dies bei einem Gesetz oder wie hier bei einem gesetzähnlichen Regelwerk wie der DKR handelt. Um Ihnen das noch näher zu bringen mal ein kleiner Ausflug ins Steuerrecht. Zwar ein anders Themengebiet, aber die rechtlichen Prozesse sind hier auch gleich. Wenn ein Landesfinanzhof etwas urteilt, was aber der Bundesfinanzverwaltung so gar nicht passt, dann reagiert das Bundesfinanziministerium stets mit einem legalen Nichtanwendungserlass, d.h. das Bundesfinanzministerium weist damit all seine Behörden, einschließlich der Landesfinanzbehörden an, dieses Urteil über den Einzelfall hinaus nicht zu berücksichtigen. Das kann das Bundesfinanziministerium eben völlig legal machen, nicht weil es eine besondere rechtliche Stellung hätte, sondern eben von den mir genannten Gründen im Zusammenspiel der jeweiligen Kräfte.
Daher ist selbst Ihre Hoffnung, dass nun einfach Urteile dazu ausreichen, um etwas zu regeln, eben auch nur eine Hoffnung, die sich aber eben nicht erfüllen wird, auf jeden Fall eben nicht vollständig.
Worin ich Ihnen aber Recht gebe ist, dass man sicherlich die Spitzenverbände dazu auffordern muss, insbesondere bei den hochkomplizierten, und zum teil wenig aussagekräftigen Regelungen zur Beatmung, Regeln zu schaffen, die eben viele Fragezeichen lösen, und eben nicht noch zusätzliche Fragezeichen schaffen.