Beiträge von C-3PO

    Guten Tag Herr Breitmeier,

    gerade aus diesem Grund (wortgetreue Auslegung) finde ich die vom Ausschuss gewählte Formulierung richtig, um jeden Anfänger die korrekte Anwendung zu ermöglichen. Die Entscheidung lautet, wie das Thema zu handhaben ist und nicht wie das Thema nicht zu handhaben ist. Eine explizite Auflistung von „Nicht-Kriterien“ wäre falsch und bärge die Gefahr, dass am nächsten Tag nach der Entscheidung eine neue Erfindung in die Welt gesetzt wird, die eben nicht im Text erwähnt wurde.

    Wie dem auch sei – das veröffentlichte Kommentar ist aus meiner Sicht ein Versuch des Kräftemessens. Die Krankenhausseite sollte das nicht durchgehen lassen.

    Guten Tag Herr Breitmeier,

    die Entscheidung des Schlichtungsausschusses ist aus meiner Sicht nicht inhaltsleer. Es wird doch darauf hingewiesen, dass der Sachverhalt anhand der Kodierrichtlinie zu bewerten ist (und nicht mehr). Damit hat der Schlichtungsausschuss aus meiner Sicht klar gegen die willkürliche Grenze von 48 Stunden entschieden.

    Das Beharren auf dem abgelehnten Kriterium ist gelinde gesagt nicht in Ordnung. Klar hat das Ganze nach der DKR-Änderung nur eingeschränkte Relevanz, aber das ist ein sehr beunruhigender Präzedenzfall. Das ist rechtlich nicht in Ordnung, und darauf sollte meines Erachtens der Schlichtungsausschuss / die Selbstverwaltung / wer auch immer reagieren.

    Über die Sinnhaftigkeit von anderen Grenzen im OPS-Katalog (wohn bemerkt einem amtlichen Katalog) kann man sicher diskutieren, aber das ist ein ganz anderes Thema.

    Hallo zusammen,

    nach der Aktualisierung der KDE-584 "Weaning", die durch Schlichtungsausschuss entschieden wurde, fügte SEG4 nun am 11.01.2021 das folgende Kommentar hinzu: "Der Schlichtungsspruch, der auf die jeweils gültige DKR 1001 Maschinelle Beatmung verweist, trifft über die DKR hinaus keine weitere Regelung. Die Kodierempfehlung bleibt somit unverändert gültig".

    Hallo Kodi GR,

    aus meiner Sicht wären es aber schon unterschiedliche Sachverhalte, ob ein KH die Mindestmerkmale "schon immer" erfüllt hat und nur jetzt aufgrund der Pandemie einige Punkte nicht mehr erfüllen kann oder ob ein KH die Mindestmerkmale noch nie vollständig erfüllt hat und jetzt aufgrund der Aussetzung von einigen Merkmalen den Rest erfüllt.

    Wäre schön, wenn sich Juristen im Forum dazu äußern könnten.

    Wünsche trotzdem schöne Feiertage!

    Vielen Dank, F15.2!

    Wir sind in "einem anderen Bundesland" und können das LE-Portal nicht nutzen.

    Zumindest noch nicht (es soll ja irgendwann bundeseinheitlich sein).

    Bei uns hat MD zwar eigene Cloud-Lösung, die gestellten Anforderungen an PDF sind jedoch schwierig zu erfüllen.

    Guten Tag zusammen,

    möchte diesen Thread aufwärmen.

    Eine bundeseineitliche Empfehlung zur elektronischen Übermittlung der Unterlagen an den MD(K) nach §11 (2) PrüfvV scheint immer noch nicht vereinbart zu sein. Wenn ich das übersehen habe, wäre ich für eine Berichtigung sehr dankbar.

    Wir haben im Hause eine Situation, wo wir bereit wären, die Unterlagen elektronisch zu übermitteln, sie werden aber von unserem MD(K) nicht akzeptiert, da die von uns generierten PDF nicht den Vorstellungen von MD(K) entsprechen. Ich sehe daher gar keine andere Möglichkeit, als die Unterlagen weiterhin per Post zu versenden.

    Wie sieht es bei den anderen Mitstreitern aus?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldungen!

    Guten Tag zusammen,

    ich würde gerne wissen, ob sich bei Ihnen die Arbeitsabläufe bei der fallbegleitenden Kodierung in Zeiten der zweiten Welle geändert haben. Bleiben Ihre Kodierfachkräfte auf Stationen (eine Isolierstation meine ich dabei nicht, da dürfte die Sache klar sein) und nehmen weiter an Visiten teil oder kodieren sie momentan nach Aktenlage?

    Viele Grüße!