Beiträge von C-3PO

    Vielen Dank!

    ... Gerade kam auch eine Bestätigung von unserer Krankenhausgesellschaft - es steht im Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit "Verordnung zur Änderung der Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19-Ausgleichszahlungs-Änderungs-Verordnung – AusglZÄV)" - dort sind sogar bereits alle Krankenhäuser mit Beträgen aufgelistet.

    Guten Tag zusammen!

    Aus der DKG-Pressemitteilung vom 04.06.2020: „Die jetzt gefundene Lösung, wonach alle Krankenhäuser ab dem 1. Juli in fünf Kategorien eingeteilt werden und der pauschale Erlösausgleich sich stärker als bisher an den tatsächlichen Erlösverlusten der einzelnen Krankenhäuser orientiert, führt zu einem differenzierteren Lastenausgleich und stärkt vor allem die Krankenhäuser mit hohen Intensivkapazitäten und teuren Vorhaltekosten“, so DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß. Anstelle der bisher einheitlichen Zahlung von 560 Euro pro Belegungstag tritt nun eine differenzierte Pauschale die zwischen 360 Euro und 760 Euro variiert.“

    Sind die Kriterien für die Einteilung der Krankenhäuser in fünf Kategorien irgendwo veröffentlicht?

    Viele Grüße!

    Guten Tag zusammen,

    ich möchte diesen Thread aufwärmen.

    Folgende Konstellation: 71 J.a. Patient, lt. Dokumentation alimentarer Marasmus (so beschrieben) (BMI 12,5 bei 154 cm und 30 kg) infolge Mangelernährung bei Z.n. Gastrektomie vor 6 Jahren, darüber hinaus chronische Pankreasinsuffizienz.

    Anhaltende Gewichtsabnahme (ca. 14 kg im letzten Jahr). Intermittierende parenterale Ernährung.

    Aktuell wird ein Port gelegt und die parenterale Ernährung eingeleitet. Darüber hinaus ausführliche Ernährungsberatung, Ernährungsprotokoll mit täglicher Gewichtskontrolle (allerdings keine formale Bestimmung von NRS), Ernährungspumpe ist für Zuhause bestellt. Die ambulante Therapie mit Kreon wird fortgesetzt.

    Was ist die Hauptdiagnose? Aus Sicht des Hauses E41 (Alimentärer Marasmus). MDK meint R64 (Kachexie), da multifaktoriell.

    Vielen Dank für Ihre Einschätzung!

    Hallo Hypki,

    vielen Dank! Auch aus meiner Sicht ist das eine Verlegung aus medizinischen Gründen, die zu Lasten der Kasse gehen soll. Ich wollte nur gegenchecken, ob ich nicht etwas übersehen habe.

    Vielen Dank auch für den Hinweis bzgl. des Entlassungszeitpunkts!

    Viele Grüße.

    Hallo Herr Schulz, und vielen Dank!

    Natürlich spreche ich mit den Sachbearbeitern. Ich habe dabei auch Fälle, wo die Rechnungen mehrfach abgewiesen wurden, weil sie - so sagt man - jedes mal bei verschiedenen Sachbearbeitern landeten ... Das nimmt schon einiges an Zeit und Nerven in Anspruch. (Das war zeitlich allerdings noch vor dem Beginn der Pandemie, das muss man auch mal sagen.)

    Daher frage ich mich, ob die Kassen das überhaupt dürfen. Die formalen Fehler in den Rechnungen bleiben natürlich außen vor.

    Guten Tag zusammen,

    ich stehe gerade auf dem Schlauch, bitte um Erleuchtung.

    Patientin kommt mit vorzeitigem Blasensprung in 37 KW. Bei Aufnahmeuntersuchung wird V.a. eine hämatologische Erkrankung gestellt und die Patientin wird ins KH der Maximalversorgung verlegt.

    Die Krankenkasse lehnt die Transportkosten ab. Die Begründung: "Die abgerechnete Verordnung wurde ganz oder teilweise während des Krankenhausaufenthalts des Versicherten erbracht. Diese Kosten sind mit dem jeweiligen Pflegesatz des Krankenhauses abgegolten und können der Krankenkasse nicht getrennt in Rechnung gestellt werden. Der zuständige Kostenträger ist das Krankenhaus".

    Ist das so wirklich korrekt?

    Vielen Dank im Voraus.

    Guten Tag!

    Ich versuche diese Frage als ein neues Thema.

    Die Frage, ob die Kassen nun die Rechnungen abweisen dürfen (abgesehen wohl von rein technisch fehlerhaften Rechnungen) hat Herr Spahn in Live-Interview nicht beantwortet, sondern zu Klärung mitgenommen. Das ist aber eine sehr wichtige Frage. In der letzten Zeit ist die Abweisung der Rechnungen zum Sport geworden - dabei geht es nicht nur um Verweise auf eine "zu kurze" Verweildauer oder um eine Begründung der stationären Bedürftigkeit nach BSG-Urteil aus 2013, sondern auch um eine "aus unserer Sicht unplausible Hauptdiagnose" oder um "eine Nebendiagnose, die nach unseren Daten nicht bekannt ist".

    Wie sieht das die Gemeinde, insbesondere die Rechtsanwälte unter uns? Bietet das neue Gesetz hier Schutz oder eher nicht?

    Grüße an Alle und bleiben Sie gesund.

    Guten Morgen zusammen,

    die Frage, ob die Kassen nun die Rechnungen abweisen dürfen (abgesehen wohl von rein technisch fehlerhaften Rechnungen) hat Herr Spahn in Live-Interview nicht beantwortet, sondern zu Klärung mitgenommen. Das ist aber eine sehr wichtige Frage. In der letzten Zeit ist die Abweisung der Rechnungen zum Sport geworden - dabei geht es nicht nur um Verweise auf eine "zu kurze" Verweildauer oder um eine Begründung der stationären Bedürftigkeit nach BSG-Urteil aus 2013, sondern auch um eine "aus unserer Sicht unplausible Hauptdiagnose" oder um "eine Nebendiagnose, die nach unseren Daten nicht bekannt ist".

    Wie sieht das die Gemeinde, insbesondere die Rechtsanwälte unter uns? Bietet das neue Gesetz hier Schutz oder eher nicht?

    Grüße an Alle und bleiben Sie gesund.