Beiträge von C-3PO

    Guten Tag zusammen,

    meine Frage richtet sich an die Kollegen, die in ihrem Haus eine minimalinvasive Mitralklappenanuloplastik abrechnen- OPS 5-35a.45 (Minimalinvasive Operationen an Herzklappen: Mitralklappenrekonstruktion: Mitralklappenanuloplastik, über den Koronarsinus).

    Der Code ist in der G-BA Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen (https://www.g-ba.de/richtlinien/84/) nicht aufgelistet. Wird bei Ihnen die Erbringung im

    Rahmen des Versorgungsauftrags für die Kardiologie akzeptiert oder fordern die Kostenträger den Nachweis der Strukturmerkmale wie beim Clipverfahren an der Mitralklappe?

    Vielen Dank für Ihre Zeit.

    Guten Tag zusammen,

    möglicherweise stehe ich gerade auf dem Schlauch: wenn bei einem Malum perforans ein Debridement durchgeführt wird und dann eine Gegeninzision mit Eröffnung der Plantaraponeurose zur Anlage einer Lasche – ist diese Gegeninzision zusätzlich kodierbar (5-850.6a (Inzision an Muskel, Sehne und Faszie: Inzision einer Faszie, offen chirurgisch: Fuß)) oder als Bestandteil des Operation zu betrachten (wie bspw. auch die Anlage einer Drainage bei einer Laparotomie nicht kodiert wird)?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldungen.

    Guten Tag!

    Aus meiner Sicht ist Ihre Kodierung korrekt.

    Wir sollten so spezifisch wie möglich kodieren und nicht eine bekannte korrekte Kodierung durch eine Teilabbildung ersetzen. Wenn bei einem Diabetes Komplikationen bekannt sind, wird E11.6* oder E11.7* und nicht E11.9* kodiert, auch wenn es in Bezug auf die Komplikationen keinen Behandlungsaufwand gab (DKR 0401, Beispiel 2).

    S. auch MDK-eigene Kodierempfehlung 158: "In der Nebendiagnosendefinition wird nicht gefordert, dass eine als Nebendiagnose zu kodierende Krankheit auch ursächlich oder spezifisch behandelt werden muss."

    Viele Grüße!

    Hallo zusammen,

    vielen Dank für Ihre Rückmeldungen!

    In diesem Fall war die Behandlung der Sepsis wirklich aufwendig (mit intensivmedizinischer Behandlung usw.). Ich tendiere jedoch zur Hauptdiagnose Cholezystitis aus dem folgenden Grund. Die Behandlung einer Sepsis hätte auch im Krankenhaus A fortgesetzt werden können. Der Anlass für die Verlegung war die Notwendigkeit einer Operation bei einer akuten Cholezystitis, welche im KH A eben nicht durchgeführt werden konnte. D.h., Cholezystitis hat die Aufnahme veranlasst. Man kann natürlich dagegen argumentieren, dass die chirurgische Sanierung des Fokus zur Behandlung einer Sepsis gehört ...

    Bin auch für weitere Einschätzungen sehr dankbar!

    Hallo zusammen,

    möchte Sie um eine Einschätzung im folgenden Fall bitten.

    Der Patient wird im Krankenhaus A mit Sepsis stationär aufgenommen. Als Fokus wird akute Cholezystitis festgestellt. Da im Krankenhaus A zu diesem Zeitpunkt keine chirurgische Versorgung möglich war, wird der Patient ins Krankenhaus B verlegt. Dort wird er unmittelbar nach der Aufnahme operiert. Die weitere Behandlung der Sepsis wird natürlich fortgeführt.

    Was ist die Hauptdiagnose im Krankenhaus B aus Ihrer Sicht? Sepsis oder akute Cholezystitis?

    Vielen Dank im Voraus!

    Hallo AlterEgo,

    vielen Dank für die Bestätigung.

    Mit dem Zugang habe ich bereits intern argumentiert. Das Gegenargument ist, dass die Naht der Sehnenscheide kein regelhafter Bestandteil der OP sei. Ich sehe das kritisch, aus Gründen, die Sie genannt haben.

    Viele Grüße!

    Hallo TicTac,

    >> Haben Sie da bereits etwas erfahren können?

    Auf jeden Fall ...

    Die Strukturprüfung hat stattgefunden, die Voraussetzungen sind bestätigt.

    Bei einer großen Kasse wechseln sich ständig Mitarbeiter, die für unser Haus zuständig sind.

    Mit jedem Wechsel werden als erstes die Rechnungen mit dem Komplex-OPS abgewiesen.

    Das bedeutet: telefonieren, erklären, auf Strukturgutachten hinweisen, die Rechnung wieder einstellen und auf den nächsten Wechsel von MA warten ...

    Guten Tag zusammen!

    Ich hoffe, dass meine Frage zu diesem Thread passt.

    Es geht um die Naht der Achillessehne.

    Unsere Kollegen bestehen darauf, bei einer offenen OP nicht nur 5-855.19 (Naht und andere Operationen an Sehnen und Sehnenscheide: Naht einer Sehne, primär: Unterschenkel), sondern auch 5-855.39 (Naht und andere Operationen an Sehnen und Sehnenscheide: Naht der Sehnenscheide, primär: Unterschenkel) zu kodieren (natürlich wenn die Naht der Sehnenscheide erfolgt und im OP-Bericht auch beschrieben ist). Die Argumentation: der alleinige OPS 5-855.19 beschreibt auch die perkutane Naht, der Aufwand bei einer offenen OP ist deutlich höher, gerade bei der Naht der Sehnenscheide.

    Wie ist Ihre Meinung dazu?

    Vielen Dank im Voraus!

    Guten Tag zusammen,

    ich möchte diesen alten Thread aufwärmen, da ich nun auch diese Frage habe - kann man eine Hüft-TEP mit Polarcup Pfanne extra abbilden (5-820.50 ?) oder bleibt "nur" 5-820.01 (Implantation einer Endoprothese am Hüftgelenk: Totalendoprothese: Zementiert)?

    Vielen Dank im Voraus!

    Vielen Dank an Alle!

    Im Punkt 1 steht im Grunde, dass man Leistungsrecht im SGB V beachten muss und die Leistungen, die nicht im GKV-Katalog stehen, nicht zu gewähren sind. Darum geht es ja aber nicht, wenn man bspw. mit der Kürzung von N Tagen nicht einverstanden ist, aber eine Kürzung um N-M Tagen nachträglich akzeptieren würde.

    Insofern ist das Schreiben der Kasse wohl ein neuer kreativer Textbaustein, um mit anderen Worten zu sagen, dass man das Nachverfahren ablehnt.

    Na ja, der weitere Weg ist bekannt.

    Viele Grüße (insbesondere an unsere Rechtsanwälte :) )!

    Guten Morgen!

    Das Nachverfahren ist ja gängige Praxis. Es gibt Fälle, wo man sich mit dem Kostenträger auf einen inhaltlichen Kompromiss einigen kann.

    In der letzten Zeit schickt uns eine große Kasse allerdings Schreiben mit dem folgenden Text: "Die Einigung auf 1 Belegungstag ist nicht mehr möglich aufgrund der neuen Entscheidung des BVA". Welche Entscheidung ist dabei gemeint?

    Vielen Dank im Voraus!