Beiträge von C-3PO

    Hallo zusammen,

    für die Anlage einer großlumigen Pleuradrainage gibt es 5-340.0 (Inzision von Brustwand und Pleura: Drainage der Brustwand oder Pleurahöhle, offen chirurgisch) und 8-144.0 (Therapeutische Drainage der Pleurahöhle: Großlumig). Dummerweise haben die o.g. OPS ganz unterschiedliche Bewertung bei der DRG-Zuordnung.

    Wie würden Sie die Grenze zwischen "offen chirurgisch" und "therapeutisch" ziehen?

    Ganz konkretes Beispiel. Eine abdominelle OP. Der Bauch ist nun zu. Nach Kittel- und Handschuhwechsel Hautschnitt in der vorderen Axillarlinie 2 QF kaudal der Mamille. Am nächstkranial gelegenen Rippenoberrand Spreizen der Interkostalmuskulatur und Eingehen mit der Schere in die Pleura. Einlage einer 20er-Thoraxdrainage nach kaudal und Anschließen einer Vakuumpumpe.

    Ist das wirklich eine offen chirurgische Anlage im Sinne von 5-344.0? Aus meiner Sicht ist das 8-144.0, selbst wenn das noch im OP-Raum erfolgte, aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.

    Vielen Dank im Voraus!

    Hallo zusammen,

    ich würde das nicht überbewerten. Das war entweder ein unerfahrener Gutachter, der so etwas im Klartext reingeschrieben hat, oder ein unerfahrener Sachbearbeiter bei der Kasse, der nicht aufgepasst hat. Solche Schreiben werden wir nicht oft sehen können. Das tatsächliche Verhalten des MDK bei diesen Konstellationen ist etwas anderes. Und hier wäre m.E. viel wichtiger, einen geeigneten Fall mit der Frage der Kasse, ob die DRG korrekt sei, wo die richtige Kodierung, die zur Aufwertung führen würde, primär und vom MDK übersehen und anschließend von der Kasse nicht akzeptiert wird, vor Gericht zu gewinnen.

    (Soll aber nicht heißen, dass ich in diesem konkreten Fall nicht klagen würde :) .)

    Grüße

    Vielen Dank an Alle für Ihre Rückmeldungen.

    Ich persönlich teile die Meinung vom Herrn Breitmeier. Die Abrechnung eines Behandlungsfalles ist eine Abstraktion des Behandlungsablaufs. Die medizinischen und abrechnungstechnischen Kriterien sind nicht immer gleich (Stichwort SIRS-Kriterien bei Kodierung von Sepsis). Aber mir ist auch klar, dass die Entscheidung in solchen Fällen, gerade wenn es um viel Geld geht, vor Gericht getroffen werden wird.

    Viele Grüße

    Guten Tag zusammen,

    folgende Konstellation: Patient in der Nacht auf Normalstation verstorben (keine Reanimation, da spät aufgefunden), Autopsie veranlasst, dabei ein akuter Myokardinfarkt festgestellt. Würden Sie in diesem Fall den Myokardinfarkt als Nebendiagnose kodieren?

    Vielen Dank im Voraus!

    Guten Tag zusammen,

    ich bin sicher, dass dieses Thema schon einmal hier diskutiert wurde, finde aber den Thread nicht. Es ist eine Frage, ob man ein negatives MDK-Gutachten, bspw. und insbesondere zur Notwendigkeit und Dauer der stationären Behandlung an die betroffenen Patienten zur Kenntnisnahme weiter geben darf.

    Der Hintergrund ist klar - den Patienten Rückmeldung um die Fragestellungen ihrer Kasse zu geben.

    Wäre für Ihre Einschätzung sehr dankbar.

    Vielen Dank für alle Rückmeldungen!

    Ich muss zugeben, dass ich intern so argumentierte, wie Herrn Horndasch und Findus, und meine orthopädischen Kollegen dagegen wie Herr Selter - ich bin sehr froh, dass ich vom Herrn Selter eine Bestätigung für diese Sichtweise habe (im Grunde basiert auf der These der monokausalen Kodierung, wenn ich es richtig interpretiere; in diesem Fall also sollten alle Schritte im Rahmen der OP unter dem Oberbegriff "Offene Reposition einer Fraktur" zusammengefasst werden, entscheidend ist, was für eine Fraktur primär vorlag).

    Hallo zusammen,

    ein altes Streitthema: Mehrfragmentfrakturen. Bspw. liegt eine Mehrfragmentfraktur definitiv vor, die kleinen Fragmente werden entfernt und die verbliebenen zwei großen Fragmente osteosynthetisch versorgt. Ist dabei aus Ihrer Sicht einen OPS aus 5-793 (Offene Reposition einer einfachen Fraktur) oder 5-794 (Offene Reposition einer Mehrfragment-Fraktur) zu verwenden?

    Vielen Dank im Voraus!