Beiträge von MaK

    Hallo zusammen,

    Artur Speck: interessanter Ansatz, jedoch m.M. nicht zu halten.

    Vielleicht ist ja der Kodierleitfaden der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie hilfreich.

    Download unter Leistungsabrechnung - DGfN möglich.

    Hier ein Auszug:

    Auch hier wird auf T86.- verwiesen.

    Wie die DGfN auch einräumt kann eine Funktionsstörung des Transplantates gleich oder später oder viel später auftreten. Die Ursachen sind hier vielfältig. Man bleibt bei vorhandenem Transplantat und damit im Bereich T86.-

    Sollte Sie es anders kodieren und trotz Erlössteigerung nicht gestrichen bekommen, wären wir wohl alle dankbar für eine Rückmeldung :)

    Viele Grüße,

    MaK

    Hallo Artur Speck,

    faktisch ist ein Transplant vorhanden. Dieses Transplantat ist jetzt in seiner Funktion beeinflusst im Sinne einer Insuffizienz.

    Im ICD Verzeichnis wird unter T86.10 Akute Funktionsverschlechterung eines Nierentransplantates auch ohne Nachweis einer Abstoßung mit angeführt. Weiter: "Soll die Ursache angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer zu benutzen."

    In o.g. Fall würde ich höchstwahrscheinlich T86.10 und E86 kodieren. Ein Stadium I-III entfällt bei transplantatassoziiertem Nierenversagen meines Erachtens.

    Bzgl. der zusätzlichen Kodierung von Z94.0 wäre dann SEG 598 Fall 1 in Betracht zu ziehen.

    VG,

    MaK

    Hallo liebe Forumsmitglieder und anderweitige Mitleser,

    im Folgenden eine kurze Schilderung wie wir bisher den Datenversand per LE-Portal gestalten.

    Bei uns im Haus wird eine Schnittstelle in Amondis für den Datenversand durch das LE-Portal genutzt. Unser KIS ist Medico. Unser digitales Archiv ist SHA.

    Mit Hilfe enger Abstimmung der IT-Abteilung und des Medizincontrollings, lies es sich einrichten das eine automatische Klassifikation der Dokumente durchgeführt wird wenn man die digitale Akte aus dem Archiv als PDF auf dem PC speichert.

    Hierzu ist es nötig sich einmal hinzusetzen um alle Dokumententypen des digitalen Archivs gemäß den Vorgaben des MD zu definieren.

    Speichert man dann die Gesamtakte als 1 PDF auf auf Festplattenpartition A ab, wird sie automatisch im Hintergrund sortiert und auf Festplattenpartition B als 4 neue PDFs abgespeichert und zwar in einem spezifischen neuen Ordner der die Fallnummer beinhaltet, entsprechend der aktuellen Vorgabe des MD (also 1 PDF Entlassbefunde, 1 PDF Patientenkurve, 1 PDF Befunde, 1 PDF Sonstiges Dokument).

    Manuelles sortieren, definieren und klassifizieren entfällt somit, was ein gehöriges Zeit- und Frustersparnis darstellt und den Faktor Mensch als Fehlerquelle stark minimiert.

    Öffnet man in Amondis jetzt einen Fall für den man Unterlagen erstellt hat, erkennt es automatisch das auf Festplattenpartition B ein Ordner mit übereinstimmender Fallnummer angelegt ist und erkennt auch die 4 PDFs automatisch nach Vorgabe MD. Jetzt muss man nur noch 4 Häkchen setzen um zu bestätigen das man diese Dateien auch wirklich hochladen will.

    Der dann folgende Upload ins LE-Portal ist eine Sache von 1-2 Minuten. Der zeitliche Hauptaufwand ist der oben beschriebene Export aus dem digitalen Archiv. Je nach Akte hat man dabei bekanntermaßen unterschiedliche Seitenzahlen. 5-15Min pro Akte würde ich hier als Schätzwert angeben.

    Einzeldokumente die zusätzlich manuell eingelesen werden müssen, gibt es (noch), sind aber die Ausnahme. Die grundlegende Optimierung der Digitalisierung der hausinternen Prozesse ist hier natürlich obligat.

    Intensivstationen: hier muss aufwändiger, sprich manuell vorgegangen werden. Das die IT-Lösungen herstellerseitig derart ungeeignet für die digitale Datenverarbeitung sind (sprich: Fehlen einer vernünftigen Exportfunktion), ist wirklich ernüchternd. Besseres kann ich leider nicht berichten.

    Ich hoffe o.g. Schilderungen sind halbwegs nachvollziehbar und beinhalten ggf. den ein oder anderen Gedankenanstoß für eine vernünftige Umsetzung der Vorgaben.

    Ich arbeite als Kodierfachkraft und bin für den Export mittels LE-Portal der Unterlagen der von mir betreuten Fachabteilung zuständig und heilfroh das die obige Lösung umsetzbar war.

    Viele Grüße und gute Nerven,

    MaK

    Servus,

    wir verwenden den Hot-Axios ab und an in unserem Haus und ja, für 2022 zeigen unsere Grouper (MetaKIS und DIACOS) das o.g. ZE an und es wurde auch so abgerechnet.

    Kurze Ergänzung:

    Die Einlage im Pankreas wird mit 5-529.n4 kodiert, die Entfernung mit 5-529.p2. Diese Kodes lösen auch das ZE aus.

    5-549.a ist ein Zusatzkode der in beiden Fällen angehängt wird.

    VG,

    MaK

    Hallo zusammen,

    kleine Empfehlung bzgl. Informationsbeschaffung:

    http://www.bundesanzeiger.de

    Im Bereich "Amtlicher Teil" werden wichtige Verkündungen, Bekanntmachungen etc. veröffentlicht, auch was das Bundesministerium für Gesundheit betrifft. Unter "Weitere Suchoptionen" unter "Behörde/Gericht" einfach 'Gesundheit' eingeben, schon ist man richtig.

    Newsletter speziell für den amtlichen Teil ist auch möglich.

    Dort wurde mehrfach über den Sachverhalt "Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zum Bezug und zur Anwendung monoklonaler Antikörper und zum Bezug und zur Abgabe antiviraler, oral einzunehmender Arzneimittel gegen COVID-19" berichtet.

    Viele Grüße und gute Nerven,

    MaK

    Zitat von merguet

    Indes ist die MBEG auch ein Instrument, den Aufwand zu verringern: Ein MDK-Verfahren in jedem dieser Fälle wäre sicher langwieriger. Nachteilig ist, dass dadurch "zusätzliche" Prüfungen in größeren Mengen kommen.

    Der Aufwand ist jedoch vor allem für den KTR verringert. Ein weiterer Grund für die gehäuften MBEGs dürfte sein das von den KTR keine Aufwandspauschale entrichtet werden muss, anders als bei einer MDK-Anfrage.

    Ich persönlich antworte auf MBEGs mit vorgefertigten Textbausteinen wenn es um die Begründung stationär geht, "für weitere Fragen bitte wir Sie den MDK zu involvieren".

    MfG,

    MaK