Beiträge von Clearer

    Guten Morgen zusammen,

    folgender Fall bereitet unserem Haus aktuell Kopfzerbrechen:

    Es gab einen stationären Fall in der Orthopädie.

    Abgerechnet wurde der Fall am 16.05.2017.
    Am 24.05.2017 erhielten wir die Anfrage der KK ob der Fall als AOP Kat 1/2 abgerechnet werden kann.
    Am 14.06.2017 Übermittlung unserer medizinischen Begründung für den Aufenthalt an die KK.
    Da weiterhin keine Zahlung statt fand, wurde der Fall 2x angemahnt (04.07. + 05.09.2017).

    Nun erhielten wir am 06.10.2017 die Prüfanzeige des MDK, mit der Anforderung der Pat.-Unterlagen.

    Aus unserer Sicht ist in diesem Fall eine Fristüberschreitung eingetreten. Somit wäre aus unserer Sicht keine Übermittlung der Unterlagen an den MDK erforderlich.

    Wie sehen Sie das? Müssen wir die Unterlagen an den MDK übermitteln?

    Vielen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende.

    Guten Morgen zusammen,

    in unserem Haus gibt es aktuell 2 Fälle in denen ich Ihren Rat benötige.

    Es handelt sich in beiden Fällen um eine Interkurrente Erkrankung während eines Reha-Aufenthaltes.

    Die Patienten werden während Ihres Aufenthaltes verlegt/ambulant behandelt.

    Nun erhalten wir die Rechnungen von den anderen Einrichtungen für diese Behandlungen. Der Kostenträger weigert sich diese Rechnungen zu begleichen.

    In dem einen Fall ist die Patientin während des Aufenthaltes gestürzt. Wurde dann in ein KH verlegt und zur Überwachung dort behalten. Die Rückverlegung fand unter 24 Std. VWD statt. Somit ist hier noch der Problempunkt Verbringung/Verlegung vorhanden...

    In dem anderen Fall wurde der Patient ambulant behandelt. Eine Notwendigkeit für die teure Laserbehandlung die der Pat. erhielt bestand nicht. Von uns wurde lediglich das Konsil angeordnet.

    Wie können wir uns verhalten? Ich habe nach möglichen Gerichtsurteilen gesucht, leider bin ich nicht fündig geworden. Ich habe lediglich Informationen zu dem Punkt Fahrtkosten gefunden.

    Ich bedanke mich im Voraus und wünsche ein schönes Wochenende.

    Hallo zusammen,

    wir haben nun für einige Fälle aus 2017 von einer KK die Mitteilung erhalten, dass wir doch bitte die medizinische Begründung nach MDK-Gutachten (Widerspruch) direkt per INKA an die KK senden sollen. (Nachverfahren)

    Aus meiner Sicht liegt doch in diesem Fall ein Datenschutzproblem vor?!
    Ich dachte es dürfen keine Fallunterlagen direkt an die KK verschickt werden?! ?(

    Wie handhaben das andere Häuser?

    Guten Tag,

    "Die Übermittlung erfolgt durch Krankenkassen mit der Nachricht „KAIN“ und durch Krankenhäuser mit der Nachricht „INKA“ in Übereinstimmung mit den Festlegungen in der Vereinbarung nach § 301 Absatz 3 SGB V, welche um die Regelungen auf der Grundlage des § 11 Absatz 1 PrüfvV erweitert werden.“

    in meiner Klinik kam nun das Thema KAIN und INKA auf.

    Wir stellten uns die Frage, ob dies eine kann- oder eine muss-Angelegenheit ist.

    Aus diesem Grund wollte ich einmal fragen, wie andere Häuser dies handhaben?

    Über Antworten würde ich mich sehr freuen :)