Beiträge von Sde

    Hallo zusammen
    ich habe eine Frage zur Kostenübernahme bei stationärem dialysepflichtigem Patienten - nach Verlegung.
    Ein Patient wurde in einer Klinik operiert, erhielt dort auch erstmals Dialysen. Nach dem Aufenthalt wurde er direkt in die Akutgeriatrie in ein anderes Krankenhaus verlegt. Dort musste er natürlich weiterhin Dialysen erhalten. Die Behandliung in diesem Krankenhaus (Ziel: Mobilisation nach Vorfußamputation / etwas verkürzt dargestellt) stand in keinem ursächlichen Zusammenhang mit der erforderlichen Dialyse.
    Dialysen sind keine allgemeine Krankenhausleistung und somit nicht vom Krankenhaus abrechenbar, auch nicht kodierbar.
    Die Dialysen erfolgten in einer Praxis, die stellt jetzt dem Krankenhaus die Dialysen in Rechnung, mit der Begründung, da es sich um eine direkte Verlegung handele, können sie diese nicht mit der Krankenkasse abrechnen. Meine Nachfrage nach nach der Begründung bleibt leider unbeantwortet.
    Kann mir jemand beantworten, ob die Aussage korrekt ist und die rechtliche Grundlagen dafür nennen?

    Vielen Dank
    Silvia