Beiträge von PEPPstagram

    Vielen Dank für die Antwort.

    laut der Reglung im OPS sind bei uns alle Merkmale für eine Intensivbehandlung vorhanden.
    Der einzige Punkt über den man streiten könnte ist der letzte:

    "Der Schwerpunkt der Behandlung liegt zumeist bei häufigen, nicht planbaren und zeitlich begrenzten Einzelkontakten, da die Patienten meistens nicht gruppenfähig sind"

    Allerdings steht hier ja das Wörtchen zumeist.

    Hallo zusammen,

    ist es möglich dass bei einem Patienten ein Inteisvmerkmal angegeben wird (z.B. schwere Antriebsminderung) aber keine Intensivbehandlung statt findet?
    Die Intensivmerkmale werden bei uns extra in der Kurve dokumentiert. Meiner Meinung nach müsste wenn ein Intesivmerkmal vorliegt auch eine Intensivbehandlung mit 1 Merkmal angegeben werden.
    Die einordnung nach Psych-PV muss hingegen nicht unbedingt Intesivbehandlung sein. Liege ich mit meinem Denken richtig oder bin ich auf dem Holzweg?

    Hallo zusammen,

    wie wird in Ihren Häusern ein Patient verschlüsselt der z.B. wegen einer Schizoaffektiven Störung aufgenommen und behandlet wird,und bei dem in der Vorgeschichte eine Alkohlabhängigkeit oder eine sonstige Sucht bestand, der aber gegenwärtig abstinent ist. Wenn ein klarer mehr Aufwand besteht wird die Abhängigkeitserkankung natürlich verschlüsselt. Die Frage ist nur wie wird dieser aus der Dokumentation/ Kurve ersichtlich und ab wann kann man es als mehr Aufwand werten? bzw. wie explizit muss auf die Suchterkrankung eingegangen werden?

    Vielen Dank schon mal an alle Antworten
    und LG

    Hallo zusammen,

    wie sieht es den mit Erkankungen wie der Hyperthyreose oder Hypertonie aus?
    Normalerweise würden die Patienten ihre Medikation ja selbst nehmen, bei uns bekommen sie aber alle Medikamente gegeben und gerichtet.
    Die Medikamentengabe ist damit ja eigentlich ein Aufwand > 0
    Ich weiß das diese Dinge für die PEPP Groupierung nicht relevant sind, es würde mich jedoch denoch interessieren. Wie werden solche Diagnosen bei ihnen kodiert? oder werden sie einfach weggelassen?

    LG und Dank

    Guten morgen zusammen,

    Bei uns ist heute zum ersten mal ein Patient aufgeschlagen der mehrere Konsile in der Somatik mit Plasmapherese hatte. Nun stellt sich mir die Frage wie man diesen korrekt abrechnet.
    Momentan rechnen wir noch mit BPflV ab. Bekommen wir nur den normalen Tagessatz? Oder kann man die Plasmapherese evtl. trotz anderem Entgeltbereich mit einem zusätzlichen ZE abrechnen (da das Konsil in unserer Klinik erbracht wurde)

    Und wie wäre es wenn wir das PEPP System bei uns bereits scharf gestellt hätten? Hier gibt es in den Abrechnungsbestimmungen ja den Passus:
    §1 (8)
    "Wenn eine Dialysebehandlung während der stationären Behandlung in einer psychiatrischen oder psychosomatischen Abteilung an einem Krankenhaus mit eige-ner Dialyseeinrichtung im Geltungsbereich des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) durchgeführt wird, kann diese Dialyse entweder ambulant oder in der eigenen Dialyseeinrichtung erbracht werden. Sofern die Dialyse in der eigenen Dialyseeinrichtung des Krankenhauses durchgeführt wird, ist die Dialyse nach § 2 Absatz 2 Satz 3 KHEntgG als Leistung des Krankenhauses berechenbar. An den Tagen der Dialysebehandlung können neben den Entgelten nach der Bundespfle-gesatzverordnung für die psychiatrische oder psychosomatische Behandlung die Entgelte für teilstationäre Dialyse (Basis-DRG L90) nach den Vorgaben des Krankenhausentgeltgesetzes abgerechnet werden."

    Allerdings hätte das ganze dann nicht als Konsil gebucht werden sollen oder? Außerdem ist die Plasmapherese ja nur ein Dialyse ähnliches Verfahren.

    Bin etwas Ratlos, hat jemand schon Erfahrungen mit solchen Konstellationen?

    Vielen Dank und liebe Grüße

    Hallo Armada und co,

    das ist wirklich eine Interessante Frage bzgl. der DKR und der DKR Psych. Wenn ich ehrlich bin habe ich mir darüber noch nie Gedanken gemacht und bin davon ausgegangen das die DKR-Psych einfach die spezifischen Regeln für den Psychiatrischen Bereich beinhaltet...

    Allerdings würde ich die Regeln aus den DKRs auch weiterhin anwenden, es sind ja schließlich somatische Diagnosen. Und auch wenn die Details dieser Diagnosen momentan nicht unbedingt von Bedeutung sind, so heißt dies ja nicht dass das dauerhaft so bleibt.
    Eine Kodierung der somatischen Diagnosen anhand der DKR lässt doch auch im Psychiatrischen Bereich viel mehr Transparenz und eine bessere Leistungsübersicht zu.

    Wie wird das in anderen Häusern gehandhabt? Spielen die "normalen" DKR bei Ihnen keine Rolle?