Beiträge von KAS

    Guten Tag,


    im Jahr 2014 nahmen wir die 75 jährige Patientin aufgrund eines bekannten Mammakarzinoms mit ossärer Metastasierung, chronischem Schmerzsyndrom, sowie aktueller Verschlechterung des AZ mit Übelkeit und Erbrechen, auf der Palliativstation unserer Klinik auf. Diagnosen lt. Einweisungsschein waren: ossär Metastasiertes Mamma-Ca, subakute AZ Verschlechterung und hypertensive Krise.
    Während des neuntägigen Aufenthaltes wurde eine palliativmedizinische Komplexbehandlung durchgeführt und eine Anpassung der Schmerzmedikation vorgenommen. Zum Ausschluss von Hirnmetastasen wurde ein CCT durchgeführt.

    Der MDK fordert in seinem Gutachten, eine Korrektur der HD von C79.5 zu C50.4 und begründet dies wie folgt:
    „Anhand der vorgelegten neuen medizinischen Gesichtspunkte werden die vollstat. Behandlungsnotwendigkeit und VWD auf der Palliativstation zur umfassenden Therapieoptimierung bei fortgeschrittenem multipel ossär metastasiertem Mamma-Karzinom medizinisch nachvollziehbar gemacht. Da jedoch eindeutig mehrere Symptome der fortgeschrittenen Tumorerkrankung (u.a. Unruhe, Übelkeit, Schlafstörungen, Kopfschmerzen, …) und nicht ausschließlich die össären Metastasen medikamentös und nichtmedikamentös behandelt wurden, ist im vorliegenden Fall als HD die zugrundeliegende Tumorerkrankung mit C50.4 zu kodieren. Die C79.5 ist eine zu kodierende relevante ND.“

    Wir sind jedoch der Meinung dass die Hauptdiagnose korrekt gewählt ist und berufen uns hierbei auf die DKR 2014 – 0201:
    „Erfolgt die Aufnahme des Patienten sowohl zur Behandlung des Primärtumors als auch der Metastasen, ist gemäß DKR D002 Hauptdiagnose (Seite 4) (zwei Diagnosen erfüllen gleichzeitig das Kriterium der Hauptdiagnose) diejenige Diagnose als Hauptdiagnose auszuwählen, die die meisten Ressourcen verbraucht hat.

    Was würden Sie in diesem Fall als HD auswählen und mit welcher Begründung?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe!


    Mit freundlichen Grüßen
    Henning