Beiträge von Rapunzel

    Guten Morgen zusammen,

    wir befinden uns im "Anfangsstadium". Die Datenübermittlung der Aufnahme hat stattgefunden und die KK hat uns direkt das Leistungsruhen mitgeteilt. Daher müssen wir jetzt per Kurzbericht die Notwendigkeit der stationären Behandlung erklären.

    Und genau das ist ja der Knackpunkt. Ich kenne die Gründe, wann die Kasse trotz Leistungsruhen bezahlen muss.

    Daher war meine Frage, was man (der Patientin solidarisch gegenüber) der Kasse mitteilen kann, warum das in diesem Fall unbedingt erforderlich ist und die Kasse die Kosten im Verlauf doch übernimmt.

    Viele Grüße!

    Hallo FBR,

    das ist eine berechtigte Frage. Da unser Krankenhaus die Patientin behandelt hat, treten wir primär an die Kasse heran mit der Rechnungsstellung Jetzt möchte die Kasse natürlich etwas mehr zum Sachverhalt wissen um entscheiden zu können, ob sie die Kosten der Krankenhausbehandlung erstatten muss.

    Gruß, Rapunzel

    Sehr geehrtes Forum,

    bei einem mir vorliegendem Fall liegt bei der Patientin ein Leistungsruhen der Krankenkasse vor. Sie kam elektiv zur Brusterhaltenen Tumorexzision und Sentinel-Node-Biopsie bei Mammakarzinom. Die Primär systemische Therapie (PST) war abgeschlossen.

    Hat jemand Erfahrungen, wie man das der Kasse gegenüber begründen kann das diese Kosten übernommen werden bzw. ob diese Leistungen beim Leistungsruhen ausgenommen sind, da es sich ja um eine schwerwiegende Erkrankung handelt - es sich allerdings nicht um einen Akutzustand handelt.

    Vielen Dank vorab und schöne Grüße aus dem stürmischen RLP.