Beiträge von Bernd F.

    Und wieder der 1.Senat, werden die Urteile da eigentlich
    gewürfelt? Ich schlage eine Ziehung, analog zum InEK vor...
    ...Ach so: wehedem, jemand beklagt die Überlastung der Sozialgerichte...

    Der Senat hat auf die Revision der beklagten KK die vorinstanzlichen Urteile aufgehoben und die Klage abzuweisen. Die klagende Krankenhausträgerin hat keinen Anspruch auf Zahlung weiterer Krankenhausvergütung. Ihr unstreitiger Anspruch auf Zahlung von 1662,75 Euro erlosch, weil die Beklagte mit ihrem Erstattungsanspruch wegen Überzahlung von Vergütung aufrechnete. Die Überzahlung entstand, weil die Klägerin die höher vergütete DRG E71A nicht abrechnen durfte. Sie durfte die Prozedur mit OPS 1-430.2 (endoskopische Biopsie an respiratorischen Organen: Lunge) nicht kodieren, weil sie weder Lungengewebe entnahm noch diese nicht vollendete Prozedur gleichwohl kodieren durfte. Die erfolgte Biopsie von Bronchusgewebe aus der Oberlappencarina erfüllte nur die Voraussetzungen des OPS 1-430.1 und der vergüteten DRG E71B.

    SG Hamburg - S 37 KR 901/12 -
    LSG Hamburg - L 1 KR 13/15 -
    Bundessozialgericht - B 1 KR 9/17 R -

    Hallo,

    für alle Interessierten, falls noch nicht bekannt:


    LSG Baden-Württemberg, 15.11.2016 - L 11 KR 4054/15


    Während der Zeit des Übergangs von der maschinellen Beatmung zur Spontanatmung (Entwöhnungsphase) zählten im Jahr 2011 auch beatmungsfreie Intervalle zur Gesamtbeatmungszeit. Aus den Regelungen in den Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) 2011 zu "Berechnung und Dauer der Beatmung" lässt sich nicht ableiten, dass für eine Entwöhnung mindestens eine vorhergehende 24-stündige Beatmung stattgefunden haben muss.

    Lieber Ron,

    das ist zwar eher eine Frage für Controller, aber ich versuche es mal: wenn es um bundeseinheitliche ZE geht, dann sind diese zusätzliche Vergütungen, die vom InEK als Differenzkosten kalkuliert werden. Ein Teil der Kosten ist in der DRG enthalten. Welcher, bleibt das Geheimnis des InEK.

    Auch hier gilt beim InEK: was nicht passt, wird nicht angenommen. Mittlerweile sind die Prüfroutinen für die Annahme von Kalkulationsdaten so stringent, dass kaum ein Haus in der Lage ist unplausible Daten (nach Meinung des InEK) in die Kalkulation zu bekommen.

    Es ist also kein Wunder, wenn DRGs immer homogener werden, die inhomogenen sind garnicht mehr dabei :S .

    Liebes Forum,

    vielleicht kann ja mal ein beim MDK-Tätiger schildern, welche Zielvorgaben, Retaxierungsraten und sonstige Quoten dort existieren. Die Kollegen, die den MDK verlassen haben, berichten Dinge, die im Krankenhaus wohl schon längst die Politik auf den Plan gerufen haben.
    Damit ich nicht falsch verstanden werde: ich kann mit anderen Meinungen leben, aber die Transparenz darüber, unter welchen Rahmenbedingungen sie entstehen, wäre schön.

    Ach ja, hier noch ein Tipp für Nebentätigkeiten http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NO…17:TEXT:DE:HTML

    Ein Schelm, der Arges dabei denkt....