Beiträge von E. Herrmann

    Guten Morgen,

    bevor das Thema im Sand verläuft hier schon mal unsere Erfahrungen zu diesem Thema:

    Wir hatten zwar auch bis jetzt das Glück, in der Lotterie nicht gezogen zu werden, wir haben uns aber hausintern schon intensiv auf die absehbare Begehung vorbereitet und bereits durch einen externen Auditor eine Prüfung durch den MDK simuliert. Ein Thema, das in diesem Audit auch genau beleuchtet wurde, war der von Ihnen angefragte Punkt mit der Leitung der Notaufnahme und die 24-Stündige Erreichbarkeit.

    Hier haben wir tatsächlich schon im Vorfeld einen entsprechenden lückenlosen Bereitschaftsdienst organisiert und neben der Leitung 2 Stellvertreter installiert. Mit nur einer Stellvertretung würde es schwierig, hier glaubhaft eine 24/7 Abdeckung nachzuweisen, da ja dann im Urlaubsfall eine rund-um-die-Uhr Bereitschaft der verbleibenden Kraft anstünde. Es wurde auch vom Auditor (der zahlreiche Begehungen durch den MDK begelitet hat) so bestätigt, dass das eine Mindestanforderung wäre, auf die auch geachtet wird. Die Vorhaltung ist dann natürlich auch per Dienstplan nachzuweisen.

    Wichtig ist es in dem Zusammenhang, dass es sich hierbei nur um eine Bereitschaft für administrative Fragen geht, das heißt dass hier auch eine telefonische Klärung der Sachverhalte ausreichen kann. Es ist nicht gemeint, dass die Leitungskraft z.B. bei hohem Arbeitsaufkommen reinkommen muss und bei der Versorgung einspringt - dieser Punkt war auch wichtig, um den Dienst mit einer entsprechenden Vergütung zu kalkulieren.

    Wenn Sie also nach Rat suchen - aus unserer Sicht jeweils mindestens 3 qualifizierte Kräfte in die Leitungsebene rein, entsprechenden Dienstplan erstellen und dann aufs Beste hoffen...

    Gruß

    E. Herrmann