Beiträge von ZOKO

    Liebe Kollegen,

    wer kann mir hier aus seiner eigenen Erfahrung berichten?
    Unser Haus wollte eigentlich nächstes Jahr nach PEPP umstellen.

    Beim Umstieg auf das neue PEPP-Entgeltsystem gibt es zwei Möglichkeiten:
    1.Umstieg zum 01.01.2018 mit einem vorläufigen krankenhausindividuellen Entgeltwert oder
    2.Umstieg erst nach Abschluss der Budgetvereinbarung 2018.
    Die Übermittlung der § 301-Daten ist bei beiden Varianten korrekt übermittelbar, da sie bei 1. immer nach den PEPP-Vorschriften abrechnen und hier die PEPPV 2018 anwenden.
    Bei 2. rechnen sie nach der BPflV ab und erst nach dem Inkrafttreten der genehmigten Budgetvereinbarung 2018 die PEPP. (Der Zeitpunkt der Genehmigung zum …… ist gleichzeitig der für den ab diesen Zeitpunkt aufgenommenen Patienten abzurechnenden PEPP).
    In der Budgetvereinbarung 2018 wird, egal welche Variante sie wählen immer ein ganzjähriges PEPP-Budget vereinbart. Die Erlöse, ob nun aus dem vorläufigen krankenhausindividuellen Entgeltwert oder den Pflegesätzen nach BPflV werden verrechnet und entsprechend der Budgetvereinbarung vereinbarten Größen ausgeglichen.
    Wir haben den Krankenhäusern bisher immer die Variante 1 empfohlen, da sie dabei nicht im laufenden Jahr zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Budgetvereinbarung Überlieger und Fallzusammenlegungen berücksichtigen müssen.
    Bei der Variante 1 werden diese ja bereits ab dem 01.01.2018 berücksichtigt und können dann in der Budgetvereinbarung 2018 entsprechend der tatsächlich erfolgten Abrechnung hochgerechnet oder abgeglichen werden.

    Wie macht man denn das im KIS wenn man sich für die 2. Möglichkeit entscheidet. Bleibt alles so wie es ist (Abrechnung nach Pflegesätzen) oder muss ich zwingend nach PEPP abrechnen demnach auch technisch Umstellung schon machen?

    Beste Grüße

    Herzlichen Dank ck-pku

    dieser Vorgang den Sie beschreiben ist klar. wir verhandlen im Jahr 2018 allerdings erst unser Budget für 2017. zum 1.1.18 brauchen wir aber schon einen "Basisentgeltwert".
    Können Sie mir auch sagen wie das dann funktioniert? welches Budget wird dann angesetzt? das letzte vereinbarte, also das von 2016?

    mfg

    Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

    wir stellen zum 1.1.18 auf PEPP um. Kann mir jemand kurz sagen welcher Basisfallwert bei der PEPP-Umstellung angesetzt wird, bzw. schildern wie dieser im Vorfeld festgelegt wird? Muss dieser mit den Kostenträgern vorher vereinbart werden, etc.?
    Auch über jegliche Hinweise, die für die Umstellung wichtig sind, bin ich sehr dankbar!

    Beste Grüße

    zoltán köteles :)