Beiträge von nast

    Hallo Forum,

    bei der Mindestmengenermittlung werden ja auch abgebrochene Eingriffe teilweise mitgezählt. In der Pankreaschirurgie kommt das ja öfter mal vor. Wie ist das bei den Knie-TEPs? Sind da abgebrochene Eingriffe vorstellbar?

    Gruß aus Hamburg

    M. Nast

    Hallo bewe!

    Anscheinend ist das BAKB immer noch eines der wenigen Häuser, die mit dem MDK-Assistenten arbeitet.
    Die Einrichtung des Assistenten und besonders die Festlegung und Überwachung der Workflows war ziemlich aufwändig. Dafür ist die Bearbeitung von MDK-Fällen jetzt sehr einfach und übersichtlich. Im BAKB ist alles digitalisiert, sodass man alle erforderlichen Unterlagen jederzeit vorliegen hat. Externer Schriftwechsel wird umgehend eingescannt. Die Arbeitsaufträge werden mit Terminen versehen, so dass ich jederzeit sehen kann, wo welche Aufträge liegen und wie der Bearbeitungsstand ist. Nach den aktuellen Gesetzesänderungen ist es sehr empfehlenswert, entsprechende Tools einzusetzen, um einen Überblick über die strittig gestellten Fälle zu haben.
    Es ist allerdings eine Warnung angebracht: Die Bearbeitung von über 500 MDK-Fällen pro Jahr funktioniert nur bei straffer Organisation und klar verteilten und wahrgenommenen Verantwortlichkeiten. Es ist zwecklos, sich eine (teure!) Software zu kaufen und zu denken, dass diese einem die unangenehmen Nebenaufgaben (mit allen Beteiligten reden, Bearbeitung anmahnen, alle Beteiligten immer wieder auf die Einhaltung der Arbeitsschritte verpflichten etc.) abnimmt.

    Gruß aus Hamburg

    Hallo Tinka,

    das geht eigentlich alles fast von selbst durch die DSO, die die Abrechnung vorgefertigt liefert. Man muss nur noch kontrollieren, ob alles stimmt. Natürlich darf man die Organentnahmekodes nicht für das DRG-Grouping nehmen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Hallo Neuroline,

    vielen Dank für die Antwort. Mit dem Verhandeln am Jahresende ist das so eine Sache, denn eigentlich sind ja prospektive Verhandlungen vorgesehen. Ich weiß, dass das nicht geht, das ist halt einer der grundsätzlichen Fehler in der Konstruktion unseres Systems.

    Gruß aus Hamburg und schönes Wochenende

    Hallo Forum,

    ich bin am Grübeln über die Situation bei individuell zu vereinbarenden DRGs. Es geht um folgende Konstellationen:
    Wir haben einmalig eine DRG E76A erbracht, das war mehr oder minder Zufall. Man kann die DRG, wenn keine individuellen Entgelte vereinbart wurden, ja mit einem in der FP-Verordnung festgelegten Betrag abrechnen, nur zahlt man den bei der nächsten Budgetverhandlung als Ausgleich zu 80% zurück, kann also nur 20% von den 600€ behalten. Das deckt die Kosten niemals. Also: die E76A in die nächste Forderung einstellen. Das ist evtl auch ein schlechtes Geschäft, wenn ich den Betrag dafür aus dem DRG-Budget ausgliedere und die DRG dann doch nicht erlöse. Also: Mehrleistung geltend machen. Das machen die Kassen nicht mit.
    Ich weiß, ein Fall ist zu verschmerzen, aber wenn man einige dieser individuell zu vereinbarenden DRGs hat, kann das alles ganz schön ins Geld gehen. Daher die Fragen:
    - Wenn ich eine individuell zu vereinbarende DRG zufällig erbringe (Notfall) und keine Vereinbarung habe, ist dann in der Tat der Erlös auszugleichen?
    - Welchen Sinn haben denn die 600€ in §5 Fallpauschalenvereinbarung 2006?
    Müssten medikamentenfreisetzende Koronarstents nicht wie Medicalprodukte ausgeglichen werden?

    Grüße aus Hamburg

    Hallo Forum,

    der DRG-Browser 2004/2006 ist anscheinend nur im mde-Format downzuloaden, so dass man sich die Tabellenstruktur nicht mehr ansehen kann. Weiss jemand, ob es den Browser auch vielleicht wie in den vergangenen Jahren als konventionelle Access-Datenbank gibt?

    Gruß aus Hamburg