Beiträge von nast

    Hallo Herr Schiller,
    hallo Herr Thoma,

    der neue (vorläufige) OPS-301 enthält jetzt die 5-831.8 Perkutane Volumenreduktion der Bandscheibe. Läßt sich damit das Racz-Verfahren beschreiben?

    Gruß aus Hamburg

    Hallo Herr Horndasch,

    theoretisch gibt es auch vorstationäre Behandlungen bei BG-Patienten, denn nach der BPflV muss das Krankenhaus mit allen Kostenträgern einheitlich abrechnen.
    In der Praxis zahlen die BGs aber m. W. keine vorstationären Behandlungen, da entsprechende Leistungen von den D-Ärzten als Einzelleistungen direkt mit der BG abgerechnet werden. Dafür gibt es das berühmte Abkommen Ärzte/Unfallversicherungen. Eine Konstellation, wie die Entscheidung ambulant/stationär ohne einen von der BG zugelassenen Arzt zustande kommen könnte, kann ich mir nicht vorstellen.

    Gruß aus Hamburg

    Hallo KM,

    Verlegungen zwischen den Bereichen der BPflV und dem KHEntgG sind wie normale Verlegungen zwischen Krankenhäusern zu handhaben. Verlegungen zwischen z. B. Psychiatrie und Somatik im selben Haus werden gehandhabt wie Verlegungen in andere Häuser, nur dass jeweils das eigene IK eingetragen wird. Am schwierigsten sind Mehrfachverlegungen, die in der Somatik in der gleichen DRG landen: Innerhalb der OGVD laufen diese Aufenthalte (fiktiv) durch, für den (Zwischen-)Aufenthalt auf der Psychiatrie muss man für den Patienten eine Dummy-DRG mit Wert=0€ einrichten. Da kommt es dann auf die richtigen Stammdateneinstellungen in der EDV an.

    Gruß aus Hamburg

    Hallo Herr Sommerhäuser,

    man braucht ja nur zu sehen, wo überall Links auf diese Seite führen. Außerdem kann das Forum, wie ich finde, für sich in Anspruch nehmen, unabhängig und überparteilich zu sein, was bei diesem Thema immens wichtig ist. Was mich fasziniert, ist, dass es auf Eigeninitiative eines interessierten und engagierten Arztes begann, keine Krankenhausgesellschaft, keine Krankenkasse, kein Institut hat mitgemischt.
    Aber mal im Ernst: haben Sie, als Sie mit mydrg begonnen haben, gedacht, dass dieses Forum mal zum zentralen Informationsmedium zum Thema DRGs werden würde? Jetzt steht zu erwarten, dass Ihnen die mydrg-Gemeinde irgendwann mal ein Denkmal setzt. Suchen Sie sich doch schon mal einen schönen Platz dafür aus!

    Gruß aus Hamburg

    Hallo allerseits,

    wie schon im Titelpost erwähnt, pflegen wir zu vielen Kassen gute Kontakte. Dabei ist es in der Tat so, dass, wie Pekka anmerkte, nach telefonischer Fallbesprechung Nebendiagnosen geändert werden oder auch gestrichen werden. Umgekehrt wird so auch mancher stationäre Aufenthalt bei potentiell ambulant erbringbaren Leistungen gebilligt. Oder es wird im Konsens beschlossen, den Fall dem MDK vorzulegen. Gerade weil das meist gut klappt und über den Daumen 80% der Fälle so geklärt werden könn(t)en, werde ich zum einen misstrauisch, wenn bestimmte Kassen lieber ihre (unvolständigen) Fallinformationen mit dem MDK besprechen statt erst einmal nachzufragen. Das zweite Problem ist, dass der MDK durch seine einseitige Interpretation der Kodierrichtlinien bei den \"medizinischen Laien\" der Krankenkassen falsche Vorstellungen über die Kodierung von Nebendiagnosen entstehen läßt. Übrigens sind bei vielen Kassen die \"medizinischen Laien\" durchaus fachkundig.
    NB: Für die G67 und die Elektrolytstörungen habe ich beim InEK nach der Deutung der entsprechenden Kodierrichtlinie gefragt und auch kompetente Antwort bekommen: Selbstverständlich müssen Nebendiagnosen, die einen Aufwand verursachen, auch verschlüsselt werden.

    Gruß aus Hamburg

    Hallo allerseits,

    in der Korrespondenz mit dem MDK gibt es bei uns eine ganz harte Einstellung des MDK bei Nebendiagnosen. Ich erfahre das nicht nur aus den Gutachten, sondern auch von den vielen Krankenkassenmitarbeitern, zu denen wir telefonischen Kontakt haben. Der MDK ist anscheinend regelmäßig bei vielen Kassen vor Ort, schaut sich \"verdächtige\" Fälle an und liefert eine vorläufige Stellungnahme, von der wir als Krankenhaus aber offiziell gar nichts mitbekommen, sondern, wie gesagt, nur eher zufällig durch den intensiven telefonischen Kontakt.
    Daraus resultiert dann ein Schreiben der Krankenkasse mit dem Inhalt \"...die Nebendiagnosen x und Y waren für die Behandlung nicht relevant. Bitte senden sie uns eine geänderte Rechnung.\" Ich habe mich an vieles gewöhnt im DRG-System, aber solche Absprachen \"hintenrum\" machen mich misstrauisch.
    Konkret sind MDK und Kassen folgender Meinung:
    - Herzrhythmusstörungen und Tachycardien (z. B. I47.1) seien genau wie eine Herzinsuffizienz (z.B. I50.19) in der Hauptdiagnose I21.1 Akuter transmuraler Hinterwandinfarkt enthalten und dürfen nicht gesondert kodiert werden
    - Der Ausgleich von Elektrolytstörungen (z. B. E87.6) ist dem Krankheitsbild der Gastroenteritis (z. B. A09) immanent und darf in der DRG G67 nicht gesondert kodiert werden. Außer dem Ausgleich von Elektrolytstörungen gibt es laut MDK keinen Grund, die Leute stationär aufzunehmen.
    Mein Hinweis darauf, dass dies in Foren wie diesem doch anders gesehen würde, konterte der MDK-Gutachter mit dem - wie ich finde, arroganten - Hinweis, die Meinung irgendwelcher Foren täte nichts zur Sache, es ginge um die Anwendung der Kodierrichtlinien und sonst nichts (!).
    Gibt es ähnliche Erfahrungen aus anderen Bundesländern?

    Gruß aus Hamburg

    Hallo Forum,

    bei Patienten, die postoperativ über längere zeit beatmet werden, verschlüsseln wir die Intubation nicht, weil sie regelhafter Bestandteil der Narkose ist und unseres Erachtens damit in der OPS-Kodierung des jeweiligen Eingriffs enthalten ist.
    Der Plausi-Check gibt in diesem Fall immer eine Warnung von sich (\"Code für Beatmung ohne Kode für Intubation oder Tracheotomie\"). Wie wird das in anderen Häusern gehandhabt? Intubation doch extra verschlüsseln oder nicht?

    Gruß aus Hamburg

    Hallo Frau Schneider,

    genau umgekehrt: Wir schicken der Kasse eine Rechnung, bei der der Eigenanteil abgezogen ist. Patient bezahlt nicht, Kasse bekommt Nachricht, dass der Patient nicht gezahlt hat.

    Gruß

    Hallo Forum,

    im 301-System bekommt die Krankenkasse ja zunächst eine Rechnung ohne Eigenanteile des Patienten. Wenn dieser trotz Aufforderung nicht zahlt, wird der einzug des Eigenanteils an die Kasse weitergereicht. Bisher ein problemloses Verfahren: Die Kassen bekamen von uns nach verstreichen der Zahlungsfrist eine Liste (per Papier, nicht über 301) der säumigen Zahler, um die Eigenanteile selbst einzuziehen, so wie es bei uns in HH im Vertrag nach § 112 SGB V geregelt ist.
    Jetzt will plötzlich eine Ersatzkasse, dass wir stattdessen in solchen Fällen per 301 die Rechnung stornieren und ihr eine neue Rechnung inklusive Eigenanteile zukommen lassen.
    Wie ist das in den anderen Bundesländern bzw. anderen Krankenhäusern geregelt?

    Gruß aus Hamburg

    Hallo Herr Kessler,
    hallo Forum,

    hier in Hamburg hat der MDK unlängst kundgetan, dass er sich besonders um ungerechtfertigte Einweisungen kümmern wolle. Auf der sicheren Seite ist man mit einer guten dokumentation der Aufnahmegründe (z. B. G-AEP-Kriterien) und einer fachärztlichen Entscheidung.

    Gruß aus Hamburg