Beiträge von dw-mhtr

    Hallo stei-di,

    Zitat aus der PEPPV 2018 (§2 Abs.4):

    "Die Regelungen zur Wiederaufnahme nach den Absätzen 1 bis 3 sowie die Regelungen zur Verlegung nach § 3 gelten nur für mit Bewertungsrelationen bewertete Entgelte nach den Anlagen 1a und 2a (...)".

    Die Zusatzentgelte stehen aber in den Anlagen 3 und (wie in Ihrem Beispiel) 4.

    Also sollten Sie diese Zusatzentgelte auch weiter getrennt abrechnen dürfen.

    Viele Grüße,

    dw-mhtr

    Guten Morgen,

    ich würde die F11.2 nur dann codieren, wenn die Oxycodongabe tatsächlich nur erfolgt, um einen evtl. Entzug zu verhindern (z.B. im Rahmen einer Akutbehandlung anderer Erkrankungen). Ansonsten codiere ich die der Oxycodongabe zu Grunde liegende Erkrankung/Schmerzen.

    Gruß,

    dw-mhtr

    Der Patient hat eine eindeutige Hinlauftendenz.

    Genial - auf den muss man nicht aufpassen, der kommt wenn man pfeifft :)

    Hmmmh, das wird nur funktionieren, wenn der Patient eh´ zu Ihnen wollte....:

    "Die Hinlauftendenz beschreibt das scheinbar planlos und ziellose umherlaufen, dass sich häufig bei Menschen mit einer Demenz zeigt. Früher wurde dieses Phänomen als Weglauftendenz bezeichnet. Mittlerweile weiß man, dass die Patienten nicht einfach nur weglaufen wollen, sondern sich mit einem Ziel auf den Weg machen." (https://pflege.curendo.de/lexikon/H/hinlauftendenz)

    Hallo noskill,

    bei solchen Fällen mache ich es immer davon abhängig, inwieweit der Patient schon in das stationäre Setting integriert war. Wenn hier bisher nur die ärztliche Aufnahme gelaufen ist, wird es wohl eng.... (am ehesten wohl ambulante Abrechnung).

    Ich habe gerade einen ähnlichen Fall als vollstationär freigegeben. Die Pat war allerdings 4,5 h auf Station, hatte ihr Zimmer bezogen, pflegerische und ärztliche Aufnahme, erste Medikamentengabe erfolgt. Entlassung dann gg. ärztlichen Rat.

    Gruß,

    dw-mhtr

    Hallo PEPPINA,

    Also bei dieser Fallkonstellation (die ja weitgehend dem Beispiel der DKR-Psych entspricht) würde ich codieren:

    HD: F19.0

    ND: F10.0, F12.0, F13.0, F14.0, F10.2, F12.2, F13.2, F14.2

    sowie die entsprechenden Sekundärcodes aus U69.3-

    Dies natürlich nur, wenn die Aufnahme wegen der Intoxikation erfolgte.

    Kommt der Patient eher geplant zur Entgiftung (kann ja auch intoxikiert sein), würde eher die F19.2 zur HD werden (mit identischen ND).

    Gruß,

    dw-mhtr